Gebühren für Gewerbeanzeigen      |
René Land
Administrator
    

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
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Nächster Level: 10.000.000
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Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Hallo zusammen,
für die Vorbereitung der Bundesfachtagung benötigen wir kurzfristig eine Übersicht der Gebührensätze für Gewerbe An-, um- und -abmeldungen.
Vielleicht können wir kurz einmal bundesweit die aktuelle Gebührensätze zusammentragen.
Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.
Vielen Dank
Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €
Bayern:
Berlin:
Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person (bei Personengesellsch. je Person) 26,- EURO
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 31,- EURO
Je zusätzlichen Geschäftsführer 13,- EURO
Gewerbeummeldung 20,- EURO
An- oder Ummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet 15,- EURO
Gewerbeabmeldung gebührenfrei
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.
Hessen:
Entgegennahme einer Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 bis 3 GewO): 25,50 €
Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO): 7,50 €
Mecklenburg-Vorpommern:
Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Gewerbeummeldung: 20 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO
Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.
Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro
Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.
Vielen Dank schon einmal im Voraus
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
29.08.2018 13:06 |
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Solon
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Uwe Matthies
Mitglied
 
Dabei seit: 02.12.2008
Beiträge: 46
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Nächster Level: 300.073
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Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.
Vielen Dank
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO
Da aber nicht bei jeder Gewerbeanzeige individuell eine "Stechuhr mitlaufen kann" wird zumindest hier im Landkreis von einer durchschnittlichen, alles umfassenden Bearbeitungszeit (d.h. ggfls. noch händisch eine Gewerbeakte anlegen bzw. abschließen) zwischen mehr als 15 und weniger als 30 Minuten ausgegangen. Die "Zeittaktung" nach der AllGO ist jede angefangene Viertelstunde. Weiter wird dabei von den 15,75 € je Viertelstunde für Beamte der Laufbahngrupe 2 (gehobener Dienst) bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte ausgegangen. Das heißt zusammengefasst 31,50 € (schöne unrunde Summe) für jede Gewerbeanzeige.
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
__________________ Uwe Matthies
Stadt Bad Münder am Deister
Fachdienst 0.03/Ordnungsangelegenheiten Standesamt Feuerwehr
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Uwe.Matthies@bad-muender.de
Tel (05042) 943-165
Fax (05042) 943-155
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2
29.08.2018 16:17 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
  
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.810
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Sachsen
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Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
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3
30.08.2018 08:48 |
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Maliklaus
Routinier
 
Dabei seit: 05.04.2011
Beiträge: 435
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Saarland
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Hallo,
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro
Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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4
30.08.2018 10:39 |
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Jannes
Routinier
 
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
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Rheinland-Pfalz
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Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.
Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro
Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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5
30.08.2018 11:26 |
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BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
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Niedersachsen
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Nächster Level: 10.000.000
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von der D...
Niedersachsen: AllGO Rahmen bis 43,00 nach Zeitaufwand für alle Gewerbemeldungen.
Delmenhorst:
Gewerbeanmeldung: 35,00 €
Gewerbeummeldung: 30,00 €
Gewerbeabmeldung: 25,00 €
Allerdings wird z.Zt. geprüft, in welcher Höhe man eventuell die Gebühren ändert.
Unseres Wissens nach darf eine Gewerbeanzeige nicht ohne Gebühr gefertigt werden. Eine Stadt wurde dafür schon vom Gericht gerügt.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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6
30.08.2018 12:05 |
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Marcel Fromm
Routinier
 
Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 361
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Erfahrungspunkte: 1.940.069
Nächster Level: 2.111.327
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Thüringen:
Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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7
30.08.2018 12:14 |
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SaLep

Grünschnabel
Dabei seit: 26.06.2018
Beiträge: 2
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Erfahrungspunkte: 4.991
Nächster Level: 5.517
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Bitte einfach diesen Ausgangspost in Kopie nutzen.
Vielen Dank
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
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8
30.08.2018 13:30 |
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Amt Crivitz

Jungspund

Dabei seit: 14.12.2017
Beiträge: 13
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Nächster Level: 38.246
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Mecklenburg-Vorpommern:
Gewerbeanmeldung: 26 Euro
Gewerbeummeldung: 20 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
__________________ Wache
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9
03.09.2018 09:05 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
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Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.737.247
Nächster Level: 13.849.320
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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10
03.09.2018 11:36 |
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Amt Crivitz

Jungspund

Dabei seit: 14.12.2017
Beiträge: 13
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.963
Nächster Level: 38.246
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Zitat: |
Original von Sigi2910
Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Anmeldung: 26,00 Euro
Ummeldung: 20,00 Euro
Abmeldung: gebührenfrei
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen: |
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__________________ Wache
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11
03.09.2018 11:48 |
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Kewi

Routinier
 
Dabei seit: 13.07.2009
Beiträge: 353
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.035.166
Nächster Level: 2.111.327
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1) über
-den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 = 20,-
-die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) = 20,-
-den Wechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3) = gebührenfrei
Bei Inanspruchnahme der Online-Dienste wie oben.
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kewi: 03.09.2018 13:57.
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03.09.2018 13:56 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.398
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 55 [?]
Erfahrungspunkte: 22.503.117
Nächster Level: 26.073.450
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Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Entgegennahme einer Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 bis 3 GewO): 25,50 €
Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO): 7,50 €
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Besonderes Gebührenverzeichnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach, seit Ewigkeiten 10,23 €. Geplant ist eine Änderung, den Betrag auf 40 € zu erhöhen (oder bis 40 € als Rahmengebühr).
Dreiste Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz erlauben sich aber, noch 5,59 € an Auslagen draufzuschlagen, da dieser Betrag zwangsweise an eine zwischengeschaltete GmbH für die digitale Weiterleitung der Gewerbemeldung abgeführt werden muss.
Saarland:
Allgemeines Gebührenverzeichniss vom 19.06.2018
Nr. 381.1 Bearbeitung von Gewerbeanzeigen - 5,10 - 51,00 Euro
Durch die AG Ortspolizeibehörden festgelegte einheitliche Gebühr:
Gewerbeanmeldung: 45,- Euro
Gewerbeummeldung: 35,- Euro
Gewerbeabmeldung: 25,- Euro
Sachsen:
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 21. September 2011
Lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2:
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung:
10 bis 65 €
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
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13
04.09.2018 10:50 |
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Roland Kissau
Kaiser

Dabei seit: 05.08.2005
Beiträge: 1.208
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Nächster Level: 10.000.000
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NRW:
Tarifstelle 12.1.3 der Allg. Verwaltungsgebührenordnung:
Bescheinigungen des Empfanges der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
Gebühr: Euro 20
Abmeldung ist gebührenfrei
Eine schöne Restwoche wünscht aus Hückeswagen
Roland Kissau
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14
04.09.2018 13:43 |
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Andreas Goldmann
Eroberer
  
Dabei seit: 28.04.2008
Beiträge: 74
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
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Erfahrungspunkte: 459.286
Nächster Level: 555.345
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Hallo zusammen!
Mir ist gerade so danach, für NRW noch kurz meinen "Senf" dazuzugeben. Bisher war nur von der Gebühr für die Empfangsbescheinigungen, also die "Originale", die Rede. In NRW gibt es im Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung allerdings auch die "benachbarte" Tarifstelle 12.1.4 mit folgendem Wortlaut: "Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: Euro 10", weshalb wir diese 10,00 Euro für Zweitschriften von An- und Ummeldungen kassieren. Die Zweitschriften von Abmeldungen werden - ebenso wie die Empfangsbescheinigungen hierfür - gebührenfrei erteilt.
Ich weiß aber auch, dass einige kreative Kolleginnen und Kollegen nach Tarifstelle 30.5 ("Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen Gebühr: Euro 0 bis 500") auch hierfür Gebühren erheben.
Vermutlich gibt es auch bei den Zweitschriften generell große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.
Hoffe, mein Beitrag sprengt den Rahmen der erbetenen Auskünfte nicht und dient eher der Abrundung des Themas!
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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15
04.09.2018 16:26 |
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Lehfrau

Grünschnabel
Dabei seit: 18.03.2008
Beiträge: 1
Bundesland:
Berlin
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Angestellter/Beamter
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Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 6.248
Nächster Level: 7.465
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Hier sind die aktuellen Gebührensätze für Berlin:
Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person (bei Personengesellsch. je Person) 26,- EURO
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 31,- EURO
Je zusätzlichen Geschäftsführer 13,- EURO
Gewerbeummeldung 20,- EURO
An- oder Ummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet 15,- EURO
Gewerbeabmeldung gebührenfrei
Gruß aus Berlin
Lehmann
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16
06.09.2018 12:05 |
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herzchen
Mitglied
 
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 46
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 293.404
Nächster Level: 300.073
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Gebühren für Gewerbeanzeigen
Zitat:
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
………………………………………………………...
Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung
Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €
Grüße aus Dessau-Roßlau
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17
16.10.2018 14:48 |
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herzchen
Mitglied
 
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 46
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 293.404
Nächster Level: 300.073
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RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Zitat:
Sachsen-Anhalt:
Kostentarife lfd. Nrn. 69.1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO-LSA)
Gewerbeanmeldung: 30,00€
Gewerbeummeldung: 30,00€
Gewerbeabmeldung: 30,00€
Sachsen-Anhalt sieht in der Anlage zur AllGO LSA, lfd. Nr. 69.1 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € vor für:
Prüfung der Gewerbeanzeige, einschließlich Aufnahme in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung
Bei uns in der Regel:
GewA 1: 30,00 €
GewA 2: 20,00 €
GewA 3: 15,00 €
Grüße aus Dessau-Roßlau
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18
16.10.2018 16:26 |
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27711 OHZ
Jungspund

Dabei seit: 26.04.2010
Beiträge: 22
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 120.527
Nächster Level: 125.609
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Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO
Bei uns in Osterholz-Scharmbeck:
GewA 1: 25 Euro
GewA 2: 25 Euro
GewA 3: 15 Euro
__________________ ...
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19
17.10.2018 14:01 |
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Roland Kissau
Kaiser

Dabei seit: 05.08.2005
Beiträge: 1.208
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.701.838
Nächster Level: 10.000.000
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aus Hückeswagen!
In NRW hat sich was getan!
Im auszugsweise beigefügten Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die Allgemeine VerwGebO geändert, u.a. auch die Tarifstellen 12.1.3 und 12.1.4.
Da diese blöden Änderungen mit den tausend geänderten Tarifstellen sehr unübersichtlich sind und ich auch schon mal was übersehen habe, möchte ich die Kollegen doch mal informieren.
Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau
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20
05.12.2018 11:34 |
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