Gewerbe in einer Garage |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Hallo, zusammen,
wir haben Hinweise eines Nachbarn bekommen, dass in einer Garage gewerbliche Arbeiten ausgeführt würden, welche wissen wir noch nicht.
Kennt irgendjemand in diesem Zusammenhang eine Vorschrift, wonach die Garage nicht zur Gewerbeausübung genutzt werden darf? so nach dem Motto... eine Garage darf nicht zweckentfremdet genutzt werden...
Danke für Ihre Hilfe im Voraus!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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1
05.03.2008 12:29 |
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Solon
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Abraham
Routinier
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RE: Gewerbe in einer Garage |
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Ich leite soetwas an die Kollegen und Kolleginnen von der Bauordnung weiter. Es gibt da soetwas wie "Nutzungsänderung" in deren Bereich.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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2
05.03.2008 12:38 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Themenstarter
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Danke für den Tip. das habe ich bereits im Vorfeld gemacht.. die wollen davon aber nichts wissen nach dem Motto... es gäbe keine Vorschrift, wie man seine Garage zu nutzen habe....
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3
05.03.2008 13:37 |
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Thomas Keufner
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mhm...
einfach mal vorfahren und kontrollieren...
wenn er ein angemeldetes Gewerbe ausführt, in die entsprechende Handwerksrollen (gehe einfach mal von handwerklichen Tätigkeiten aus) eingetragen ist usw., dann besteht kein Problem...
und wenn nicht, dann hat er ein Problem...
wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung o.ä.
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4
05.03.2008 13:48 |
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Abraham
Routinier
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RE: Gewerbe in einer Garage |
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Ich bin zwar nicht beim Bauamt, aber, wenn sich in letzter Zeit nicht massiv etwas geändert hat, dann gibt es einige Themenkreise, die die Bauaufsicht imho beleuchten müsste.
Zuerst einmal, ob ein Gewerbebetrieb in dem Gebiet überhaupt zulässig ist. Das hängt davon ab, ob es zum Beispiel als reines Wohngebiet, oder als Mischgebiet etc. ausgewiesen ist.
Darüber hinaus kann ein Gewerbebetrieb Änderungen hinsichtlich des Stellplatzbedarfs nach sich ziehen.
Außerdem sind möglicherweise Regelungen über die Bauabstände zu prüfen, ganz allgemein sind Garagen und die sonstigen Nebengebäude von den Abstandregelungen nur deshalb ausgenommen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass von ihnen eine geringere Beeinträchtigung für die Nachbarn ausgeht als von einer Hauptnutzung (Büro, Wohnen, Gewerbe, Praxis, Kanzlei, ...)
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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5
05.03.2008 14:02 |
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J. Neu
Routinier
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Zitat: |
Original von Thomas Keufner
wenn er ein angemeldetes Gewerbe ausführt, in die entsprechende Handwerksrollen (gehe einfach mal von handwerklichen Tätigkeiten aus) eingetragen ist usw., dann besteht kein Problem...
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Hallo,
wie die Kollegin Abraham schon richtigerweise gesagt hat, unterliegt die gewerbliche Nutzung einer Garage bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Erst wenn die dortigen Vorgaben erfüllt sind, gibt es kein Problem, vorher kann man das nicht pauschal sagen -> also in solchen Fällen immer auch das Bauamt einschalten.
Viele Grüße
J. Neu
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6
05.03.2008 14:03 |
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Thomas Keufner
Doppel-As
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Zitat: |
Original von J. Neu
Zitat: |
Original von Thomas Keufner
wenn er ein angemeldetes Gewerbe ausführt, in die entsprechende Handwerksrollen (gehe einfach mal von handwerklichen Tätigkeiten aus) eingetragen ist usw., dann besteht kein Problem...
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Hallo,
wie die Kollegin Abraham schon richtigerweise gesagt hat, unterliegt die gewerbliche Nutzung einer Garage bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Erst wenn die dortigen Vorgaben erfüllt sind, gibt es kein Problem, vorher kann man das nicht pauschal sagen -> also in solchen Fällen immer auch das Bauamt einschalten.
Viele Grüße
J. Neu |
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öhm...
ja ok... insoweit völlig richtig...
ich habe es mehr unter dem Aspekt "Schwarzarbeit" o.ä. gesehen...
aus der Sachverhaltsbeschreibung habe ich eher herausgelesen, dass man gar nicht weiß was da vor sich geht. Wenn ein angemeldetes Gewerbe vorliegen würde, wüßte man ja sicher was da getan wird und dann gäbe es ja auch vllt nen Vorgang in dem die "Garagen"-Problematik bereits abgehandelt ist...
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7
05.03.2008 14:43 |
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J. Neu
Routinier
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Unter diesem Gesichtspunkt haben Sie natürlich Recht. Es gibt aber immer noch genug Fälle, in denen ein "Garagengewerbe" angezeigt wird, ohne dass der Gewerbetreibende sich vorher bezüglich der beabsichtigten gewerblichen Nutzung beim Bauamt erkundigt hat, was er im übrigen aus gewerberechtlicher Sicht auch nicht muss.
Die Empfangsbescheinung kann vom Gewerbeamt erteilt werden, ohne dass zuvor die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Erfordernisse abgeklärt wurden.
Viele Grüße
J. Neu
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8
05.03.2008 14:57 |
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Sigi2910
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Zitat: |
aus der Sachverhaltsbeschreibung habe ich eher herausgelesen, dass man gar nicht weiß was da vor sich geht. |
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Und wenn man nicht einmal weiß, was da vor sich geht... würde mich sowas vorerst mal nur peripher tangieren...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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9
05.03.2008 15:49 |
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Thomas Keufner
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Sigi2910
Zitat: |
aus der Sachverhaltsbeschreibung habe ich eher herausgelesen, dass man gar nicht weiß was da vor sich geht. |
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Und wenn man nicht einmal weiß, was da vor sich geht... würde mich sowas vorerst mal nur peripher tangieren... |
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mhm... das sehe ich anders... mich würde interessieren was dahinter steckt und dafür würde ich auch einen gewissen aufwand betreiben ...
vllt bin ich ja noch nicht lang genug in der verwaltung
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10
06.03.2008 07:36 |
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Sigi2910
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Das Problem ist, dass (hatten wir nur allzu oft schon) da manche private Fehde gerne auf dem Rücken der Verwaltung ausgetragen werden soll und dazu bin ich mir im Allgemeinen zu schade. Wenn jemand Ross und Reiter nennt, also Tatsachen mitteilt, spiele ich gerne mit. Aber von wegen "Ich glaube, da könnte eventuell ein Gewerbe in einer Garage ausgeübt werden..." - und wenn das alles -wie so oft- auch noch anonym ist, saust die Sache gleich in den Papierkorb.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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11
06.03.2008 07:49 |
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C.Stapler
Doppel-As
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aus dem Vogelsberg.
Sigi2910, wieso saust das gleich in den Papierkorb ?
Ich bin in unserem Landkreis für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Ich habe unseren Kommunen mitgeteilt, dass ich jeden Hinweis annehme und die Angelegenheit dann auch prüfen werde. Ist dies bei euch nicht so?
Viele Grüße
C. Stapler
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07.03.2008 10:37 |
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Sigi2910
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Ich renne nicht jedem anonymen Hinweis ohne jedwedem konkreten Hinweis nach. Die Zeit habe ich wirklich nicht. Zumal ich jede Menge Fälle kenne, in denen der A dem B nur eins auswischen wollte. Also bitte schön Ross und Reiter benennen. Nicht nach dem Motto "Da in der Garage könnte was ablaufen...", sondern fundierte Sachen vorlegen.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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13
07.03.2008 10:46 |
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C.Stapler
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Bei uns geht das ganz gut.
Da ich öffters im Außendienst bin, kontrolliere ich solche Anzeigen gleich mit. Hab so auch schon den ein oder anderen "Schwarzschrauber"
erwischt.
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14
07.03.2008 10:59 |
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