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Zum Ende der Seite springen Führung Gewerberegister im Landratsamt
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Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
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Lampe Führung Gewerberegister im Landratsamt

Hallo liebe Foren-Mitglieder,
heute habe ich mal wieder ein Frage .
Wie wird in Landratsämtern der verschiedenen Bundesländer das Gewerberegister geführt und gepflegt und mit welchem Programm wird gearbeitet.
Im Landkreis Leipzig werden die Daten bald in das "SASKIA" Programm eingepflegt, dass heißt, alle Gewerbemeldungen, welche von den Städten und Gemeinden zum Landratsamt geschickt werden, werden per Hand eingetragen.
Allerdings wird die Führung des Gewerberegisters nicht unbedingt als notwendig erachtet.
Ich verweise dann immer auf die Fachaufsicht, welche wir über die Städte und Gemeinden haben sowie auf den § 38 GewO betr. Zuverlässigkeitsprüfung.
Ich kann mir die Arbeit der Gewerbebehörde im Landratsamt eigentlich ohne ein zentrales Gewerberegister nicht vorstellen, z.B. auch in Bezug auf Kontrollen, Gewerbeuntersagungen, Widerrufe usw.
Auch die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 GewO dürfte sich äußerst schwierig gestalten, ohne Register.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Meinung dazu mitteilen könntet und wie die Datenpflege bei Euch gehändelt wird. Danke

Bis bald und liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig


Antje Kühling
1 05.05.2010 18:15 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
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Gewerbemäusle   Zeige Gewerbemäusle auf Karte Gewerbemäusle ist weiblich
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RE: Führung Gewerberegister im Landratsamt



also mein Programm heißt Leitz-Ordner und befindet sich im Flur vor meinem Büro
Die Gewerbemeldungen laufen nach Eingang alle bei mir über den Schreibtisch, so dass die § 38-er und erlaubnispflichtige Gewerbe gleich für weitere Maßnahmen bei mir bleiben. Der Rest wird vom Sekretariat verteilt und abgelegt.
Eine manuelle Erfassung lehne ich ab - da fehlt einfach die Zeit dazu. Und da hier auch noch nicht alle Gemeinden über ein EDV-Programm verfügen (geschweige denn kreisweit ein einheitliches Programm angewendet wird) ist ein automatischer Datentransfert hier auch noch nicht möglich Weißnicht

Aber ganz klar - ich würde wenn ich die Meldungen per EDV suchen könnte und nicht dutzende Ordner wälzen müsste.
2 06.05.2010 06:35 Gewerbemäusle ist offline E-Mail an Gewerbemäusle senden Beiträge von Gewerbemäusle suchen
Solon
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Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Antje Kühling


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Hallo Gewerbemäusle,

Danke für die Antwort.
Trotz elektronischem Gewerberegister lege ich die Gewerbemeldungen auch noch in Leitz ab, damit auch alle anderen Gewerbekollegen zugreifen können.
Vielleicht gibt es irgendwann mal ein komplett zentrales Gewerberegister, wo alle reinschauen können.
Bis dahin wird allerdings noch viel Zeit ins Land gehen.

Liebe Grüße aus dem verregnetem Landkreis Leipzig


Antje Kühling
3 06.05.2010 10:23 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
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RE: Führung Gewerberegister im Landratsamt

Antje,

in unserem Landkreis (Bayern) legen von insgesamt 32 Gemeinden, 31 Gemeinden ihre Gewerbemeldungen auf elektronischem Wege hier vor. Das System nennt sich Gewan und der Betreiber ist das Bayer.Landesamt für Statistik. Ein paar Gemeinden sind auch bei einem anderen Mitbewerber. Es gibt aber eine gemeinsame Schnittstelle über Gewan. Für uns und andere Dienststellen im Haus (Gesundheitsamt oder Gaststättenrecht etc) wird je eine Kopie gefertigt.Wir haben jederzeit auf elektronischem Wege zugang zu diesen Datensätzen. Beim §38 werden die betroffenen Gemeinden gebeten die Gewerbetreibenden zu veranlassen die Auskünfte zu beantragen. An das Gewan-System sind viele Gemeinden und Landkreise angeschlossen. Selber pflegen wir keine Gewerbeanmeldungen in das System ein. Bei kleineren Landkreisen wird dies mitunter gemacht.

P.S. Ich bin kein Mitarbeiter eines Ministeriums sondern eines Landkreises.

Schöne verregnete Grüße aus Franken
von Lee

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Lee: 06.05.2010 14:15.

4 06.05.2010 14:02 Lee ist offline E-Mail an Lee senden Beiträge von Lee suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

zumindest hier in Sachsen, wo die Landkreise für Untersagungsverfahren nach § 35 GewO, das überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO, diverse Erlaubnisverfahren und die Be-kämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind, ist ein kreiseigenes Register dringend notwendig.
Auf Grund diverser Kreisgebietsreformen bin ich nunmehr für den 3. sächsischen Landkreis im Gewerberecht tätig. Alle diese Landkreise haben ein entsprechendes Register geführt und wären ohne dieses in ihrer Aufgabenerfüllung doch sehr eingeschränkt gewesen.

Ich nenne nur ein Beispiel: Die Erfahrung zeigt, dass man nicht davon ausgehen, dass alle Gewerbetreibenden, die eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnehmen, auch die erforderliche Erlaubnis einholen. Eine Gewerbeanmeldung wird aber in der Regel sehr wohl erstattet. Hierbei wird z. T. sehr offen die erlaubnispflichtige Tätigkeit (z. B. Bewachungsgewerbe) benannt- die Gemeinde ist ja nicht berechtigt, die Anzeige wegen fehlender Erlaubnis zurückzuweisen. Zum Teil werden erlaubnispflichtige Tätigkeiten aber auch „verschlüsselt“.
Es wäre zu viel erwartet, dass die Gemeinden in jedem „Verdachtsfall“ den Landkreis informieren, Denn zum einen fehlen dort oft die speziellen Kenntnisse in Bezug auf die erlaubnispflichtigen Gewerbe (was ganz natürlich ist, denn man ist ja dafür auch nicht zuständig) und zum anderen haben die Gemeinden mit der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben genug zu tun.
Ohne Übermittlung sämtlicher Gewerbeanzeigen bekämen wir daher schon in diesem Bereich erhebliche Probleme (von anderen Themen wie Schwarzarbeitsbekämpfung ganz zu schweigen).
5 06.05.2010 17:19 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
Haudegen


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Hallo,

hier ein kurzer Bericht aus Mittelhessen: Wir erhalten derzeit noch alle Gewerbeanzeigen in Papierform und verteilen diese auszugsweise im Landratsamt an einige Fachbehörden weiter (Verkehrsdezernat, Abfallwirtschaft, Veterinäramt). Anschließend schlummern diese im Ordner.
Zudem stellen einige Kommunen ihre Gewerbedaten ins sogenannte GewerbeWeb (Hessisches Statistisches Landesamt) ein. Hierauf können dann weitere Behörden zurückgreifen.
Aber jetzt kommts: Alle unsere Städte und Gemeinden haben inzwischen das gleiche Gewerbeprogramm. In Kürze soll eine Regionslösung eingeführt werden. Wir als Landkreis werden eine Leseberechtigung bekommen. Zumindest unsere Papierlieferung kann dann eingestellt werden. Bis wirklich alles rund läuft, wird noch einige Zeit vergehen.

Bis dahin
Glück auf!
Eberlein
6 07.05.2010 07:10 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
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