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Zum Ende der Seite springen Darf Prokurist Gewerbemeldung unterschreiben?
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Spiegelland Spiegelland ist weiblich
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Darf Prokurist Gewerbemeldung unterschreiben?

Hallo miteinander,

wir brüten gerade über eine grundsätzliche Frage. Wir sind alle noch ziemlich "frisch" im Gewerberecht, daher beschäftigt und gerade ein aktueller Fall.

Darf ein Prokurist eine Gewerbemeldung unterschrreiben?

Wenn nein, aufgrund welcher Rechtslage?

Antworten wären schön!

Danke!!!
1 09.05.2011 16:08 Spiegelland ist offline E-Mail an Spiegelland senden Beiträge von Spiegelland suchen
Solon
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sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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Hallo Spiegelland,

habe gerade schnell mal Wikipedia zum Thema "Prokura" befragt. Hier wird kurz und prägnant geschildert, was der Prokurist alles darf und was nicht (z. B. darf er nicht die Steuerklärung der Gesellschaft/des Kaufmanns unterzeichnen). Grundsätzlich jedoch sehe ich (und das ist reine persönliche Auffasssung) kein Problem, wenn der Prokurist die Unterschrift bei der Gewerbeanmeldung leistet. Dies wäre besonders dann sinnvoll, wenn der Stammsitz der Firma weit außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches angesiedelt ist und bei der Anmeldung einer Zweigniederlassung ein Geschäftsführer nicht anreisen möchte.

Gruß aus der Mitte Hessens
2 10.05.2011 07:17 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Solon
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roki roki ist männlich
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Moin Moin ,

kurz gesagt darf der Prokurist alles, wofür er durch die Prokura bevollmächtigt ist.

Aus diesem Grund würde ich mir in einem solchen Fall die Bestellungsurkunde des Prokuristen vorlegen lassen und ggf. als Kopie zu der Gewerbemeldung beifügen.

Schöne Woche noch

Arne Feldmann

__________________
Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
3 10.05.2011 07:59 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
Manfred Milbrodt
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Zitat:
Original von roki
kurz gesagt darf der Prokurist alles, wofür er durch die Prokura bevollmächtigt ist.

.......knapp und kurz ergänzend hierzu die Rechtsgrundlage § 49 Abs. 1 HGB
und zum Thema dieser thread
4 10.05.2011 08:14
Spiegelland Spiegelland ist weiblich
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Danke schon mal für die Antworten....

bei unserem aktuellen Fall, hat die Firma freundlicherweise der Gewerbemeldung ein Beiblatt beigefügt, wo genau beschrieben ist, was ein Prokurist darf und was nicht


Dort wird zu aller erst der §49 HGB zitiert...und dann steht weiter unten auf dem Merkblatt folgendes:

Der Prokurist darf allerdings nicht vornehmen:

- die Anmeldung von Handelsregistereintragungen
- Die Einleitung des Insolvenzverfahrens oder die Auflösung der Firma


Unter "Auflösung der Firma" würden wir im weitestens Sinne auch die Abmeldung eines Gewerbes sehen.

In diesem Fall dürfte ja der Prokurist die Gewerbeabmeldung nicht unterschreiben.


DANKE schon mal !!!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Spiegelland: 10.05.2011 13:59.

5 10.05.2011 13:57 Spiegelland ist offline E-Mail an Spiegelland senden Beiträge von Spiegelland suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Spiegelland,

unter Gewerbeabmeldung verstehe ich nicht die Auflösung der Firma. Eine JP ist dann aufgelöst, wenn das entsprechend im Handelsregister eingetragen und veröffentlicht ist.

MfG J. Simon
6 10.05.2011 14:03 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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Genau, und dann gibt's auch keinen Prokuristen mehr, der unterschreiben kann/muss.


Gruß
7 10.05.2011 14:06 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
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