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Zum Ende der Seite springen Korrekturmeldung Gebühren?
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Anette Schäfer   Zeige Anette Schäfer auf Karte Anette Schäfer ist weiblich
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Fragezeichen Korrekturmeldung Gebühren?

Guten Morgen aus Hessen,

wie gehen andere Verwaltungen/Städte usw. mit Korrekturmeldungen um?

Werden für die Meldungen Gebühren erhoben?

Wenn ja, wie hoch?

Für zahlreiche Antworten Danke im voraus smile
1 26.02.2009 09:05 Anette Schäfer ist offline E-Mail an Anette Schäfer senden Homepage von Anette Schäfer Beiträge von Anette Schäfer suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Hallöchen,

für Korrekturmeldungen werden keine Gebühren erhoben, da ja hier nur falsche oder fehlende Angaben korrigiert werden.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
2 26.02.2009 09:59 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Solon
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Anette Schäfer   Zeige Anette Schäfer auf Karte Anette Schäfer ist weiblich
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da werden nicht nur falsche oder fehlende Angaben korrigiert Zeigefinger

Das sind Meldevorgänge wie z.B. Änderung des Firmennamens, Haupterwerb wird zum Nebenerwerb und umgekehrt, Hauptniederlassung wird Zweigniederlassung usw.
3 26.02.2009 10:53 Anette Schäfer ist offline E-Mail an Anette Schäfer senden Homepage von Anette Schäfer Beiträge von Anette Schäfer suchen
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Hallo!

Die Frage wäre für mich, ob es sich um anzeigepflichtige Tatbestände handelt.

Die Änderung des Firmennamens im Handelsregister z.B. ist kein anzeigepflichtiger Tatbestand. Dies würden wir aufgrund der Handelsregistermitteilung sogar, wenn die Firma dies nicht selbst tut, v.A.w. ändern, um das Register zu aktualisieren

Wenn die Firma eine entsprechende Bestätigung wünscht, erhält Sie diese und weil wir so nett sind auch gebührenfrei:-))

Gruss

__________________
B. Henseler
4 26.02.2009 10:59 B.Henseler ist offline E-Mail an B.Henseler senden Beiträge von B.Henseler suchen
Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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Zitat:
Original von Anette Schäfer
Das sind Meldevorgänge[...] Haupterwerb wird zum Nebenerwerb und umgekehrt, Hauptniederlassung wird Zweigniederlassung usw.


Was jedoch keine meldepflichtigen Meldevorgänge nach § 14 GewO sind!
Somit werden hierfür auch keine Gebühren erhoben!
5 26.02.2009 11:00 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Hallöchen,

Gebühren können für gesetzlich vorgeschriebene Gewerbeanzeigen erhoben werden.

Auch wenn die Gewerbeprogramme mittlerweile die Möglichkeit zur Ummeldung von "Änderungen" wie Sie aufgeführt haben ermöglichen, damit die Gewerberegister auf aktuellem Stand gehalten werden, sind diese Meldungen gebührenfrei.

Viele Grüße

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
6 26.02.2009 11:02 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Anette Schäfer   Zeige Anette Schäfer auf Karte Anette Schäfer ist weiblich
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Danke Danke Danke
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7 26.02.2009 11:08 Anette Schäfer ist offline E-Mail an Anette Schäfer senden Homepage von Anette Schäfer Beiträge von Anette Schäfer suchen
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