da werden nicht nur falsche oder fehlende Angaben korrigiert
Das sind Meldevorgänge wie z.B. Änderung des Firmennamens, Haupterwerb wird zum Nebenerwerb und umgekehrt, Hauptniederlassung wird Zweigniederlassung usw.
ich brauche Auskunft über Verwaltungsgebührenbefreiung für Arbeitlose.
Zum Fall: Ein Bürger hat bei uns die Gewerbeabmeldung angefordert und wollte diese nicht bezahlen. Die JobKomm hätte ihm gesagt hat, dass er keine Gebühren bezahlen müsste
Ich habe dies abgelehnt
und natürlich die Gebühren kassiert. Ich sagte Ihm noch, dass er seinen Betreuer bei der JobKomm sagen möchte, dass dieser mich anruft oder mir etwas Schriftliches zukommen lassen soll damit ich mich einlesen kann. Bis gestern nichts gehört, ausser, dass der nächste Arbeitlose vor mir stand und seine Gewerbeabmeldung ohne die Zahlung der Verwaltungsgebühr abholen wollte
Wer hat von dieser Gebührenfreiheit für Arbeitslose etwas schrifliches
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