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Zum Ende der Seite springen Geldspielgeräte im Betrieb eines staatlich konzessionierten Buchmacher vs.Vermittler von Sportwette
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JoWe   Zeige JoWe auf Karte JoWe ist männlich
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Geldspielgeräte im Betrieb eines staatlich konzessionierten Buchmacher vs.Vermittler von Sportwette

Hallo miteinander,

ein überregional tätiger staatlich konzessionierter Buchmacher(Pferdewetten) hat nun gleichzeitig auch die Vermittlung von Sportwetten angezeigt .

Da lt. § 1 SpielV NRW in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher bis zu 3 Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen ,stellt sich für mich die Frage ob er hierzu, bei gleichzeitiger Nutzung des Lokals zur Vermittlung von Sportwetten, weiterhin berechtigt ist.

Zum Einen ist es keine (reine) Wettannnahmestelle eines konzessionierten Buchmachers sondern auch eine Vermittlungsstelle für Sportwetten,und zum Anderen handelt es sich durch die gleichzeitige Vermittlung von Sportwetten um einen Mischbetrieb, der m.E so nicht mehr unter die SpielV fällt.

Im § 5 AG GlüStV ist bei Annnahmestellen(nicht zu verwechseln mit den Vermittlungsstellen für Sportwetten) die Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten ausdrücklich verboten. Bei dem hier angesprochenen Mischbetrieb bzw. in Sportwettvermittlungsstellen jedoch nicht.

Wie seht ihr das?
1 09.07.2013 11:35 JoWe ist offline E-Mail an JoWe senden Beiträge von JoWe suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Geldspielgeräte im Betrieb eines staatlich konzessionierten Buchmacher vs.Vermittler von Sportw

GSG sind nur bei einem reinen staatlich konzessionierter Buchmacher(Pferdewetten) erlaubt.
Der Mischbetrieb - Erweiterung um die Vermittlung von Sportwetten (eine Konzession für diese angemeldete Tätigkeit dürfte noch nicht vorliegen > damit eine illegale Tätigkeit) ist schädlich

Damit entfällt die Aufstellmöglichkeit für die bis zu 3 Stück GSG.

Begründung aus BR Drs. 437/13 (B).

http://www.forum-gewerberecht.de/attachm...tachmentid=4967

Seite 2
Begründung zur Änderung lfd. Nr. 1


Grüße

__________________
gmg
2 11.07.2013 14:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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GSG in Bucherwettannahmestellen

Vielen Dank für den Hinweis !!

Frage:
Ist die neue SpielV schon in Kraft so dass ich mich darauf berufen könnte?

Ich habe bisher nicht bekommen, dass sie schon in Kraft ist.

Wenn sie noch nicht in Kraft getreten ist, wäre die Meinung zum Stand heute interssant.
Gruß
JoWe
3 11.07.2013 15:25 JoWe ist offline E-Mail an JoWe senden Beiträge von JoWe suchen
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RE: GSG in Bucherwettannahmestellen

NEIN, sie ist noch nicht in Kraft.
Liegt momentan auf dem Tisch des Wirtschaftsministeriums / Wirtschaftsministers.
Dieser müsste sie unterzeichnen.

Der momentan wichtige Satz aus der Begründung ist:
Durch die Klarstellung wird das in § 21 Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag verankerte Trennungsgebot konsequent umgesetzt.

Man müsste sich also auf den GlüStV beziehen oder noch ein bisschen zuwarten, ob die SpielV in der aktuellen Fassung (s.o) vom Bundeswirtschaftsminister unterzeichnet wird.
Eine Prognose, ob die SpielV in der von den Ländern gewünschten Form durch Hr. Rösler unterzeichnet wird, wage ich nicht abzugeben.

Grüße

__________________
gmg
4 11.07.2013 16:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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