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Zum Ende der Seite springen Anlieferung von Waren im Wohngebiet
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Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
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Anlieferung von Waren im Wohngebiet

Soo, ein fanastischer Montagmorgen nach frei Wochen Urlaub großes Grinsen

Folgenden Fall habe ich auf dem Tisch.
Gewerbetreibender A hat folgendes bei mir angemeldet: Großhandel mit Sportartikeln, Bekleidung, Spielzeug, Spielwaren, Souvenirs, Geschenken (nur Bürobetrieb).
Nun bekommt er Morgens, laut Nachbar bereits um 04.30 Uhr, allerhand mit einem Transporter angeliefert.
Das stört natürlich Bewohner B.
Wie hätte es auch anders sein sollen.

Es stellt sich nun die Frage, ob Gewerbetreibender A sich so früh Morgens mit einem Transporter in einem reinen Wohngebiet Dinge angeliefert bekommen darf, wenn in seiner Gewerbeanmeldung lediglich "Bürobetrieb" aufgenommen worden ist.

Weiß da jemand eine Anwort drauf?
1 27.08.2012 09:25 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Anni,

ich würde erst mal beim bauamt den genauen Status des Gebietes im Sinne der BauNVO erfragen. Und im B-PLan steht meistens auch drin, was dort erlaubt ist und was nicht. Ansonsten dürfte dann auch für den gewerblichen Lärm die Immissionsschutzbbehörde zuständig sein, falls der Lärm unzulässig und zu unterbinden wäre.

VG J. Simon
2 27.08.2012 09:53 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
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Andere Frage:

Also Warenanlieferung wäre ja gewerblicher Lärm. Laut Gewerbeanmeldung wird lediglich ein Bürobetrieb dort ausgeübt.
Dennoch erfolgt Wareanlieferung.

Könnte man sich daran vielleicht aufhängen?
3 27.08.2012 11:02 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Es könnte da schon eine nicht richtig erstattete Gewerbeanzeige vorliegen.
4 27.08.2012 11:36 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Weyer RaBa Weyer RaBa ist männlich
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Naja fraglich ist doch viel eher, was tatsächlich ausgeübt wird, und nicht, was der Gewerbetreibende in der Gewerbeanzeige angegeben hat, oder?
Ob ich mich darauf verlassen würde?

Aber nicht verwechseln: Dem Gewerbetreibenden darf man mMn mal ganz deutlich sagen, dass er gezielt "Bürotätigkeit" an der dortigen Betriebsstätte angegeben hat. Und dann fragen, wieso da auf einmal LKWs halten Augenzwinkern

Ansonsten: Bauamt und B-Plan ist erst mal eine sinnvolle Idee. Meist steht sehr genau drin, was geht und was nicht.
5 27.08.2012 11:38 Weyer RaBa ist offline E-Mail an Weyer RaBa senden Beiträge von Weyer RaBa suchen
Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
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Hm also das hilft nicht weiter.

Es ist ein allgemeines Wohngebiet.
Also der Herr hat noch weitere Gewerbe bei uns angemeldet. An dieser Betriebsstätte ist er eben auch wohnhaft und er bekommt dort wohl Zeitungen und Zeitschriften angeliefert. Mehr Transporter als LKW. ^^

Kann man eigentlich nichts gegen tun oder? Also selbst, wenn dort Zeitungen geliefert werden, kann doch dort eigentlich nur ein Bürobetrieb sein oder?
6 27.08.2012 13:57 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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Es handelt sich hier weniger um eine gewerberechtliches, denn um ein baurechtliches Problem.
Das Gewerbe ist angemeldet und wird nicht offensichtlich rechtswidrig betrieben. Die Anlieferung macht Probleme.
Der Vorgang könnte an die Bauaufsicht bzw. die Behörde für den Immissionsschutz abgegeben werden.
Sollte der Betrieb als reiner Bürobetrieb zu betrachten sein, so wäre hier ebenfalls ein baurechtlicher Hintergrund zu vermuten. Nach der Baunutzungsverordnung dürfen im WA nur ausnahmsweise nichtstörende Gewerbe betrieben werden. Aus diesem Grund könnte die Baubehörde prüfen, ob hier ein Verstoß vorliegt.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
7 27.08.2012 14:28 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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