Vergnügungsstätte mit Spielzimmer -> Spielhalle |
Solon
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Pieck, OA Düren
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Hallo,
wenn die Stadt damit einverstanden ist, wird die Stadt auch sagen können, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist !
MfG
Thomas Pieck
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2
02.07.2014 07:53 |
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Solon
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immo2012
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Die Stadt ist einverstanden mit der Spielhalle will aber von der unteren Bauaufsichtbehörde was schriftliches das da eine Spielhalle reindarf mit einem Stempel von 2014
Ich selber habe ja nur die Baugenehmigung von 1974 welche die Stadt am liebsten ignoriert.
Das Problem ist aber das es ja 1974 noch keine Spielhallen in der BaunVo gab und daher die Genehmigung quasi als Sondergewerbe ist . In der betriebsbeschreibung war 1974 aber schon das Spielzimmer dabei.
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3
02.07.2014 09:03 |
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LKKS
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Baurechtlich ist eine Nutzungsänderung erforderlich, da die ursprüngliche Genehmigung nicht für eine Spielhalle erteilt wurde.
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4
02.07.2014 10:54 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von LKKS
Baurechtlich ist eine Nutzungsänderung erforderlich, da die ursprüngliche Genehmigung nicht für eine Spielhalle erteilt wurde. |
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Mein Ansatz ist es wenn die Spielhallennutzung keine neuen Bodenrechtlichen Fragen aufwirft oder höhere Anforderungen hat an die alte Nutzung "Bordell mit Spielzimmer" ist eine Umnutzung Baurechtlich nicht notwendig. Beides sind ja Kerngebietstypische vergnügungstätten
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5
02.07.2014 11:32 |
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hanisch-beckum
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Dann sollten Sie mit der zuständigen Baubehörde Kontakt aufnehmen und dort werden sicherlich Ihre Fragen hinreichend beantwortet werden.
MfG
MH
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6
02.07.2014 15:06 |
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