Wir haben Ateliers angemietet und einen Gewerbemietvertrag unterzeichnet, in dem die Wohnnutzung ausgeschlossen ist.
Seit langem geistert das Gerücht umher, dass man bis zu 180 Tagen/ Jahr in seinem Gewerberaum übernachten darf. Leider findet keiner von uns darüber etwas genaueres.
Kennt jemand die Rechtsgrundlage und kann uns sagen, wo wir das schriftlich finden können?
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