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Zum Ende der Seite springen HOCHVERRAT der AUFSTELLERVERTRETER 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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L.Duke L.Duke ist männlich
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Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


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HOCHVERRAT der AUFSTELLERVERTRETER


Finanzielle Ausstattung des BA e.V. – und persönlich Vorteile des Ehrenpräsidenten


Auzug aus dem Schreiben der

NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Geschäftsführung Uwe Christiansen

an

Bundesverband Automatenunternehmer e.V.
Herrn Karl Besse

u.a. zur „gerätebezogene BA-Mitgliedsbeiträge
und "persönlichen Vorteile bei der Gerätebelieferung"

ANFANG:

[ ……… ] Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass unser Unternehmen im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses, ohne jede Gegenleistung, gerätebezogene BA-Mitgliedsbeiträge für den Bundesverband Automatenunternehmer bei Abnehmern von Löwen-Produkten einzieht. Wir haben insoweit, und das ist Ihnen bestens bekannt, trotz einer kartellrechtlich unsicheren Lage, eine Ihrem Verband entgegenkommende Praxis etabliert.
Diese Praxis wurde dem Bundeskartellamt Ihrerseits mit Schreiben vom 22. Dezember 2003 erläutert, das Kartellamt hat dem Verfahren nicht widersprochen. Wir haben also trotz erheblicher kartellrechtlicher Schwierigkeiten mit dazu beigetragen, die finanzielle Ausstattung Ihres Verbandes sicherzustellen, indem wir gerätebezogene BA-Mitgliedsbeiträge von unseren Abnehmern eingezogen haben.

[ ……… ] Sollte bis dahin kein Widerruf erfolgt sein, werden wir den bisher von NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH für den Bundesverband Automatenunternehmer e.V. treuhänderisch durchgeführten Einzug von gerätebezogenen Mitgliedsbeiträgen von Ihren Mitgliedern nicht mehr vornehmen.

[ ……… ] NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH wird ferner den durch Ihre falschen Aussagen im Kreis der Automatenaufsteller entstandenen falschen Eindruck richtig stellen; auch dafür werden wir erhebliche Geldbeträge, etwa im Rahmen von PR-Maßnahmen, im Rahmen von Werbung etc., aufwenden, die selbstverständlich dann, wenn kein angemessener Widerruf und keine angemessene Richtigstellung erfolgt, in einem deutlich höheren Rahmen liegen werden, als wenn der BA versucht , den uns entstandenen Schaden durch eine Richtigstellung wenigstens zu minimieren. Wir behalten uns jedenfalls vor, Ihnen die Kosten für diese für uns jetzt gebotenen Maßnahmen aufzugeben.
Wir bedauern, dass das bis vor kurzem gute und vertrauensvolle Verhältnis zwischen dem Bundesverband Automatenunternehmer und unserem Haus wegen des von Ihnen, Herr Besse, verfassten Schreibens nachhaltig gestört ist.

[ ……… ] Ein Bonmot der besonderen Art zum Abschluss: Die von Ihnen, sehr geehrter Herr Besse, als Geschäftsführer eines Aufstellunternehmens in Mechernich, erbetene bevorzugte Lieferung von weiteren durch Sie telefonisch bestellten NOVO LINE Geldgewinnspielgeräten halten wir im Kontext Ihres Schreibens für besonders bemerkenswert. Honi solt qui mal y pense.

Mit freundlichen Grüßen
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Uwe Christiansen
Sprecher der Geschäftsführung


ENDE


Hinweis:
Karl Besse ist Präsident des DAV (Deutscher Automatenverband) und Ehrenpräsidenten des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA)

Dateianhang:
pdf _Schreiben_von_Löwen Entertainment vom 22.11.2006.pdf (2 MB, 283 mal heruntergeladen)
1 27.08.2012 14:18 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
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