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Zum Ende der Seite springen Vergnügungsstätte mit Spielzimmer -> Spielhalle
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Vergnügungsstätte mit Spielzimmer -> Spielhalle

Aktuell habe ich ein Objekt von 1973 (BauNVO 1968) mit einer Vergnügungstätte mit Bar,Tanzfläche und Spielzimmer (in der Nähe von Frankfurt/M)

Nutzung war wohl Bordell
Wenn ich nun eine Spielhalle reinmachen will wobei die Stadt da schon Einverstanden ist brauche ich da eine Umnutzung von Vergügungstätte mit Spielzimmer auf Vergügungsstätte als Spielhalle

Der Begriff Vergnügungstätte wurde ja erst 1990 eingeführt oder darf ich die Spielhalle ohne Umnutzung anmelden?
Problem ist das mein Objekt im Aussengebiet ist wo ne Umnutzung ansich nicht möglich ist

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von immo2012: 01.07.2014 19:38.

1 01.07.2014 19:38 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Solon
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Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
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Hallo,

wenn die Stadt damit einverstanden ist, wird die Stadt auch sagen können, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist !

MfG
Thomas Pieck
2 02.07.2014 07:53 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
Solon
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Die Stadt ist einverstanden mit der Spielhalle will aber von der unteren Bauaufsichtbehörde was schriftliches das da eine Spielhalle reindarf mit einem Stempel von 2014

Ich selber habe ja nur die Baugenehmigung von 1974 welche die Stadt am liebsten ignoriert.

Das Problem ist aber das es ja 1974 noch keine Spielhallen in der BaunVo gab und daher die Genehmigung quasi als Sondergewerbe ist . In der betriebsbeschreibung war 1974 aber schon das Spielzimmer dabei.
3 02.07.2014 09:03 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


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Baurechtlich ist eine Nutzungsänderung erforderlich, da die ursprüngliche Genehmigung nicht für eine Spielhalle erteilt wurde.
4 02.07.2014 10:54 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
immo2012 immo2012 ist männlich
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Zitat:
Original von LKKS
Baurechtlich ist eine Nutzungsänderung erforderlich, da die ursprüngliche Genehmigung nicht für eine Spielhalle erteilt wurde.


Mein Ansatz ist es wenn die Spielhallennutzung keine neuen Bodenrechtlichen Fragen aufwirft oder höhere Anforderungen hat an die alte Nutzung "Bordell mit Spielzimmer" ist eine Umnutzung Baurechtlich nicht notwendig. Beides sind ja Kerngebietstypische vergnügungstätten
5 02.07.2014 11:32 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
hanisch-beckum hanisch-beckum ist männlich
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Dann sollten Sie mit der zuständigen Baubehörde Kontakt aufnehmen und dort werden sicherlich Ihre Fragen hinreichend beantwortet werden.

MfG
MH
6 02.07.2014 15:06 hanisch-beckum ist offline E-Mail an hanisch-beckum senden Homepage von hanisch-beckum Beiträge von hanisch-beckum suchen
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