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Thema: Grill-Rezepte |
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Die Sonne lacht im Schwabenländle!
Wo bleiben die neuesten Grillrezepte?
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Thema: Gaststättenerlaubnis für Geschäftsführer einer GbR |
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Ein verzweifeltes
Die Geschichte mit meiner ARGE die eine Gaststätte betreiben will lässt mich nicht los.
Jetzt bin ich doch tatsächlich beim stöbern bzgl. GbR auf Entscheidungen des BGH gestoßen welche der GbR eine Teil-Rechtsfähigkeit zusprechen und ihr sogar zugestehen, Eigentümer von Grundstücken zu werden.
Müsste man im Hinblick auf diese Entwicklung nicht doch die Erlaubnisfähigkeit solcher GbR/Arge überdenken?
Vielleicht gibts hierzu noch Meinungen die mich aus meiner gedanklichen Verwirrung retten können
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Thema: Gaststättenerlaubnis für Geschäftsführer einer GbR |
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ins Forenland,
ich hab jetzt hier ein ähnliches Problem mit dem Betrieb eines Gemeindesaales. Die örtlichen Vereine haben sich zu einer ARGE zusammengeschlossen um die Bewirtung dieses Saales zu übernehmen.
Jetzt sag ich, dass jeder Verein eine eigene Gaststättenerlaubnis benötigt. Dazu noch jeweils ne Stellvertretererlaubnis für die von der Versammlung gewählte "Fachkraft gem. § 9 GastG".
Klar, dass die Vereine sich jetzt hiergegeben sträuben
Nun kam der Gedanke auf, dass die ARGE ja einen gewählten Geschäftsführer hat und es doch somit reichen müsste wenn nur der eine Erlaubnis hat. Dieser ist jedoch laut Geschäftsordnung nicht allein für den Gaststättenbetrieb verantwortlich (wie im Vorbeitrag) sondern der gesamte Vorstand (5 Personen) ist für die laufenden Geschäfte zuständig.
Ich geh davon aus, dass unter diesen Voraussetzungen doch jeder Verein eine Erlaubnis braucht
Wie müsste denn die Formulierung in der Geschäftsordnung sein, damit tatsächlich der Geschäftsführer der ARGE als einziger eine Erlaubnis benötigen würde?
Ich hoffe, jemand kann mir auf die Sprünge helfen
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Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
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ich getraue mich jetzt einfach mal ne andere Meinung zu äußern
Es wurde eine Erlaubnis zur Gewerbeausübung erteilt. In den anderen erlaubnispflichtigen Bereichen (Gaststätte, Makler...) hat der Gewerbetreibende die Möglichkeit, sein Gewerbe nach § 14 GewO an- oder abzumelden ohne dass seine Erlaubnis die Gültigkeit verliert (außer Jahresfrist im GastG).
Der Reisegewerbetreibende hat diese Möglichkeit nicht. Wie also kann er dem Finanzamt etc. gegenüber den Nachweis erbringen, dass er das Reisegewerbe derzeit nicht ausübt?
Deshalb kann bei uns die RGK sozusagen hinterlegt werden. Die zuständigen Stellen werden von uns hierüber informiert. Das Reisegewerbe wird dann also nicht mehr ausgeübt - die RGK verliert ihre Gültigkeit jedoch nicht - genauso wie eine Maklererlaubnis weiterhin gilt wenn das Gewerbe abgemeldet ist.
Wenn nach einiger Zeit das Geschäft mit den Staubsaugern wieder lukrativ ist kann der Gewerbetreibende hier die Karte abholen und somit sein Reisegewerbe wieder aufnehmen ohne dass ihm groß Kosten (nur eine kleine Vw-Gebühr) entstehen
So - ich erwarte
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Thema: Geschäftsführerwechsel |
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Steh grad vor dem gleichen Problem und suche eine Grundlage, um die Auflage bzgl. der Anzeige des Geschäftsführerwechsels in die Spielhallenerlaubnis aufzunehmen.
Kann jemand helfen?
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Thema: Kennzeichnung von Lebensmitteln |
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aus dem verregneten Süden,
ich hab hier mal ne Frage an die Experten im Lebensmittelbereich.
Ein Einzelhändler stellt einen Teil seiner verkauften Produkte (z.B. Maultaschen) selber her. Diese muss er ja nun nach der LMKV mit seinem Namen etc. kennzeichnen. So weit - so gut...
Jetzt ist der langjährige Geschäftsinhaber A.B. verstorben und das Geschäft wurde von C.D. übernommen. Der neue Inhaber kennzeichnet seine eigenen Produkte jetzt aber immer noch mit A.B. - die Firma A.B. ist jedoch keine im HR eingetragene Firma weshalb ich der Meinung bin, dass die Lebensmittel nun mit C.D. gekennzeichnet werden müssen. Aber wo steht das?
Kann ich hier argumentieren, dass A.B. keine juristische Person ist und somit nicht mehr existiert? Oder kann ich den Herrn C.D. darauf hinweisen, dass er sich im HR mit der "Firma A.B., Inhaber C.D." registrieren lassen kann, dann aber mit diesem kompletten Namen kennzeichnen muss?
Ich hoffe auf Hilfe
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Thema: Hochzeitsmesse |
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aus dem sonnigen Süden
Vielleicht steh ich jetzt total auf dem Schlauch. Aber ich frage mich: warum denn überhaupt eine Festsetzung
Es wird nichts verkauft sondern nur vorgeführt - also brauche ich keine Befreiung vom Ladenschlussgesetz.
Die Veranstaltung findet in einer Halle oder ähnlichem statt, so dass ich auch das Sonn- und Feiertagsgesetz nicht wirklich tangiere.
Geht es hier also nur noch um die Reisegewerbekarte? Es erfolgt ja aber doch kein Verkauf, so dass ich hier das Erfordernis einer RGK nicht unbedingt sehe
Bitte helft mir auf die Sprünge - denn bei uns finden diese Hochzeitsmessen regelmäßig ohne irgend eine Festsetzung statt
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Thema: Französische Marktbeschicker |
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Dann hätte ich mich ja an Sie wenden können als mir eine französische Mail auf den Tisch geflattert ist
Musste lange in meinen Hirnwindungen kramen bis ich übersetzen konnte, dass das die Teilnehmerliste von meinem Markt ist.
Die scheinen tatsächlich alle direkt vom Nachbarland importiert zu sein. Ich hoff nur, dass die ein paar Wörter (oder Zahlen) auf deutsch können sonst wirds chaotisch
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Thema: Französische Marktbeschicker |
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Ja so ähnliche Beschicker kommen hier auch.
Zuerst dachten wir, dass es sich um reine Verköstigung handelt und haben erst ziemlich spät gemerkt, dass da doch einiges mit Verkauf dabei ist. Drum wurde kurzfristig noch ne Marktfestsetzung beantagt
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Thema: Französische Marktbeschicker |
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an alle Nicht-Urlauber!
Ich glaub, ich hab in meinem Urlaub alles vergessen was mit meiner Arbeit zu tun hat
Mein Problem:
bei mir wurde die Festsetzung eines französischen Marktes beantragt. Der Großteil der Beschicker kommt direkt aus Frankreich.
Hab ich hier was besonderes zu beachten?
Ich steh total auf dem Schlauch
Brauch dringend nen Denkanstoß
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Thema: Führung Gewerberegister im Landratsamt |
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also mein Programm heißt Leitz-Ordner und befindet sich im Flur vor meinem Büro
Die Gewerbemeldungen laufen nach Eingang alle bei mir über den Schreibtisch, so dass die § 38-er und erlaubnispflichtige Gewerbe gleich für weitere Maßnahmen bei mir bleiben. Der Rest wird vom Sekretariat verteilt und abgelegt.
Eine manuelle Erfassung lehne ich ab - da fehlt einfach die Zeit dazu. Und da hier auch noch nicht alle Gemeinden über ein EDV-Programm verfügen (geschweige denn kreisweit ein einheitliches Programm angewendet wird) ist ein automatischer Datentransfert hier auch noch nicht möglich
Aber ganz klar - ich würde
wenn ich die Meldungen per EDV suchen könnte und nicht dutzende Ordner wälzen müsste.
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Thema: Feiertagsgesetz |
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Vielleicht rettet mich das - denn ich kann tanzen
Muss ich Sie im Fegefeuer wohl allein schmoren lasse
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Thema: Feiertagsgesetz |
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Guter Gedanke
Macht ihr dann eine befristete Ausnahme - vielleicht halbjährlich? Und wie reagieren die Kirchen auf die Anhörung? Ich bekomme ja schon ewiges Fegefeuer angedroht wenn ich nur nen Markt am Sonntag festsetze
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Thema: Feiertagsgesetz |
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in die Runde
Wir sind vom RP darauf aufmerksam gemacht worden, dass trotz der seit 01.01.2010 in Ba-Wü geltenden Sperrzeit (Wochenende 5-6 Uhr) am Samstag auf Sonntag ab 3 Uhr das generelle Tanzverbot des § 10 (2) FTG BW gilt.
Gibt es so eine Konstellation in anderen Bundesländern auch? Wie soll ich denn meinen Disko-Betreibern klarmachen, dass Freitag Nacht bis 5 getanzt werden darf - am Samstag aber ab 3 Uhr Tanzverbot herrscht?
Wie geht ihr mit dem Sachverhalt um? Ausnahme vom FTG oder Kontrolle des Tanzverbots jedes Wochenende?
Bin gespannt auf Lösungsvorschläge
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Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet... |
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Und mal wieder ein lehrreicher Beitrag für die Männerwelt:
Ein Ehepaar fuhr am Wochenende an einen See, wo man fischen konnte.
Der Ehemann liebte es im Morgengrauen zu fischen und seine Frau las unheimlich gern.
Eines Morgens kam der Mann nach mehreren Stunden fischen zurück und wollte sich ein paar Stunden aufs Ohr hauen.
Obwohl die Ehefrau sich in der Gegend nicht auskannte, entschied Sie mit dem Boot rauszufahren.
Sie ruderte ein kurze Strecke, legte Anker an und nahm Ihre Lektüre auf.
Nach kurzer Zeit erschien der Parkwächter in seinem Motorboot. Er sprach Sie an: "Guten Morgen , gnädige Frau. Was machen Sie denn hier?"
"Ich lese" - antwortete Sie und dachte für sich: ist dies nicht offensichtlich?
"Sie befinden sich hier aber in der Zone, in der Fischen verboten ist."
"Aber ich fische doch gar nicht, das sehen Sie doch.“
"Tjaaa, Sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei." Ich werde Sie mitnehmen und einen Strafzettel ausstellen müssen.
"Wenn Sie das tun, werde ich Sie wegen Vergewaltigung anzeigen!", erwiderte die erboste Frau.
"Aber ich habe Sie doch gar nicht berührt...!"
"Tjaaaa, Sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei!"
Die Moral von der Geschichte: Diskutiere NIE mit Frauen die Lesen können.
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Thema: Änderung der GewO zum 01.11.2007 |
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Wir haben hier schon einige Anfragen von Beratern, die von ihren Gesellschaften dazu aufgefordert wurden die Erlaubnis zu erweitern.
Unser Motto lautet jetzt: die "Ollen" brauchen keine neue Erlaubnis - und wer sie unbedingt haben will muss eben dafür zahlen.
Man beachte aber auch die Einschränkung im Schreiben: "vorläufig folgende Hinweise". Lässt also noch Spielraum für viele Meinungsumschwünge.
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