Ergänzungsschreiben an eine GmbH wegen Geschäftsführerwechsel § 34 c GewO |
Kersebaum
Grünschnabel
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Ergänzungsschreiben an eine GmbH wegen Geschäftsführerwechsel § 34 c GewO |
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liebe Kollegen und Kolleginnen!
Bei einem Geschäftsführerwechsel müssen wir in NRW nach der Tarifstelle 12.10.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr festsetzen, wenn ein Geschäftsführerwechsel innerhalb einer bestehenden GmbH stattgefunden hat, der uns ja nach § 9 MaBV anzuzeigen ist.
Wie gestaltet ihr nach gewerberechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfung die Bestätigung der Ergänzung des neuen Geschäftsführers? Gibt es vielleicht einen entsprechenden Vordruck?
Sonnige Grüße aus Grevenbroich
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1
04.03.2008 16:09 |
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Solon
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Renate Jacob
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Für den § 9 der MaBV ist kein Fbl. vorgeschrieben. Ich würde das dann aber mit einer Gewerbeummeldung machen.
Ein Geschäftsführerwechsel (kein § 34 c Gew0) ist eigentlich kein anzeigepflichtiger Vorgang. Wir ersehen ja die Änderungen aus den HR-Eintragungen.
Ich habe mir aber dazu ein Formblatt entwickelt und bitte um die kostenfreie Mitteilung der Personalien der Geschäftsführer. Insbesondere zu den neuen Geschäftsführern steht ja nicht alles im HR.
Will die Firma einen aktuellen Gewerbeschein mit den neuen GF, dann mache ich die GewA 2 und das kostet dann 10,00 Euro in Thüringen.
Viele Grüße aus Zeulenroda
R.Jacob
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2
26.03.2008 13:28 |
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Solon
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Abraham
Routinier
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Vielleicht kommt die Antwort schon ein bisschen spät...
Sofern aus den angeforderten Unterlagen zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit keine negativen Erkenntnisse hervor gehen, fertigen wir einen Bescheid in dem wir zum Einen den Geschäftsführerwechsel anerkennen. (Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von XY erbrachte keine negativen Erkenntnisse, der XY wird hiermit als Geschäftsführer anerkannt.)
Schließlich heißt die Tarifstelle auch "Entscheidung über die Zuverlässigkeitsprüfung eines neuen Geschäftsführers einer jur. Person".
Zum Anderen wird die Gebühr für die Überprüfung festgesetzt und dies wird in einer Gebührenberechnung transparent gemacht.
Bei uns sind die Gebühren nach den Tätigkeitsbereichen der Erlaubnis gegliedert.
Höchstgebühr ist bekanntlich 1000 Euro.
Zusammen mit dem Rechtsbehelf ist das dann die Struktur unseres Bescheides.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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3
26.03.2008 13:55 |
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Civil Servant
Foren Gott
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wir schreiben auch, dass uns der neue GF angezeigt wurde und die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit (in aller Regel) zu keinen Beanstandungen geführt hat und, dass das Schreiben sinnvollerweise zur Erlaubnisurkunde genommen werden soll.
Interessant finde ich, dass bei Euch dafür Gebührentatbestände normiert worden sind. Bei uns in Hessen fehlen diese. Die Zuverlässigkeitsprüfung, die zudem komplett vom Amts wegen erfolgt, ist bei uns kostenlos.
Frank Schuster aus Wetzlar
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4
27.03.2008 17:45 |
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Kersebaum
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aus Grevenbroich!!!
an alle und ein schönes Wochenende!
Gruß Anja Kersebaum
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5
28.03.2008 09:44 |
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