Schon das Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW Nr. 9 vom 30.03.2007 zur Kenntnis genommen?
Darin enthalten ist auch das "Erste Gestetz zum Bürokratieabbau". In diesem Artikelgesetz ist auch die Änderung des § 6 Abs. 1 AG VwGO NRW enthalten.
Darin ist bestimmt das Abweichend von § 6 Abs. 1 es einer Nachprüfung in einem Vorverfahren nach § 68 VwGO (Widerspruchsverfahren) nicht bedarf, in den Fällen
1. ...
2. bei Entscheidungen nach der GewO und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen!
Dies gilt nicht
- ...
- ...
- für VA`s, die vor dem 15. April 2007 dem jeweiligen Adressaten bekannt gegeben worden sind.
Hat sich von Euch schon jemand über die Neufassung der Rechtsbehelfsbelehrung Gedanken gemacht.
__________________ Schöne Grüße aus dem schönen Rheinland!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Willi: 13.04.2007 14:48.
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