Hotel als Betriebssitz? |
Kewi
Routinier
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Liebe Kollegen,
ich habe hier vermehrt Anmeldungen in Sachen Trockenbau mit der Betriebsanschrift eines Hotels.
Nun habe ich irgendwo mal gehört, dass im Kommentar zur Gewerbeordnung steht, dass eine Hotel als Betriebssitz inakzeptabel sei, da ein Hotel von seiner Funktion her nur dem vorrübergehenden Aufenthalt dient.
Ich suche nun schon seit ner halben Stunde nach diesen Anmerkungen im Kommentar und finde nix. Vielleicht bin ich einfach nur blind.
Aber bevor ich mich nun den ganzen Tag mit der Suche beschäftigt bin, frage ich doch einfach mal hier in der Hoffnung die Augen geöffnet zu bekommen.
Gruß aus dem nicht mehr ganz so grauen
Hamburg
Kewi
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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)
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1
28.02.2013 09:57 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Ich weiß zwar nicht welchen Kommentar Sie meinen, aber der Landmann/ Rohmer hat ähnliche Formulierungen in der Kommentierung zum § 55 GewO (dort zum Schlagwort Niederlassung in den Rz. 42 ff).
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2
28.02.2013 10:30 |
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Solon
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Kewi
Routinier
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3
28.02.2013 11:21 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Begriff gewerbliche Niederlassung:
§ 4 Abs. 3 GewO: „Eine Niederlassung besteht, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird.“
§ 42 Abs. 2 GewO a. F.: „Eine gewerbliche Niederlassung im Sinne des Absatzes 1 ist nur vorhanden, wenn der Gewerbetreibende im Geltungsbereich dieses Gesetzes einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm benutzten Raum für den Betrieb seines Gewerbes besitzt.“
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5
28.02.2013 12:47 |
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Chaos
Grünschnabel
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Hallo,
zum Thema "Hotel als Betriebsanschrift" habe ich einen aktuellen Fall und bin ein wenig ratlos, was ich antworten soll
:
Eine Bulgarin (ohne festen Wohnsitz in Deutschland) möchte ihre gewerbliche Tätigkeit mit Betriebsanschrift c/o Hotel XYZ in unseren Verwaltungsbezirk anzeigen.
Ich teilte ihr nun mit, dass ein Hotel keine gewerbliche Niederlassung ist und ich die Gewerbeanzeige nicht bescheinigen kann.
Nun die Antwort ihrerseits (vom Steuerberater): Da ich die Anschrift eines Hotels nicht als gewerbliche Niederlassung anerkenne, schlussfolgert er, dass demzufolge das Gewerbe nicht als stehendes Gewerbe ausgeübt wird und somit im Umkehrschluss nicht anzeigepflichtig nach § 14 GewO ist. Die Ausübung eines Gewerbes ohne gewerbliche Niederlassung ist aber entgegen meiner Ausführungen sehr wohl möglich ....§ 55 l Nr.1 GewO (meint der Stb.), da sie ausschließlich andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Eine Erlaubnis/Reisegewerbekarte sei ebenfalls nicht erforderlich.....§ 55b GewO. Wenn keine weitere Antwort von mir folgt, geht der Stb. davon aus, dass ich seine Auffassung teile..
Vielleicht kann wer helfen?
Vielen Dank schonmal
sonnige Grüße
von Frischline "Chaos"
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05.08.2015 16:04 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Nichtäußerung einer Behörde kann schon Mal nicht als Zustimmung verstanden werden.
Um einen gewerberechtlichen Sachverhalt beurteilen zu können, bedarf es schon einmal einer ausführlichen Schilderung des Vorhabens und der Klärung der Frage, ob und ggf. wer von wo aus für das Unternehmen hier in Deutschland aktiv ist und wie die Erreichbarkeit der Person/en bewerkstelligt wird.
Man kann dem StB sicherlich auch Mal stecken, dass im Gewerberecht bei solchen Konstellationen auch gerne Mal getäuscht wird und man sich deswegen wundert, dass er bei unaufgeklärtem Sachverhalt, beim Schweigen der Behörde Zustimmung unterstellt. Der ist ja ein lustiger Vogel.
Ein Reisegewerbe kann auch nur dann vorliegen, wenn die Person den Endkunden "ohne vorherige Bestellung" gegenübertritt. Auch das scheint ja nicht geklärt zu sein.
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7
05.08.2015 17:06 |
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Chaos
Grünschnabel
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Ich wollt mich doch noch bedanken ----- MERCI ----
Habe mal eine ausführliches Geschäftskonzept hinsichtlich der Marketingstrategien z. B. wie die Kontaktaufnahme mit Kunden stattfinden soll und auf welche Art Kunden geworben werden sollen angefordert
Mal schauen, was da kommt.
Beste Grüße
aus der Hauptstadt
Chaos
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26.08.2015 14:37 |
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master_phk
Foren As
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Diese Steuerberater müssen manchmal auch komisch drauf sein.
Wenn die Steuerberater sich zu weit aus dem Fenster lehnen, haben wir auch schonmal die Steuerberater-Kammer hinzugezogen.
Denn die haben eigentlich auch klare Vorstellungen von der Arbeit eines Steuerberaters.
Und die deckt sich selten mit dem, was sie nicht alles für die Mandanten tun.
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9
28.08.2015 09:26 |
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