faz: das große wettfischen |
bandick
Kaiser
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1
10.02.2013 18:46 |
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Solon
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schindel
Haudegen
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Vielleicht ist das alles gar nicht so schlimm. Anders als beim Doping kann man beim Schieben den Ausgang schließlich nur in Richtung Verlieren beeinflussen. Mannschaften und Spieler, die regelmäßig verlieren, können aber nicht aufsteigen. Für Mannschaften und Spieler, die oben mitspielen oder mitspielen wollen, lohnt sich das Schieben von Spielen nicht. Der organisierte Wettbetrug bleibt so - selbstregulierend - auf den Bodensatz des Sports beschränkt.
Mit den vielen Wettern, die ihr Geld verlieren, kann ich auch nicht richtig Mitleid haben. Erstens sind sie selber schuld, und zweitens verliert man sein Geld auch, wenn alles seine Ordnung hat, zumindest im Schnitt. Wenn das nicht so wäre, gäbe es keine Buchmacher und Wettbüros. Selbstredend kann man Menschen vor sich selbst schützen, und so sollte man vielleicht versuchen, die Höhe von Wetteinsätzen zu beschränken. Das scheint das Problem in Asien zu sein.
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2
18.02.2013 16:23 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Schindl,
hallo zusammen,
wer glaubt, dass es hier nur um das Verlieren oder Gewinnen gehen kann, sollte mal schauen auf was man alles wetten kann
die nächste gelbe Karte
den nächsten Eckstoß
usw.
Und wie sagte mit mal der freundliche Herr am IMA-Stand, der mir so fachkundig erläuterte was man alles machen muss,
um ein eigenes Sportwettbüro zu eröffnen,
"Wenn der Kunde will, werden wir unser Wettangebot selbstverständlich erweitern."
Gegen den Videobeweis sperrt Mann sich.
Gegen strafrechtliche Möglichkeiten der Bestechung wehrt Mann sich
Das ist doch alles kein "asiatisches Problem".
VG
Meike
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3
19.02.2013 05:29 |
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räubertochter
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Ja, das Wehren gegen den Videobeweis ist tatsächlich ein Punkt, der im Sinne eines fairen Spiels kaum verständlich ist.
Aber inwiefern wehrt man sich denn gegen strafrechtliche Möglichkeiten der Bestechung? Darauf stehen nach § 334 Strafgesetzbuch doch bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, und deren Festsetzung muss doch gewährleistet sein.
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19.02.2013 10:39 |
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Meike
Foren Gott
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5
19.02.2013 14:39 |
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räubertochter
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Hallo Meike,
das ist schon klar. Aber wenn ein Tatbestand im Strafgesetzbuch aufgeführt ist, und somit eine Definition für eben diesen Tatbestand existiert, so muss dieser Tatbestand doch auch strafrechtlich aufgegriffen und entsprechend geahndet werden können. Oder meinst du, dass es schwierig ist, eine Bestechung nachzuweisen? Das mag allerdings richtig sein - steht aber auf einem anderen Blatt.
Gruß
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6
20.02.2013 08:42 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Räubertochter,
Du hast offenbar das Deutsche Strafrechtssystem insgesamt nicht verstanden.
Ein Straftatebstand hat mehrere Tatbestandsmerkmale, die ALLE erfüllt sein müssen, damit ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden kann.
Der Schiedsrichter eines Sportereignisses ist kein Amtsträger, keine "Person" des §334 StGB, der Täter sein kann
und somit fehlt ein Tatbestandsmerkmal.
Der Fall des THW Kiels erklärt Dir vielleicht das Problem
http://www.fr-online.de/sport/thw-kiel-d...4,10878120.html
Dort in diesem sehr speziellen Fall hatte das LG Kiel erstmalig in der Geschichte des Strafrechts angenommen, dass es sich hier um die Bestechung im geschäftlichen Verkehr http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html
handelt.
Das ist aber der Einmaligkeit dieses Sachverhalts geschuldet und wurde noch nie auf die "normalen Bestechungsfälle" im Rahmen des Wettbetrugs angewendet.
VG
Meike
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7
23.02.2013 09:20 |
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räubertochter
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Hallo Meike,
dann wäre das aber ein juristisches Trauerspiel allererster Kajüte und ein erneuter Beweis für die peinliche Unfähigkeit der deutschen Justiz.
Es kann doch nicht sein, dass bestimmte Personen per Gesetz (!) von bestimmten Straftaten ausgenommen sind und nicht dafür belangt werden können?
Ich habe mir allerdings sagen lassen, dass es einen Aufsatz in der JA 2006, Januarheft, gibt, in der §263 StGB bezogen auf den manipulierenden Schiedsrichter bejaht wird.
Zudem denke ich, dass man beim verpfeifenden Schiedsrichter einen Betrug gegenüber und zu Lasten des DFB verargumentieren kann, schließlich täuscht der Schiedsrichter vor, das Spiel ordnungsgemäß zu pfeifen und kassiert dafür sein Honorar.
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8
25.02.2013 10:12 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Räubertochter,
nun mit der Gewaltenteilung hast Du es offenbar auch nicht.
Da hat doch die Judikative nichts mit zu tun,
sondern das ist das Versäumnis der Legislativen.
In Berlin lässt man sogar die Sitzungen des Sportausschusses ohne die Öffentlichkeit stattfinden.
Es muss eine Strafrechtsnorm zur Bestechung bei sportlichen Ereignissen geschaffen werden,
ohne wenn und aber!
VG
Meike
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25.02.2013 18:35 |
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Man
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Hi Leute, das Schlimme an dem ganzen Thema ist, dass die ganze Welt seit Jahren dabei zuschaut und nichts passiert. Dieser Betrug ist nichts Neues. Man kann es mittlerweile fast täglich beobachten wo "beschissen" wird. Ich verstehe nicht, warum da nicht auch mal Fifa oder Uefa eingreift.
Jeder Depp kann es erkennen und damit meine ich wirklich jeder.
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Albanien ist immer mit vorne dabei. Aber auch Freundschaftsspiele und viele andere Länder.
Einfach Quotenbewegungen beobachten und man weiß genau was los ist.
Schaut euch mal die Spielberichte der Freundschaftsspiele in Belek an (diesen Winter). Da wundert sich Bremen über 10 Minuten Nachspielzeit, da verschießt Braunschweig einen Elfer und bekommt 2 min später einfach noch einen......und und und......
Schindel beschreibt es auch ganz gut, ist wirklich oft so, dass eine Mannschaft die so oder so keine Chance hat/hätte, einfach die Kassen füllt indem sie das gewünschte Ergebnis liefern. Auch treffen sich manche Vereine zu Freundschaftsspielen nur mit dem Motiv Geld bei den Buchmachern zu verdienen.
Mittlerweile sind ja sogar Nationalmannschaften vorne dabei und auch Tennis bleibt nicht verschont (Stichwort Challenger Tymen).
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Man: 26.02.2013 09:38.
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26.02.2013 09:34 |
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