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Zum Ende der Seite springen selbständige Tagesmutter
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loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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selbständige Tagesmutter

Hallo,

bitte schreibt mir, ob eine "selbständige Tagesmutter" ein Gewerbe nach der Gewerbeordnung darstellt.

Muss eine Gewerbe-Anmeldung erfolgen ?

Es werden bis zu 5 Kinder betreut.

Danke und Gruß aus der Pfalz
1 12.06.2007 13:28 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: selbständige Tagesmutter

Hi,

Tagesmütter werden unter die Kategorie "Erziehung von Kindern gegen Entgelt" eingestuft und sind dager gem. § 6 GewO aus dem Anwendungsbereich der GewO herausgenommen. Also, kein Gewerbe.

Sie können ja zusätzlich 'mal unter dem Suchbuttom das Stichwort "Tagesmutter" eingeben. Dort sind noch detailliertere Äußerungen in einzelnen Beiträgen vorhanden (allerdings mit dem gleichen Ergebnis großes Grinsen ).

Viele Grüße
A. Thien
2 12.06.2007 13:40 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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selbständige Tagesmutter

hallo,zusammen,
ich käme über das schöne Wörtchen "selbständig" zu dem gleichen Ergebnis... ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Mütter der Kinder der Tagesmutter völlig freie Hand lassen... vielmehr werden sie schon genaue Vorgaben machen wollen, wann sie ihr Kind von der Tagesmutter betreuen lassen und auch wie...die Tagesmutter dürfte folglich weisungsgebunden sein.... riecht verdammt nach "Scheinselbständigkeit"
ergo: keine Gewerbeanmeldung!

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
3 12.06.2007 14:09 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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RE: selbständige Tagesmutter

Hallo aus Alzenau,

Zitat:
ich käme über das schöne Wörtchen "selbständig" zu dem gleichen Ergebnis... ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Mütter der Kinder der Tagesmutter völlig freie Hand lassen... vielmehr werden sie schon genaue Vorgaben machen wollen, wann sie ihr Kind von der Tagesmutter betreuen lassen und auch wie...die Tagesmutter dürfte folglich weisungsgebunden sein.... riecht verdammt nach "Scheinselbständigkeit"
ergo: keine Gewerbeanmeldung!

Das ist aber ein sehr interessanter Lösungsanstatz Kopfkratz .

Und das nur über das Wörtchen "selbständig" ???

Gruß
Felix Krämer
4 12.06.2007 15:00 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
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Kaiser


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selbständige Tagesmutter

tja, wir haben hier halt Fantasie...
was ist ein Gewerbe?
Definition: jede selbständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, nicht verboten ist, mit Gewinnerzielungsabsicht....


selbständig auf eigene Rechnung und eigenen Namen... es muss eine gewisse persönliche und sachliche Unabhängigkeit bestehen...Indizien hierfür sind Entscheidungfreiheit in wirtschaftlicher Hinsicht, freie Zeiteinteilung und da so genannte Unternehmerisiko...

passt doch tatsächlich alles nicht so ganz....
5 12.06.2007 15:10 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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RE: selbständige Tagesmutter

?????????

Zitat:
Definition: jede selbständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, nicht verboten ist, mit Gewinnerzielungsabsicht....

selbständig auf eigene Rechnung und eigenen Namen... es muss eine gewisse persönliche und sachliche Unabhängigkeit bestehen...Indizien hierfür sind Entscheidungfreiheit in wirtschaftlicher Hinsicht, freie Zeiteinteilung und da so genannte Unternehmerisiko...


Das ist ja alles richtig. Aber wenn das nicht zutrifft ist mein Umkehrschluss, dass die entsprechende Person eben angestellt werden muss (Scheinselbständigkeit)

Nee, tut mir leid, aber die Tagesmutter braucht nur kein Gewerbe anmelden, weil es - wie Kollegin Thien geschrieben hat - im § 6 GewO ausgenommen worden ist.

Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
6 12.06.2007 15:19 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
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Liebe Kollegen,

ich habe das Gefühl, dass sie sich hier alle auf dem sogenannten Holzweg befinden.

Ist eine Tagesmutter, ein "Kindersitterservice" tatsächlich Erziehung von Kindern gegen Entgelt? Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber hier etwas anderes meint, nämlich die Kindertagesstätten, für die Kollegen aus dem Westen Deutschland, da kann man seine Kinder hinbringen und muss nicht selbst die Fehler in der Erziehung machen, und gerade nicht die Tagesmutti.

Da hier immer wieder unser Lieblingskommentar (Landmann/ Rohmer) zietiert wird, sollte man hier mal eine blick reinwerfen (§ 6 RN 12f.)

Zudem habe ich mich schon mehrfach mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Hier habe ich auch einen regen Kontakt mit dem Jugendamt gehabt und glaubt mir, Tagesmutti ist Gewerbe!

Wenn dem nicht so wäre, bräuchten diese eine Erlaubnis des Jugendamtes.
7 12.06.2007 15:37 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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selbständige Tagesmutter

Kopfkratz
hm, ich bin ja gar nicht auf den § 6 GewO eingegangen, sondern auf den "Gewerbebegriff" und meinen Sie wirklich, dass alle Tatbestandsmerkmale dafür erfüllt sind?
8 12.06.2007 15:42 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Ja welches Merkmal soll den nicht erfüllt sein?

Außer natürlich, Mutter Theresa will die Bratzen, oh lieben Kinder für Lau betreuen!
9 12.06.2007 15:46 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Hallo aus Neuss,

braucht die Tagesmutter nicht generell, wenn sie die Kinder mehr als 15 Std. pro Woche betreut, eine Erlaubnis nach § 46 SGB VIII ?

Das ist doch wohl hier der Fall. Zumindest gehe ich davon aus.

Falls nicht, läge hier ein Verstoß gegen SGB VIII vor. Das macht die Sache aber immer noch nicht zum anzeigepflichtigen Gewerbe.

Lt. Friauf, Rdnr. 46 zu § 6 GewO wird die Tätigkeit der Pflegeperson insbesondere von den Regelungen des § 6 Abs. 1 GewO umfasst.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
10 12.06.2007 16:16 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi,

ich hätte ja nicht gedacht, dass dieses Thema noch Kontroversen bringen könnte, daher habe ich auch nur knapp geantwortet (ist manchmal ein Fehlergroßes Grinsen ).

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Tätigkeit von Tagesmüttern unter die Regelungen des Kapitels III, 2. Abschnitt, §§ 44 ff SGB VIII (Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen) zu subsumieren ist. Dies wird insbesondere durch § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB VIII deutlich. Gewerberechtlich folgt hieraus, dass die Tätigkeit von Tagesmüttern regelmäßig als Erziehung von Kindern gegen Entgelt zu beurteilen ist. Eine entsprechende Tätigkeit ist daher gem. § 6 Abs. 1 S. 1 GewO aus dem Anwendungsbereich der GewO ausgenommen.

Also, nix Gewerbe!

Viele Grüße
A. Thien
11 13.06.2007 07:29 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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