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 Moin    Moin  

an alle NRW - Verwaltungsangehörigen
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Schon das Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW Nr. 9 vom 30.03.2007 zur Kenntnis genommen?

Darin enthalten ist auch das "Erste Gestetz zum Bürokratieabbau". In diesem Artikelgesetz ist auch die Änderung des § 6 Abs. 1 AG VwGO NRW enthalten.

Darin ist bestimmt das Abweichend von § 6 Abs. 1 es einer Nachprüfung in einem Vorverfahren nach § 68 VwGO (Widerspruchsverfahren) nicht bedarf, in den Fällen
1. ...
2. bei Entscheidungen nach der GewO und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen!

Dies gilt nicht

- ...
- ...
- für VA`s, die vor dem 15. April 2007 dem jeweiligen Adressaten bekannt gegeben worden sind.
       

Hat sich von Euch schon jemand über die Neufassung der Rechtsbehelfsbelehrung Gedanken gemacht.



Gepostet am 13.04.2007 um 12:04 von:
Benutzer: Willi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12792#post12792


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