Thema: Suche Empfehlung für Kommentar |
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Danke für den Tipp...ja, das mit dem Landesgaststättengesetz ging mir auch schon durch den Kopf. Alerdings hört man bisher Nichts aus Wiesbaden und im Januar sind ja erstmal Neuwahlen. Ich glaube (hoffe) nicht, dass sich da all zu schnell etwas tut.
Gruß
M. Metzner
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Thema: Suche Empfehlung für Kommentar |
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Hallo,
da ja bald Weihnachten ist, bin ich in der glücklichen Lage mir, oder besser unserem Fachbereich, einen neuen Kommentar zum Gaststättengesetz bestellen zu dürfen (der alte ist wirklich schon älter und zudem wurde mal falsch einsortiert). Prinzipiell würde mir der hier, den ich in der Bücherecke gefunden habe, sehr zusagen, da er auch andere Gebiete anspricht, die auch von Interesse für uns wären:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3363
Die Frage, die sich mir nun stellt ist, wie sehr "bayernlastig" dieser Kommentar ist. Nichts gegen Bayern, aber als Hesse kann ich nun mal mit bayerischen Gesetzen und Verordnungen nicht all zu viel anfangen.
Vielleicht hat auch jemand eine Empfehlung für einen guten Kommentar parat (???)
Danke im Vorraus und Gruß aus Südhessen
M. Metzner
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Thema: selbst gesammelte Pilze - Reisegewerbe |
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mhm...müssten die Pilze nicht mit HKL usw. ausgezeichnet werden? (Habe das mal bei einer Kontrolle eines Lebensmittelladens zusammen mit dem Veterinäramt so mitbekommen)
Außerdem braucht er eine Sondernutzungserlaubnis, wenn er auf der Straße verkaufen will, somit wäre die Adresse, bzw. der Gewerbetreibende bekannt.
MfG
Michl
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Thema: Frage zu Kleinstgastronomie |
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Zitat: |
Original von berny
wenn sich eine Gesellschaft anmeldet
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Ok, das habe ich heute Morgen wohl überlesen. Herr Rixinger hat da vollkommen Recht, der besondere Anlass muss natürlich, wie geschrieben, vorhanden sein.
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Thema: Frage zu Kleinstgastronomie |
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Ich würde mich erkundigen, ob die zuständige Behörde Ihnen für die jeweilige "Veranstaltung" eine Tageskonzession erteilt, da die Bewirtung nicht reglmäßig und nur aus besonderem Anlass stattfindet, hätte ich da keine Probleme eine entsprechende Tageskonzession zu erteilen. Diese wird zudem unter gelockerten Bedingungen erteilt, womit sich die baurechtliche Frage dann auch erledigt hätte. Allerdings wäre dann darauf zu achten, dass es nicht überhand nimmt mit den Veranstaltungen.
Von der gerwerberechtlichen Seite: Gerwerbe ist jede auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit. Demnach gehe ich davon aus, dass sie entsprechend ein Gerwerbe anmelden müssen.
Nur mal so ein paar Gedanken von mir dazu.
MfG
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