Domina-Studio |
Der Kamener
Eroberer
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Domina-Studio |
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Hallo Zusammen,
nach dem ich schon häufiger als Gast im Forum war, bin ich nun seit heute dabei - nicht ganz ohne Grund, da ich eine Frage habe:
Bei uns ist eine Person erschienen, die gerne eine Gewerbeanmeldung für den Betreib eines Domina-Studios vornehmen möchte. Das Domina-Studio soll in einem bestehenden Bordell betrieben werden.
Da Prostitution kein Gewerbe im Sinne der GewO darstellt, und damit auch nicht anmeldefähig ist, stellt sich hier die Frage, ob der Betrieb eines Domina-Studios ebenfalls nicht anmeldefähig ist.
Ich dage jetzt schon ein herzliches
__________________ Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind. (Charles de Gaulle)
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1
31.01.2007 10:09 |
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Solon
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portawestfalica
Mitglied
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Hallo aus Porta Westfalica,
ich würde das Dominastudio genauso wie die Tätigkeit der Prostituierten behandeln und die Anzeige pflichtgemäß nach § 15 GewO bestätigen auch wenn der BLA das anders sieht.
Kann im vorgehenden Beitrag "Prostitution" nachgelesen werden. (wie setzt man eigentlich Links zu anderen Treats???)
Viele Grüße
Matthias Rinne
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2
31.01.2007 15:33 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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Hallo aus Euskirchen,
der Kollege Rinne aus Portawestfalica meint wahrscheinlich
Prostitution
Wie man einen link erstellt, erklärt der Kollege Kramer hier sehr schön
Link erstellen
Ich würde die Anmeldung auch entgegennehmen, zumal hier eine Domina meinem Kollegen mal lang und breit erklärt hat, dass sie beileibe keine Prostituierte ist, sondern dass Domina etwas ganz anderes ist !
Freundliche Grüße aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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3
31.01.2007 16:37 |
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Stadt-NW-Jonny Controlletti
Jungspund
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Tach ach!
wenn bei uns mehrere Prostituierte gleichzeitig oder im Wechsel (alle paar Wochen oder Monate kommt üblicherweise eine andere) in einer Wohnung ihre Dienstleistungen anbieten, wird diese "Vergnügungsstätte" als bordellähnlicher Betrieb eingestuft. Der Betreiber dieses Betriebes - also derjenige, der die Zimmer oder Betten an die Prostituierten vermietet oder sich an deren Gewinn beteiligt - muss sich dann gewerblich melden. Zumeist mit "gewerbliche Vermietung von Räumen" (eventuell mit Zusatz: ...zur Ausübung der Prostitution). Darüber hinaus besteht eine gewerbliche Meldepflicht der einzelnen Prostituierte nach der derzeit herrschenden Meinung der Rechtsgelehrten nicht (aber in dem Bereich ist ja schließlich alles im Fluss).
Wenn also die Betreiberin des Domino-Betriebes
nicht nur selbst ihre Dienstleistungen anbietet, sondern die Räume an andere Amazonen vermietet oder an deren Gewinn beteiligt ist, müsste sie m.E. einen bordellähnlichen Betrieb gewerblich anmelden.
Zitat: |
Original von Bresgen
Ich würde die Anmeldung auch entgegennehmen, zumal hier eine Domina meinem Kollegen mal lang und breit erklärt hat, dass sie beileibe keine Prostituierte ist, sondern dass Domina etwas ganz anderes ist !
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Die Gründe, die für eine Verneinung der gewerblichen Meldepflicht der einzelnen Prostituierten angeführt werden, fallen m.E. weg, wenn die Prostituierte gar keine ist. Insofern müsste sich diese Domina auch gewerblich melden, wenn sie Einzelkämpferin ist.
Auch mir gegenüber erzählte eine Domina, dass sie keine Prostituierte ist, sondern
"Leiterin eines Institutes zur alternativen Körperwahrnehmung"
Alla Hop dann
Jonny Controlletti
Wie sangen schon die Phudys? : "Geh zu ihr - lass deinen Drachen steigen."
Da fällt mir noch ein Gedicht von Heinz Erhardt ein (sozusagen als Warnung):
Ein Mädchen wollte Pilze pflücken,
dabei musste sie sich bücken.
Jetzt stillt se.
Scheiß Pilze!
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5
02.02.2007 13:15 |
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