Aufrechnungsmöglichkeit des gewerblichen Pfandleihers nach Verwertung des Pfandes |
Meiske
Grünschnabel
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Aufrechnungsmöglichkeit des gewerblichen Pfandleihers nach Verwertung des Pfandes |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe ein kleines, aber sehr ärgerliches Problem:
ich beschäftige mich zur Zeit mit der Problematik des Aufrechnungsverbotes i. S. d. § 5 Abs.1 Nr.1 PfandlVO! Eigentlich ist alles klar und deutlich: sowohl nach dem Wortlaut des o. g. Vorschrift als auch nach der amtlichen Begründung und der herrschenden Meinung ist die Verrechnung von Mindererlösen mit Überschüssen unzulässig, es sei denn, es sind mehrere Pfänder zur Absicherung eines einzigen Darlehens gegeben.
Dieser Aufrechnungsverbot ist auch in der Begründung der Entscheidung des Hess. VGH vom 04.11.2003 (AZ leider unbekannt) enthalten. Und genau da liegt mein Problem: ich versuche heute schon den ganzen Tag, diese Entscheidung zu finden, aber bis jetzt erfolgslos....
Hat vielleicht jemand schon von dieser Entscheidung was gehört?
Ich würde sehr dankbar, wenn mir derjenige diese zuschicken würde!!!! ( Anastasiya.Meiske@senwtf.verwalt-berlin.de)
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
__________________ Anastasiya Meiske
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
II E 4 - Gewerberecht -
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14.06.2007 14:22 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: Aufrechnungsmöglichkeit des gewerblichen Pfandleihers nach Verwertung des Pfandes |
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und
, Frau Kollegin!
Vielleicht hilft Ihnen ja dieser Link weiter, in dem zumindest der Leitsatz des Beschlusses genannt ist.
Vielleicht kann ja jemand aus dem Forum weiterhelfen, der sich bei Jurion auskennt.
Grüße vom Fulda-Strand an die Spree
Frank Fricke
PS:
Schon mal im Gewerbe-Archiv geblättert?
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
14.06.2007 18:28 |
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Solon
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René Land
Administrator
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3
14.06.2007 22:20 |
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