Bei einem Geschäftsführerwechsel müssen wir in NRW nach der Tarifstelle 12.10.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr festsetzen, wenn ein Geschäftsführerwechsel innerhalb einer bestehenden GmbH stattgefunden hat, der uns ja nach § 9 MaBV anzuzeigen ist.
Wie gestaltet ihr nach gewerberechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfung die Bestätigung der Ergänzung des neuen Geschäftsführers? Gibt es vielleicht einen entsprechenden Vordruck?
Die Frage wurde wahrscheinlich vor meiner Zeit im Forum schon desöfteren gestellt, wollte mir eigentlich nur nochmal Rückendeckung holen.
Bei einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin ist, wird dort die Erlaubnis auf die GmbH ausgestellt? Ich habe das bisher immer so gemacht, der Gewerbetreibende ist aber der Auffassung, dass er als Kommanditist zusätzlich eine Erlaubnis benötigt.
Danke nach Thüringen aus Nordrhein-Westfalen für die Information über die Änderung des § 34 c GewO, peinlich ist nur, dass ich das jetzt nach 2 Monaten erfahre.