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Hallo liebe Forum Aktive!
Wir haben Ateliers angemietet und einen Gewerbemietvertrag unterzeichnet, in dem die Wohnnutzung ausgeschlossen ist.
Seit langem geistert das Gerücht umher, dass man bis zu 180 Tagen/ Jahr in seinem Gewerberaum übernachten darf. Leider findet keiner von uns darüber etwas genaueres.
Kennt jemand die Rechtsgrundlage und kann uns sagen, wo wir das schriftlich finden können?
Beste Grüße,
Nicole
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