MoMiG: Unternehmergesellschaft |
Civil Servant
Foren Gott
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MoMiG: Unternehmergesellschaft |
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aus Mittelhessen,
Ende Juni hatte der Bundetag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Am kommenden Freitag befasst sich der Bundesrat damit. Wie man hört, sind von dort keinen wirklich wichtigen Änderungen zu erwarten, so dass ich an dieser Stelle schon ein paar Anmerkungen machen will, weil ich es förmlich greifen kann, dass die Fragen alsbald kommen werden.
Gestern habe ich an einem von zwei Wirtschaftsjuristen gehalteten Vortrag teilgenommen und traue mir deswegen dieses Statement zu.
Mein Thema ist die Unternehmergesellschaft
Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenstände Rechtsform, sondern vielmehr um eine Unterart der altbekannten GmbH.
Firmierung
Die UG muss auf Briefbögen wie folgt firmieren:
"Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
oder
"UG (haftungsbeschränkt)"
Stammkapital
1,-- € oder ein Vielfaches. Jedoch müssen zwingend 25% des Jahresüberschusses abzüglich Verlustvorträgen zur Aufstockung des Stammkapitals bis auf das uns schon bekannte Niveau von 25.000 € verwendet werden. Ist das passiert kann die Fa. zur GmbH werden, muss dazu aber von sich aus tätig werden. Es findet keine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetzt oder so etwas statt, da, ich betone es nochmals, die UG bereits eine Art GmbH light ist und ein Rechtsformenwechsel überhaupt nicht stattfindet.
Geschäftsführer und Gesellschafter
Maximal ein GF und max. drei Gesellschafter.
Gewerberechtliche Relevanz
Die UG braucht als Unterform der GmbH eine eigene Erlaubnis, soweit sie erlaubnisbedürftige Tätigkeiten erbringt. Wird die UG allerdings nach Aufstockung des Stammkapitals in eine GmbH umgewandelt, hat das keine gewerberechtlichen Auswirkungen. Die Fa. behält, soweit das bis dato absehbar ist auch Ihre bisherige HR-Nummer bei, was ja der einzig untrügliche Belege dafür ist, dass wir es mit der gleichen jur. Person zu tun haben wie vorher. Ich würde die Erlaubnisurkunde auf Wunsch abändern und das Gewerberegister berichtigen. Darüber hinausgehend sind keine Maßnahmen erforderlich.
Inkrafttreten
Wenn der Bundesrat am kommenden Freitag zustimmt, könnte das MoMiG bereits am 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Allgemein wird damit aber für den 1. November 2008 gerechnet.
Sonstiges
Es war ja im Gespräch, das Mindeststammkapital der GmbH auf 10.000 € herabzusetzen. Davon hat der Gesetzgeber jedoch wieder Abstand genommen.
Tatsache ist allerdings, dass die GmbH und die UG zur Eintragung keine staatl. Erlaubnisse mit einreichen müssen. Eintragungsverfahren und Verwaltungsverfahren wurden strickt getrennt. Das ist aus unserer Sicht nicht prickelnd aber auch keine Katastrophe. Man könnte z.B. zusammen mit der IHK ein Seminar für Notare anbieten, in dem eine ganze Reihe von Erlaubnispflichten erläutert werden.
So, ich hoffe, ich habe nichts Wichtiges vergessen und grüße schön aus der Elternzeit und von der Lahn
Frank Schuster
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1
16.09.2008 08:40 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: MoMiG: Unternehmergesellschaft |
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an die Lahn.
Eine Frage zum Thema: Wie heißt das jetzt konkret?
Max Mustermann GmbH (UG haftungsbeschränkt) oder
Max Mustermann UG (haftungsbeschränkt)
Bin für Erhellung wie immer recht dankbar.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
17.09.2008 13:21 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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"Max Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
oder
"Max Mustermann UG (haftungsbeschränkt)"
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3
17.09.2008 15:49 |
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Schwarzer
König
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Vielen Dank für die Erleuchtung
. Jetzt können die lieben Firmen kommen und uns beglücken
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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4
17.09.2008 15:55 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Kollege Schwarzer,
das werden sie tun. Die beiden Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die UG's den Limiteds zügig den Rang ablaufen werden. Sie rechnen in diesem Bereich mit zahlreichen Umwandlungen, was möglich ist. An dieser Stelle wird es im Einzelfall auch gewerberechtlich wirklich interessant. Was passiert wenn eine Ltd. mit Erlaubnis nach dem Umwandlungsrecht in eine UG umgewandelt wird?
Schau'n mer mal.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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5
17.09.2008 16:14 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
bei mir kommen jetzt schon die ersten Anfragen. Zum Glück ist die Erleuchtung schon vorher auf den Seiten des BMWI gekommen.
Ich finde die UG gut, gebe den beiden Herren Recht, dass diese Firmenform der Ltd. den Rang abblaufen wird.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
17.09.2008 19:50 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Siehe auch hier
Wenn ich den Leitfaden des Kollegen Kramer-Cloppenburg betreffend der Erstellung von Links richtig verstanden habe, sollten jetzt die Ausführungen des Bundesministeriums der Justiz betreffed MoMiG erscheinen.
Falls nicht, liegt es an mir.
Beste Grüße in´s Forenland
Petra Mohnes
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7
19.09.2008 12:26 |
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C. Schröder
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Endlich habe ich auch die Unterlagen zur Änderung des GmbHG und das MoMiG bekommen und habe mich natürlich auch sofort darauf gestürzt.
Kann mir das mal einer mit dem Sitz der Gesellschaft erklären? Verstehe ich das richtig, dass ich meinen Sitz jetzt nicht mehr dort habe, wo das Gewerbe (insbes. die Verwaltung) ausgeübt wird, sondern irgendwo in Deutschland bzw. im Ausland? Muss da gar nichts sein - außer einem Briefkasten? Haut mir mal das Brett vorm Kopf weg.
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8
15.12.2008 10:52 |
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Weeze
Jungspund
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Hallo zusammen!
Ich habe hier auch eine UG in der Post, die angemeldet werden soll. Als der Antrag auf Gewerbeanmeldung kam, war noch nichts eingetragen etc. Da habe ich eine GMBH in Gründung genommen, da Migewa noch keine UG kennt. Was mach ich denn jetzt beim Eintrag? Ist die Rechtsform etwa GmbH? und ich schreibe in die Zeile "Betriebsname" abcdefgh UG? Lustig ist natürlich, es handelt sich um eine Gaststätte, aber die erforderlichen Papiere sind schon alle da!
Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort von den Kollegen, die des öfteren mit solchen Sachen zu tun haben. Hier aufem Land ist das nämlich mal was besonderes!
Gruß aus Weeze
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9
21.01.2009 16:56 |
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
wir haben auch erst mal gestutzt als die erste Anmeldung für eine UG kam.
Nach Rücksprache mit der Fachaufsicht und der Computerfirma für das Gewerbeprogramm ist eine UG nichts anderes als eine GmbH. Die Rechtsform bleibt auch eine GmbH. In Feld 1 Der GewA ist der Name der Firma so einzutragen, wie er im Handelsregister steht, als UG.
Es handel sich aber nach wie vor um eine GmbH.
Mit Grüßen
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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10
22.01.2009 07:09 |
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Weinheim
Foren As
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aus Nordbaden!
Wichtig ist der in Klammern gesetzte Zusatz '(haftungsbeschränkt)', der nicht abgekürzt werden darf; also Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Mustermann UG (haftungsbeschränkt).
In dem Zusammenhang hat der DIHK eine Broschüre mit dem Titel "Die modernisierte GmbH und die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" herausgegeben. Die wichtigsten Infos in Sachen MoMiG sind hier eigentlich enthalten:
http://verlag.dihk.de/die_modernisierte_gmbh.html
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22.01.2009 08:34 |
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Thorsten Bäumer
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@ Kollege Weeze,
Sie haben Post :-)
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12
22.01.2009 08:42 |
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BeRo
Tripel-As
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Glück AuF!
Zu diesem Thema kann man auch (aus meiner Sicht) eine interessante Abhandlung zu diesem Thema von Herrn Ass. Alexander Kostka auf der Internetseite "Westdeutscher Handwerkskammertag" und dort unter "Unternehmergesellschaft" finden.
Gruß
BeRo
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23.01.2009 07:11 |
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Abraham
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Zitat: |
Original von BeRo
Glück AuF!
Zu diesem Thema kann man auch (aus meiner Sicht) eine interessante Abhandlung zu diesem Thema von Herrn Ass. Alexander Kostka auf der Internetseite "Westdeutscher Handwerkskammertag" und dort unter "Unternehmergesellschaft" finden.
Gruß
BeRo |
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Darf ich das mal hier einstellen?
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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23.01.2009 08:00 |
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