Konzessionierte Flächen im Bezug auf Stellplätze |
Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Konzessionierte Flächen im Bezug auf Stellplätze |
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bei uns in Ba-Wü wird die Berechnung der für den Betrieb notwendigen Stellplätze durch das Baurechtsamt durchgeführt, da sind wir als Ordnungsamt außen vor.
Bei einer Außenbewirtschaftung auf Stellplätzen ist auf jeden Fall zu beachten, dass hierbei keine baurechtlich notwendigen Stellplätze wegfallen dürfen, ansonsten kann es durch das Baurecht zu einer Nutzungsuntersagung kommen.
Ich hoffe, dass hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
SteBa
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13.02.2014 11:54 |
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Solon
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Anni Weiler
Routinier
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RE: Konzessionierte Flächen im Bezug auf Stellplätze |
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In NRW ist das ebenfalls eine baurechtliche Prüfung. Das Ordnungsamt kommt erst mit ins Boot, wenn die Konzessionierung der neuen Flächen für die Gaststätte betroffen ist.
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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3
13.02.2014 14:47 |
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