Durchführung des Gewerbeanzeigeverfahrens von Kammern |
Meiske
Grünschnabel
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Durchführung des Gewerbeanzeigeverfahrens von Kammern |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Anfrage bezüglich der Zuständigkeiten im Gewerberecht bekommen. Es geht darum, dass nach § 1 Abs.2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Rheinland - Pfalz) auch die Industrie- und Handelskammern zuständige Behörden für die Durchführung des § 14 mit Ausnahme des Abs.1 S.5 und der Abs. 1a, 3, des § 15 Abs.1 und des § 55c der Gewerbeordnung sind.
Nun wollen auch unsere Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit haben, das Gewerbeanzeigeverfahren durchführen zu können.
Ich wollte Sie, liebe Kolleginen und Kollegen, mal fragen, ob Sie sich schon mit dieser Problematik auseinander gesetzt haben, und wollte Sie bitten, mir freundlicherweise Ihre Meinung mitzuteilen.
Ich sage schon im voraus
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
__________________ Anastasiya Meiske
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
II E 4 - Gewerberecht -
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1
29.05.2007 15:17 |
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Solon
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gewerbe-sgh
Tripel-As
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RE: Durchführung des Gewerbeanzeigeverfahrens von Kammern |
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Hi und Hallo !!!
Ähnliche Ambitionen, für die Anzeigepflicht zuständig zu sein, haben bei uns auch die Handwerkskammern. Die IHK's denken sicherlich bei uns auch schon drüber nach.
Zumal sie durch das neue Versicherungsvermittlerrecht die Zuständigkeit haben, Erlaubnisse erteilen zu können.
Meine ganz persönliche Meinung hierüber:
Wo kommen wir denn da hin, wenn immer mehr Kammern, unterschiedlichster Art und Weise, ihre eigenen "Süppchen kochen".
Wer hat denn da noch allumfassend den "Hut auf" zur Kontrolle ???
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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2
29.05.2007 15:33 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Durchführung des Gewerbeanzeigeverfahrens von Kammern |
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aus Thüringen,
diese Anfrage kommt wohl früher oder später von allen IHK's ... Anwort kann aber nur der Verordnungsgeber geben, da eine geänderte Zuständigkeitsregelung nach § 155 Abs. 2 GewO erforderlich wäre.
Bislang lehnt der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht sowie die Bundesregierung die so entstehende Doppelzuständigkeit ab, der Bundesrat ist allerdings dafür.
Weitere Info's/Diskussion dazu gibt's im Forum u. a. in diesen Threads:
Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz
und
Zuständigkeit G e w O in Rheinland-Pfalz
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
29.05.2007 15:46 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Kollegin Meiske,
ich bin als Fachaufsicht nicht unmittelbar mit den Gewerbemeldungen befasst, werte sie auf Kreisebene nur aus. Ein Urteil erlaube ich mir trotzdem:
Grundvoraussetzung für ein ganz oder teilweise auf die Kammern delegiertes Anzeigeverfahren wäre ja wohl ein einheitliches Gewerberegister, dass unter Umständen gleich von mehreren Stellen gefüttert werden müsste.
Bei uns in Hessen ist das Statistische Landesamt gerade einmal dabei die elektronische Übermittlung der aktuellen Meldungen an die empfangsberechtigten Stellen hinzukriegen. Technisch geht die Übertragung oder Teilung der Zuständigkeit noch weit darüber hinaus. Es gilt hier also erhebliche technische Schwierigkeiten zu überwinden.
Im Übrigen wage ich zu bezweifeln, dass geteilte Zuständigkeiten für die Bürger einen Vorteil haben, die wissen nämlich später oft überhaupt nicht mehr, wann sie was bei wem gemacht haben.
Bei den Kammern müsste sich auch einiges ändern und zwar in mehrfacher Hinsicht.
Zum einen habe ich den Eindruck, dass Kammerpolitik eine Rolle spielt. Mitunter tut man für Gewerbetreibende alles. Dabei nehmen IHK's teilweise Positionen ein, die deren ordentliche Mitglieder, wenn sie sie kennen würden, niemals teilen könnten.
Von Rechtsbruch will ich nicht reden. Die Verantwortlichen müssen erkennen, dass sie an Recht und Gesetz und nichts sonst gebunden sind. Ihre Lobby-Funktion muss/müsste zumindest in den Sachgebieten Gewerbeanzeige und § 34d GewO hinter die rein öffentlich-rechtliche Aufgabe zurücktreten.
Weiterhin müssen sie sich personalpolitisch öffnen. Meine Frau arbeitet bei einer Kammer und von daher habe ich ein wenig Einblick. In den Rechtsabteilungen sitzen mehr oder weniger viele Juristen. Die, mit denen ich bisher hier zu tun hatte, haben einen sehr guten Job gemacht und es war eine sehr gute Zusammenarbeit.
Bei uns nehmen die IHK's inzwischen regelmäßig an unseren Tagungen mit Kreis, RP und Gemeinden teil; nur um Mal deutlich zu machen, dass da einiges geht. Unterhalb der Juristen-Ebene aber kommt kaum noch was. Diplom-Verwaltungswirte oder Verwaltungsfachangestellte kennt man - so mein Eindruck - bei den Kammern kaum. Es gibt somit bei den IHK's kaum noch Leute, die wirklich gelernt haben mit Recht und Gesetz umzugehen. Das, finde ich, ist ein zweiter Schwachpunkt, der ausgemerzt werden muss, will man dort zunehmend klassische Ordnungsaufgaben (historisch: Polizeiaufgaben) übernehmen.
Gruß
Frank Schuster
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29.05.2007 16:04 |
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