Frage zu Kleinstgastronomie |
berny
Grünschnabel
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Frage zu Kleinstgastronomie |
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Hallo,
ich habe da so eine Idee und frage mich, ob das umzusetzen ist.
Folgendes:
Ich würde gern, so als Hobbykoch, meine „Künste“ anderen Leuten anbieten. Das heißt, ich habe eine schöne Terrasse und ein grosses Esszimmer und würde da meine Gäste bewirten wollen. Also ich habe nicht ständig geöffnet, sondern nur, wenn sich eine Gesellschaft anmeldet, bewirte ich Diese und nur Diese. Eine Zapfanlage benötige ich da nicht, nur Getränke in Flaschen.
Jetzt habe ich aber absolut keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gewerbe anmelden?
Gesundheitspass/schein?
Bauliche Gegebenheiten/Toiletten?
Wenn mir da Jemand Auskunft geben könnte, wäre sehr nett.
Vielen Dank im Voraus.
Grüsse Berny
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1
24.07.2008 19:18 |
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Solon
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pmcolonia
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RE: Frage zu Kleinstgastronomie |
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Ich würde in dieser Angelegenheit bei meinen örtlichen Behörden vorbeischauen. Auskunft können erteilen das Gewerbeamt (Gaststättenangelegenheiten), das Bauaufsichtsamt und nicht zuletzt auch die Lebensmittelkontrolle
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2
25.07.2008 13:33 |
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Solon
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berny
Grünschnabel
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Hallo pmcolonia,
danke für die Antwort.
Das würde ich dann auch tun, aber mich würde erst einmal interessieren,
ob so etwas überhaupt möglich ist. Oder, würde ich mich da mit solch einem Anliegen auf den Ämtern eher lächerlich machen?
Gruss Berny
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3
25.07.2008 19:35 |
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pmcolonia
Routinier
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Warum lächerlich machen? Ich glaube die Ämter sind für die Bürger da und man kann dort nicht voraussetzen, dass jeder Bürger rechtlich so geschult ist, dass er genau weiss, was er wie tun darf. Verbindliche Aussagen kann man nur von den zuständigen Ämtern erhalten. Naja, und wenn du eine rechtliche Auskunft möchtest, nämlich dahingehend, ob dein Vorhaben rechtlich zulässig ist, dann ist dieses Forum dazu eher nicht geeignet, denn derjenige, der Rechtsberatung macht, bedarf einer Erlaubnis.
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4
26.07.2008 19:14 |
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berny
Grünschnabel
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Hallo pmcolonia,
ja, da hast Du Recht. die Ämter sind für die Bürger da.
Da werde ich mal, wenn 's soweit ist, die Ämter abklappern.
Nochmals Danke.
Gruß Berny
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5
27.07.2008 12:31 |
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metze76
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Ich würde mich erkundigen, ob die zuständige Behörde Ihnen für die jeweilige "Veranstaltung" eine Tageskonzession erteilt, da die Bewirtung nicht reglmäßig und nur aus besonderem Anlass stattfindet, hätte ich da keine Probleme eine entsprechende Tageskonzession zu erteilen. Diese wird zudem unter gelockerten Bedingungen erteilt, womit sich die baurechtliche Frage dann auch erledigt hätte. Allerdings wäre dann darauf zu achten, dass es nicht überhand nimmt mit den Veranstaltungen.
Von der gerwerberechtlichen Seite: Gerwerbe ist jede auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit. Demnach gehe ich davon aus, dass sie entsprechend ein Gerwerbe anmelden müssen.
Nur mal so ein paar Gedanken von mir dazu.
MfG
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6
01.10.2008 10:50 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von metze76
Ich würde mich erkundigen, ob die zuständige Behörde Ihnen für die jeweilige "Veranstaltung" eine Tageskonzession erteilt, da die Bewirtung nicht reglmäßig und nur aus besonderem Anlass stattfindet, hätte ich da keine Probleme eine entsprechende Tageskonzession zu erteilen. |
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Die Frage stellt sich aber doch, worin der besondere Anlass liegen soll. Die Bewirtung als Selbstzweck kann das nicht sein. Dann käme eine Gestattung nicht in Betracht.
Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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7
01.10.2008 13:00 |
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metze76
Mitglied
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RE: Frage zu Kleinstgastronomie |
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Zitat: |
Original von berny
wenn sich eine Gesellschaft anmeldet
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Ok, das habe ich heute Morgen wohl überlesen. Herr Rixinger hat da vollkommen Recht, der besondere Anlass muss natürlich, wie geschrieben, vorhanden sein.
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8
01.10.2008 14:12 |
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