einige Gewerbetreibende in meiner Gemeinde nehmen noch zusätzlich Paktete z. B. für Hermes (gibt es noch einen anderen?) an. Ist diese Tätigkeit nach der GewO anzeigepflichtig?
Ich gehe ja mal davon aus, dass die/der Gewerbetreibende das nicht als Freundschaftsdienst für HERMES machen, sondern dafür Geld bekommen.
weitere Beispiele wären z.B. DHL und GLS.
Es handelt sich hierbei um selbstständige Gewerbetreibende die auf Grund eines Postagenturvertrages bestimmte Leistungen erbringen. Diese sind nach §14 GewO anzeigepflichtig. Siehe dazu analog Landmann/Rohmer, §14 Rdn. 18.
mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 07.07.2010 08:34.
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