selbständige Tagesmutter |
loeba01
Eroberer
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Hallo,
bitte schreibt mir, ob eine "selbständige Tagesmutter" ein Gewerbe nach der Gewerbeordnung darstellt.
Muss eine Gewerbe-Anmeldung erfolgen ?
Es werden bis zu 5 Kinder betreut.
Danke und Gruß aus der Pfalz
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1
12.06.2007 13:28 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: selbständige Tagesmutter |
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Hi,
Tagesmütter werden unter die Kategorie "Erziehung von Kindern gegen Entgelt" eingestuft und sind dager gem. § 6 GewO aus dem Anwendungsbereich der GewO herausgenommen. Also, kein Gewerbe.
Sie können ja zusätzlich 'mal unter dem Suchbuttom das Stichwort "Tagesmutter" eingeben. Dort sind noch detailliertere Äußerungen in einzelnen Beiträgen vorhanden (allerdings mit dem gleichen Ergebnis
).
Viele Grüße
A. Thien
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2
12.06.2007 13:40 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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hallo,zusammen,
ich käme über das schöne Wörtchen "selbständig" zu dem gleichen Ergebnis... ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Mütter der Kinder der Tagesmutter völlig freie Hand lassen... vielmehr werden sie schon genaue Vorgaben machen wollen, wann sie ihr Kind von der Tagesmutter betreuen lassen und auch wie...die Tagesmutter dürfte folglich weisungsgebunden sein.... riecht verdammt nach "Scheinselbständigkeit"
ergo: keine Gewerbeanmeldung!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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3
12.06.2007 14:09 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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RE: selbständige Tagesmutter |
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Hallo aus Alzenau,
Zitat: |
ich käme über das schöne Wörtchen "selbständig" zu dem gleichen Ergebnis... ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Mütter der Kinder der Tagesmutter völlig freie Hand lassen... vielmehr werden sie schon genaue Vorgaben machen wollen, wann sie ihr Kind von der Tagesmutter betreuen lassen und auch wie...die Tagesmutter dürfte folglich weisungsgebunden sein.... riecht verdammt nach "Scheinselbständigkeit"
ergo: keine Gewerbeanmeldung!
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Das ist aber ein sehr interessanter Lösungsanstatz
.
Und das nur über das Wörtchen "selbständig" ???
Gruß
Felix Krämer
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4
12.06.2007 15:00 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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tja, wir haben hier halt Fantasie...
was ist ein Gewerbe?
Definition: jede selbständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, nicht verboten ist, mit Gewinnerzielungsabsicht....
selbständig auf eigene Rechnung und eigenen Namen... es muss eine gewisse persönliche und sachliche Unabhängigkeit bestehen...Indizien hierfür sind Entscheidungfreiheit in wirtschaftlicher Hinsicht, freie Zeiteinteilung und da so genannte Unternehmerisiko...
passt doch tatsächlich alles nicht so ganz....
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5
12.06.2007 15:10 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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RE: selbständige Tagesmutter |
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?????????
Zitat: |
Definition: jede selbständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, nicht verboten ist, mit Gewinnerzielungsabsicht....
selbständig auf eigene Rechnung und eigenen Namen... es muss eine gewisse persönliche und sachliche Unabhängigkeit bestehen...Indizien hierfür sind Entscheidungfreiheit in wirtschaftlicher Hinsicht, freie Zeiteinteilung und da so genannte Unternehmerisiko... |
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Das ist ja alles richtig. Aber wenn das nicht zutrifft ist mein Umkehrschluss, dass die entsprechende Person eben angestellt werden muss (Scheinselbständigkeit)
Nee, tut mir leid, aber die Tagesmutter braucht nur kein Gewerbe anmelden, weil es - wie Kollegin Thien geschrieben hat - im § 6 GewO ausgenommen worden ist.
Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
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6
12.06.2007 15:19 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Liebe Kollegen,
ich habe das Gefühl, dass sie sich hier alle auf dem sogenannten Holzweg befinden.
Ist eine Tagesmutter, ein "Kindersitterservice" tatsächlich Erziehung von Kindern gegen Entgelt? Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber hier etwas anderes meint, nämlich die Kindertagesstätten, für die Kollegen aus dem Westen Deutschland, da kann man seine Kinder hinbringen und muss nicht selbst die Fehler in der Erziehung machen, und gerade nicht die Tagesmutti.
Da hier immer wieder unser Lieblingskommentar (Landmann/ Rohmer) zietiert wird, sollte man hier mal eine blick reinwerfen (§ 6 RN 12f.)
Zudem habe ich mich schon mehrfach mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Hier habe ich auch einen regen Kontakt mit dem Jugendamt gehabt und glaubt mir, Tagesmutti ist Gewerbe!
Wenn dem nicht so wäre, bräuchten diese eine Erlaubnis des Jugendamtes.
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7
12.06.2007 15:37 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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hm, ich bin ja gar nicht auf den § 6 GewO eingegangen, sondern auf den "Gewerbebegriff" und meinen Sie wirklich, dass alle Tatbestandsmerkmale dafür erfüllt sind?
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8
12.06.2007 15:42 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Ja welches Merkmal soll den nicht erfüllt sein?
Außer natürlich, Mutter Theresa will die Bratzen, oh lieben Kinder für Lau betreuen!
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9
12.06.2007 15:46 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
braucht die Tagesmutter nicht generell, wenn sie die Kinder mehr als 15 Std. pro Woche betreut, eine Erlaubnis nach § 46 SGB VIII ?
Das ist doch wohl hier der Fall. Zumindest gehe ich davon aus.
Falls nicht, läge hier ein Verstoß gegen SGB VIII vor. Das macht die Sache aber immer noch nicht zum anzeigepflichtigen Gewerbe.
Lt. Friauf, Rdnr. 46 zu § 6 GewO wird die Tätigkeit der Pflegeperson insbesondere von den Regelungen des § 6 Abs. 1 GewO umfasst.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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10
12.06.2007 16:16 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
ich hätte ja nicht gedacht, dass dieses Thema noch Kontroversen bringen könnte, daher habe ich auch nur knapp geantwortet (ist manchmal ein Fehler
).
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Tätigkeit von Tagesmüttern unter die Regelungen des Kapitels III, 2. Abschnitt, §§ 44 ff SGB VIII (Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen) zu subsumieren ist. Dies wird insbesondere durch § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB VIII deutlich. Gewerberechtlich folgt hieraus, dass die Tätigkeit von Tagesmüttern regelmäßig als Erziehung von Kindern gegen Entgelt zu beurteilen ist. Eine entsprechende Tätigkeit ist daher gem. § 6 Abs. 1 S. 1 GewO aus dem Anwendungsbereich der GewO ausgenommen.
Also, nix Gewerbe!
Viele Grüße
A. Thien
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11
13.06.2007 07:29 |
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