Bildagentur; Gewerbeummeldung oder geschäftsübliche Leistung? |
Anna-Maria Preis
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Bildagentur; Gewerbeummeldung oder geschäftsübliche Leistung? |
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Ich habe gerade die Anfrage eines Gewerbetreibenden auf den Tisch bekommen, ob wir seine bestehende Gewerbeanmeldung mit dem Hinweis "Bildagentur" ergänzen könnten. Zudem weist er darauf hin, dass in einer anderen Kommune dieser "Service gebührenfrei" sei (für mich Grund der Verunsicherung).
Die bisherige Gewerbemeldung lautet auf "Erstellen und Pflegen von Websiten und Verlagswesen".
Meines Erachtens handelt es sich bei dem Betrieb einer Bildagentur um keine geschäftsüblich Leistung, welche mit der bestehenden Meldung abgedeckt wäre. Vielmehr wird die bisherige Tätigkeit erweitert, sodass eine Gewerbeummeldung erfolgen muss.
Ein Blick in den Kommentar zu § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO (Landmann/Rohmer) brachte mich ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.
Teilt ihr meine Auffassung?
Herzliche Grüße,
Anna-Maria Kreß
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1
20.11.2012 14:29 |
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Solon
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Anni Weiler
Routinier
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RE: Bildagentur; Gewerbeummeldung oder geschäftsübliche Leistung? |
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Hallo Anna-Maria,
ich sehe das genauso wie Du. Eine Bildagentur unterscheidet sich auf jeden Fall von der Erstellung von Webseiten, könnte aber ein Teil des Verlagswesens sein. Hier sehe ich den Schwerpunkt in der Behandlung von Textelementen. Nach einer Definition von Wirtschaft-Wiki sind jedoch grad Verlage, insbesondere solche, die sich auf Bildmaterial spezialisieren (mit Schwerpunkt Illustrierte z. B.), KUNDEN von Bildagenturen. Also handelt es sich um eine zusätzliche Tätigkeit, die über die bisherige Tätigkeit hinausgeht. Ich kenn Eure Verwaltungsgebührenordnung nicht, aber sie wird bei Anmeldung und Ummeldung Gebühren festlegen.
he daher keinen Grund, auf die Ummeldung und die dazugehörigen Gebühren zu verzichten.
Vllt., gibts aber noch andere Meinungen aus dem Forum dazu.
Viele Grüße aus NRW - Anni
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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2
20.11.2012 15:27 |
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Solon
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Anna-Maria Preis
Jungspund
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Themenstarter
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Hi Anni!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Deine Einschätzung hinsichtlich der Abgrenzung Verlagswesen/Bildagentur teile ich voll und ganz.
Und ja, in Bayern werden für sämtliche An-Ab-oder Ummeldungen Gebühren erhoben
.
Ich hab mich nur gefragt, ob diese andere (ebenfalls bayerische) Kommune eventuell eine gebührenfreie Änderung des Datensatzes (also außerhalb einer Meldung nach § 14) vorgenommen hat, da wir mit solchen Fällen in der Vergangenheit leider auch schon konfrontiert waren. . .
Ich sollte mich wohl lieber nicht so schnell verunsichern lassen
Also nochmals Danke!
Gruß
Anna-Maria
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3
20.11.2012 15:55 |
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