Führung Gewerberegister im Landratsamt |
Antje Kühling
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Führung Gewerberegister im Landratsamt |
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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
heute habe ich mal wieder ein Frage
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Wie wird in Landratsämtern der verschiedenen Bundesländer das Gewerberegister geführt und gepflegt und mit welchem Programm wird gearbeitet.
Im Landkreis Leipzig werden die Daten bald in das "SASKIA" Programm eingepflegt, dass heißt, alle Gewerbemeldungen, welche von den Städten und Gemeinden zum Landratsamt geschickt werden, werden per Hand eingetragen.
Allerdings wird die Führung des Gewerberegisters nicht unbedingt als notwendig erachtet.
Ich verweise dann immer auf die Fachaufsicht, welche wir über die Städte und Gemeinden haben sowie auf den § 38 GewO betr. Zuverlässigkeitsprüfung.
Ich kann mir die Arbeit der Gewerbebehörde im Landratsamt eigentlich ohne ein zentrales Gewerberegister nicht vorstellen, z.B. auch in Bezug auf Kontrollen, Gewerbeuntersagungen, Widerrufe usw.
Auch die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 GewO dürfte sich äußerst schwierig gestalten, ohne Register.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Meinung dazu mitteilen könntet und wie die Datenpflege bei Euch gehändelt wird.
Bis bald und liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig
Antje Kühling
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1
05.05.2010 18:15 |
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Solon
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Gewerbemäusle
Doppel-As
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RE: Führung Gewerberegister im Landratsamt |
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also mein Programm heißt Leitz-Ordner und befindet sich im Flur vor meinem Büro
Die Gewerbemeldungen laufen nach Eingang alle bei mir über den Schreibtisch, so dass die § 38-er und erlaubnispflichtige Gewerbe gleich für weitere Maßnahmen bei mir bleiben. Der Rest wird vom Sekretariat verteilt und abgelegt.
Eine manuelle Erfassung lehne ich ab - da fehlt einfach die Zeit dazu. Und da hier auch noch nicht alle Gemeinden über ein EDV-Programm verfügen (geschweige denn kreisweit ein einheitliches Programm angewendet wird) ist ein automatischer Datentransfert hier auch noch nicht möglich
Aber ganz klar - ich würde
wenn ich die Meldungen per EDV suchen könnte und nicht dutzende Ordner wälzen müsste.
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2
06.05.2010 06:35 |
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Solon
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Antje Kühling
Mitglied
Dabei seit: 12.09.2006
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Themenstarter
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Hallo Gewerbemäusle,
für die Antwort.
Trotz elektronischem Gewerberegister lege ich die Gewerbemeldungen auch noch in Leitz ab, damit auch alle anderen Gewerbekollegen zugreifen können.
Vielleicht gibt es irgendwann mal ein komplett zentrales Gewerberegister, wo alle reinschauen können.
Bis dahin wird allerdings noch viel Zeit ins Land gehen.
Liebe Grüße aus dem verregnetem Landkreis Leipzig
Antje Kühling
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3
06.05.2010 10:23 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
zumindest hier in Sachsen, wo die Landkreise für Untersagungsverfahren nach § 35 GewO, das überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO, diverse Erlaubnisverfahren und die Be-kämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind, ist ein kreiseigenes Register dringend notwendig.
Auf Grund diverser Kreisgebietsreformen bin ich nunmehr für den 3. sächsischen Landkreis im Gewerberecht tätig. Alle diese Landkreise haben ein entsprechendes Register geführt und wären ohne dieses in ihrer Aufgabenerfüllung doch sehr eingeschränkt gewesen.
Ich nenne nur ein Beispiel: Die Erfahrung zeigt, dass man nicht davon ausgehen, dass alle Gewerbetreibenden, die eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnehmen, auch die erforderliche Erlaubnis einholen. Eine Gewerbeanmeldung wird aber in der Regel sehr wohl erstattet. Hierbei wird z. T. sehr offen die erlaubnispflichtige Tätigkeit (z. B. Bewachungsgewerbe) benannt- die Gemeinde ist ja nicht berechtigt, die Anzeige wegen fehlender Erlaubnis zurückzuweisen. Zum Teil werden erlaubnispflichtige Tätigkeiten aber auch „verschlüsselt“.
Es wäre zu viel erwartet, dass die Gemeinden in jedem „Verdachtsfall“ den Landkreis informieren, Denn zum einen fehlen dort oft die speziellen Kenntnisse in Bezug auf die erlaubnispflichtigen Gewerbe (was ganz natürlich ist, denn man ist ja dafür auch nicht zuständig) und zum anderen haben die Gemeinden mit der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben genug zu tun.
Ohne Übermittlung sämtlicher Gewerbeanzeigen bekämen wir daher schon in diesem Bereich erhebliche Probleme (von anderen Themen wie Schwarzarbeitsbekämpfung ganz zu schweigen).
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06.05.2010 17:19 |
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sme40
Haudegen
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Hallo,
hier ein kurzer Bericht aus Mittelhessen: Wir erhalten derzeit noch alle Gewerbeanzeigen in Papierform und verteilen diese auszugsweise im Landratsamt an einige Fachbehörden weiter (Verkehrsdezernat, Abfallwirtschaft, Veterinäramt). Anschließend schlummern diese im Ordner.
Zudem stellen einige Kommunen ihre Gewerbedaten ins sogenannte GewerbeWeb (Hessisches Statistisches Landesamt) ein. Hierauf können dann weitere Behörden zurückgreifen.
Aber jetzt kommts: Alle unsere Städte und Gemeinden haben inzwischen das gleiche Gewerbeprogramm. In Kürze soll eine Regionslösung eingeführt werden. Wir als Landkreis werden eine Leseberechtigung bekommen. Zumindest unsere Papierlieferung kann dann eingestellt werden. Bis wirklich alles rund läuft, wird noch einige Zeit vergehen.
Bis dahin
Glück auf!
Eberlein
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6
07.05.2010 07:10 |
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