Einzelspieltaste |
hansi
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@tfis
Versuch bitte mal beim NEON (Bauartnr.: 2003) die Abbuchungsautomatik zu deaktivieren, bevor die ersten € 0,20 verspielen wurden.
Siehe § 13 (1) Nr. 6:
„Es ist eine Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden, mit der er vorab einstellen kann, ob aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung geleistet wird.“
NICHT SPIELVERORDNUNGSKONFORM UND DOCH PTB ZUGELASSEN?
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21
13.06.2008 22:23 |
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Solon
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tfis
Tripel-As
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Die ersten 20 cent gelangen sofort in´s Spiel, das stimmt.
Die Frage ist natürlich, wie worklaubende Juristen dies auslegen würden.
Ob die eingeworfenen 20 cent ein aufgebuchter Betrag sind oder direkt ein Einsatz. Zumindest für mich stellt der Begriff "aufbuchen" einen "Bevorratungsprozess" dar.
Ob die PTB (der NEON war eines der ersten zugelassenen GSG nach neuer SpielVO) den Sinn dieses Satzes erfüllt sah, auch wenn die ersten 20 cent direkt in´s Spiel gelangen und keine Verschlechterung des Spielerschutzes sah, wenn 20 cent auf einmal verspielt werden.
Vielleich mag ja jemand hier einen Musterprozess führen.
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22
18.06.2008 17:37 |
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Solon
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hansi
Doppel-As
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@tfis
Finde ich echt KLASSE, dass Du der Sache nachgegangen bist!
Wenn Du einen Aufsteller gefunden hast, der einen Musterprozess gegen einen Hersteller führen möchte, dann mach ihn bitte darauf aufmerksam, dass er zukünftig evtl. nur noch Kondomautomaten aufstellen wird ...
Ich meine, dass solch ein Musterprozess gegen die PTB geführt werden sollte. Denn es sind doch allein deren Zulassungen auf die wir uns verlassen müssen.
Oder aber gegen einen Sachverständigen, der solch einen Verstoß gegen die SpielV durchgehen lässt.
Bis zur nächsten Anweisung vom Bundeswirtschaftsministerium. Die Hersteller reiben sich doch so oder so die Hände!
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23
18.06.2008 21:20 |
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tfis
Tripel-As
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Das mit dem Musterprozess war ironisch gemeint.
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24
19.06.2008 12:40 |
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Meike
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Gruß an Alle,
vorab ist zu sagen, dass ein Spiel natürlich nicht, wie Angela geschrieben hatte, als Geldumbuchungsvorgang definiert werden kann.
- Ansonsten könnten demnächst bei Bankautomaten, Handys für pay and call, paysafecard u.a. PtB - Plaketten drauf kleben und die bekommen dann eine Laufzeitbegrenzung. (um es mal etwas überspitzt darzustellen) -
Wer diese "Theorie" verkauft hat, ist uns allen gut bekannt, aber hebelt dadurch altbekannte Spieltheorien und Definition nicht aus.
Meine Meinung zum Thema, wie die SpielV umgesetzt ist, gerade bei den zugelassenen GGSG habe ich hier schon mehrfach geschrieben, so dass ich Euch da nicht langweilen möchte.
Ich muss dieter zu 100 % zustimmen. Mir selbst ist es auch vermehrt aufgefallen, dass einige Einzelspieltasten / Umschaltung von Abbuchautomatik zum Einzelspiel kaum zu finden sind.
Bei einem Testspiel in einer Halle war es z.B. so, dass wir hinterher zu zweit versuchten, die automatische Abbuchung zu stoppen, solange noch Geld, äh Punkte im Speicher waren und es gelang uns nicht. Die Halle war recht dunkel, so dass man kaum das Kleingedruckte (Spielanleitung) lesen konnte und der entscheidende Knopf, den wir hinterher, nachdem ich dann meine Taschenlampe rausgekramt hatte (welche der normale Spieler vermutlich nicht dabei hat) fanden, war eher für kleine, filigrane Fingerchen geeignet.
Gruß
Meike
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25
21.06.2008 05:52 |
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angela
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SpVO§13-1. Die Mindestspieldauer beträgt 5Sek; dabei darf der Einsatz 0,20€ nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2€ betragen.
Es scheint also daß es doch so definiert werden kann
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26
21.06.2008 10:21 |
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gmg
Foren Gott
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Hallo angela
Amtliche Definition:
Zitat on
Die Spielverordnung verlangt nicht zwangsläufig ein „Spiel“ mit definiertem Anfang und Ende, sondern hebt auf Spielabläufe ab, bei denen Einsätze geleistet und Gewinne ausgezahlt werden.
Zitat off
Gefunden wo ?
Technische Richtlinien Version 3.3 der PTB S. 11 Fussnote 2 !
Grüße
__________________ gmg
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27
21.06.2008 18:07 |
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Meike
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Hallo Angela,
eine Mindestspieldauer ist ein Puzzleteil in der Definition eines Spiels.
Wenn Du Dir den § 13 SpielV durchliest, wirst Du auch noch Begrifflichkeiten wie :
Gewinn, Verlust, Spielpause, Spielbetrieb u.a. feststellen
Zudem ist es natülich ganz nett, wenn plötzlich Definitionen über Fußnoten in Technischen Richtlinien erscheinen, aber de facto dürfen Technische Richtlinien gem. § 13 Abs. 2 SpielV nur "zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauart " herausgegeben werden und nicht um plötzlich Inhalte von Gesetzen oder Verordnungen zu modifizieren.
Im Bereich der SpielV lässt sich nämlich die Frage nach Henne und Ei sehr leicht beantworten.
Gruß an alle,
gehört vielleicht etwas in die "Bücherecke", aber jeder, der nicht weiß wie das Spiel definiert wird, sollte sich vielleicht nachfolgend mal durchlesen:
"Glück, Logik und Bluff"
"Mathematik im Spiel- Methode, Ergebnisse und Grenzen"
von Bewersdorff
Gruß
Meike
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28
22.06.2008 10:31 |
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dieter116
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von gmg
@ alle
Ich werde das Problem mal an entsprechendem Ort vortragen.
Grüße |
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wie war denn die Reaktion bzw Meinung dort dazu ?
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29
05.08.2008 06:23 |
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gmg
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Hallo Dieter,
ich hatte das Gefühl, dass ich nicht am richtigen Ort war !
Grüße
__________________ gmg
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13.08.2008 17:24 |
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Meike
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31
17.09.2010 17:51 |
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Meike
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Hallo Rudi,
danke für die Erläuterung
Gruß
Meike
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33
29.09.2010 06:00 |
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