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Autor Beitrag
Thema: Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen
Der Kamener

Antworten: 34
Hits: 813.610
25.02.2021 15:12 Forum: Gaststättenrecht


Hallo, , Moin , oder wie auch immer.

Kurze Antwort: ja.

Viele Grüße von Kamener Kreuz
Thema: Tattoo-Festival als Messe nach § 64 GewO
Der Kamener

Antworten: 3
Hits: 107.822
18.07.2018 11:10 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Wir haben hier Jahre 2016 so eine Veranstaltung bei uns gehabt, die von einem hier ansässigen Tattoo-Künstler organsiert wurde.
Der Veranstalter betreibt hier ein gewerbliches Tattoo-Studio und ist durch seine (internationalen) Kontakte in dieser Szene angeregt worden, eine Tattoo-Veranstaltung (mit Rahmen-Programm) für zwei Tage durchzuführen.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Veranstaltung hatte der Veranstalter für seine Aussteller geregelt, dass nur vom ihm autorisierte Künstler für Piercing-Arbeiten zugelassen sind und dass jeder Tätowierer nach dem Hygienebestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu arbeiten hat, d.h. steril verpackte Arbeitsmaterialien (Nadeln, Griffstücke etc.), gelistete Desinfektionsmittel und ein aktueller Sterilisationsbericht des mitgebrachten Sterilisators mitzuführen ist; weiterhin hat er auf mögliche Kontrollen des Gesundheits- und Hygieneamtes hingewiesen.
Wir haben die Veranstaltung „Endless-Summer-Tattoo-Convention“ als Spezialmarkt für „Tattookünstler, Tattooartikel, Piercing, Schmuck- und Accessoires, Kleidung, Air-Brush; es besteht die Möglichkeit, sich tätowieren und piercen zu lassen“ festgesetzt.
Das Gesundheitsamt hat eine Durchschrift der Festsetzung bekommen.
Der Veranstalter hat nach eigenen Worten (in einem Pressartikel) einigen Bewerber Absagen erteilt, da es ihm nicht darum ging, die Halle komplett zu füllen, sondern den Besuchern eine qualitativ hochwertige Auswahl an Künstlern zu präsentieren, weil man sich auch vor Ort tätowieren lassen kann.
Thema: Druckfunktion - einzelner Beitrag
Der Kamener

Antworten: 1
Hits: 3.249
Druckfunktion - einzelner Beitrag 28.02.2012 13:12 Forum: Fragen zur Bedienung


, Moin , oder wie auch immer!

Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass bei mir nicht mehr die Möglichkeit besteht, einzelne Beiträge auszudrucken, wie es hier neue Druckfunktion integriert beschrieben wird.

Der "Button", der sich sonst immer im Bereich des Autors eines Artikels befand ist einfach nicht mehr vorhanden, obwohl ich keine Änderungen an irgendwelchen Einstellungen vorgenommen habe.

Gibt es eine Lösung dafür?

Mit Gruß aus Kamen

Frank Tegner
Thema: Toiletten in Spielhallen
Der Kamener

Antworten: 4
Hits: 3.804
Toiletten in Spielhallen 10.11.2011 14:55 Forum: Spielrecht


Versehentlich wurde der Thread im öffentlichen Teil eröffnet;
nachdem ich dies gemerkt habe, habe ich meine Anfrage hier gelöscht und im geschlossenen Bereich neu gestellt.

Mit Gruß
der Kamener
Thema: Lehrkraft in Krankenpflegeschule
Der Kamener

Antworten: 25
Hits: 24.141
15.07.2009 14:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


§ 6 GewO sagt , daß die GewO auf das Unterrichtswesen keine Anwendung findet.

Hier will jemand als Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule tätig werden. Es stellt sich also hier die Frage, ob diese Tätigkeit dem Unterrichtswesen zugeordnet wird oder nicht. In diesem Zusammenhang ist es viellicht schon wichtig, daß er einen Hochschulabschluß in diesem Bereich hat, da er ja sonst dort vielleicht gar nicht unterrichten dürfte.

Das ein Hochschulabschluß nicht die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ausschließt ist schon klar.

Frank Tegner
Thema: Sperrzeitverschiebung
Der Kamener

Antworten: 9
Hits: 4.120
14.07.2009 16:08 Forum: Spielrecht


Hallo Jessica,

§ 4 Abs. 1 GastV NRW (NW) sagt, daß die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten um 01:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr endet.

§ 4 Abs. 3 GastV NRW eröffnet die Möglichkeit der Verkürzung/Verlängerung/Aufhebung der Sperrzeit ("kann" = Ermessen !), sofern öffentliche Bedürfnisse vorliegen.

Es müssen also zunächst die öffentlichen Bedürfnisse vorliegen, und erst dann kann die Sperrzeit verlängert/verkürzt oder aufgehoben werden.

Sofern (erst einmal) keine öffentlichen Bedürfnisse für die Verkürzung der Sperrzeit vorliegen, würde ich mir keine weiteren Gedanken machen und den Antrag ablehnen.

Selbst wenn andere Gemeinden anders, ggfs. auch rechstwidrig, entschieden haben, bindet es dich überhaupt nicht.

Frank Tegner
Thema: Lehrkraft in Krankenpflegeschule
Der Kamener

Antworten: 25
Hits: 24.141
13.07.2009 13:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


, Moin oder wie auch immer,

zunächst einmal Danke für die bisherigen Äußerungen.

In der Vergangenheit hatten wir zwar auch schon ein paar mal ein paar Probleme mit dem Arbeitsamt (GewA 1 zu einem anderen Datum; Gewerbe nur noch als Nebenerwerb und nicht mehr als Haupterwerb).
Nachdem wir die Gewerbetreibenden aufgeklärt haben und gebeten haben, das die entsprechenden Sachbearbeiter des Arbeitsamtes hier zurückrufen sollen, ist nie was passiert; allerdings haben wir auch schon freiwillige Ummeldungen gegen entsprechende Gebühren vorgenommen, wenn denn die Gewerbetreibenden unbedingt selbst eine entsprechenden Bestätigung von uns haben wollten.

In diesem konkreten Fall, will das Arbeitsamt von uns erst einmal gar nichts; der Bürger hat hier nur nachgefragt, ob sein Tätigkeitswunsch Gewerbe ist oder nicht, da er wohl mit Fördermöglichkeiten rechnen kann, wenn er ein Gewerbe ausübt.

Wir wollen hier kein Gewerbe konstruieren oder ähnliches, ich möchte nur keine falsche Auskunft erteilen, deshalb meine Frage:

Stellt die Unterrichtung als Lehrkraft in einer Krankenpflegeschule ein Gewerbe dar oder nicht?

Für mich handelt es sich bei dieser Tätigkeit um eine freiberufliche und unterliegt damit nicht der GewO und damit auch nicht der Anmeldemöglichkeit.

Hierzu wollte ich nur noch mal ein parr Meinungen hören.

Einen schönen Tag noch
Frank Tegner
Thema: Lehrkraft in Krankenpflegeschule
Der Kamener

Antworten: 25
Hits: 24.141
Lehrkraft in Krankenpflegeschule 10.07.2009 11:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin , , oder wie auch immer.

Hier gibt es folgendes "Problem":

Ein Sozialwissenschaftler (mit Hochschulabschluß) will als Lehrkraft in einer Krankenpflegeschule tätig werden.

Für mich handelt es sich bei dieser Tätigkeit um eine freiberufliche und unterliegt damit nicht der GewO und damit auch nicht der Anmeldemöglichkeit.

Da allerdings wohl irgendwelche Fördermaßnahmen des Arbeitsamtes davon abhängig siind, ob es Gewerbe ist oder nicht, möchte ich nicht unbedingt eine falsche Auskunft erteilen, so daß ich noch ein paar weitere Meinungen hören möchte.

Ich sage schon einmal Danke für eure Stellungnahmen.

Schönes Wochende.

Frank Tegner
Thema: Toiletten im Supermarkt
Der Kamener

Antworten: 1
Hits: 6.504
Toiletten im Supermarkt 28.08.2008 14:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin , , oder wie auch immer.

Heute hat sich hier ein Bürger telefonisch beschwert, daß man ihn in zwei verschiedenen Supermärkten (verschiedene Betreiber) nicht auf Toilette gelassen habe.
in beiden Supermärkten wird nur Einzelhandel mit Lebensmitteln u.ä. betrieben und es ist kein Gaststättenbetrieb anhängig.

Da es sich meiner Ansicht nach um ein baurechtliches, und nicht gewerberechtliches Problem handelt,wurde der Bürger an die Bauordnung verwiesen.

Unser Bauordnungsamt hat sich die Beschwerde angehört und ist der Meinung, daß es wohl keine Vorschrift gibt, die Toiletten in solchen Supermärkten vorschreibt, ist sich aber selbst nicht so ganz sicher.

Da ich damit sehr gut leben kann, daß es nicht für alles gesetzliche Regelungen gibt, und das dieser Zustand auch so manches Mal bei den Bürgern (die wollen doch immer, daß Bürokratie abgebaut wird) nicht auf Verständnis stößt, möcht ich mich nur vergewissern (zumal es laut Aussage des Bauordnunsgamtes in der Vergangenheit schon mal ab und zu Anfragen diesbezüglich gegeben habe), daß es tatsächlich keine gesetzlichen Regelungen für dieses Problem gibt.

Ich Danke für Informationen aus eurer Mitte.

Frank Tegner
Thema: Bewachungsgewerbe Befreiung von der Sachkundeprüfung
Der Kamener

Antworten: 4
Hits: 5.100
23.08.2007 15:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Kamen,

wie der Kollege Fricke richtig ausgeführt hat, kann gem. § 5 Abs 1 Nr. 3 BewachV ein Feldjäger mit Abschluß im Rahmen der Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Dienst im Bereich des Bewachungsgewerbes tätig werden.

Ganz wichtig dabei ist, daß die entsprechenden Nachweise vorlegt werden.

Wie hatten hier vor kurzem auch jemanden mit Unterrichtungsnachweis der IHK, der nachfragte ob er aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Zeitsoldat bei den Feldjägern auch noch die Sachkundeprüfung extra ablegen müsse, da er nun einen Job als Ladendetektiv machen wolle und sein Auftraggeber von ihm den Sachkundenachweis gefordert habe.
Nachdem wir Unterlagen über seine Feldjägertätigkeit verlangten, stellte sich heraus, daß er nur seine Grundausbildung (Dauer: 3 Monate) in einer Feldjägereinheit gemacht hat; die restlichen 3 3/4 Jahre hat er dann etwas ganz anderes gemacht.
Wir haben ihm dann mitgteilt, daß er ja gar nicht richtig Feldjäger war und die Grundausbildung bei der Bundeswehr nicht als Abschluß der Laufbahnprüfung gilt.
Er ist dann zwar enttäuscht abgezogen, aber ich ,möchte nicht ausschließen, daß er den Job nicht doch (ohne Sachkundenachweis) gemacht hat.
Thema: Zulassungsplakette
Der Kamener

Antworten: 2
Hits: 1.733
03.07.2007 16:33 Forum: Spielrecht


Gemäß § 6 Abs. 1 SpielV darf der Aufsteller nur Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen, an denen das Zulassungszeichen (=Original, alles andere sind Kopien und damit kein Zulassungszeichen) deutlich sichtbar angebracht ist.
Hieraus folgt, daß ein vorlegen auf Verlangen nicht ausreichend ist.
Bei dem von dem Betreiber angeführten Urteil, handelt es sich wohl um eine Entscheidung älteren Datums, die aufgrund der Änderungen in der SpielV nicht merh anwendbar ist.
Thema: Erlaubnis nach § 33a nur bei völliger Entkleidung?
Der Kamener

Antworten: 4
Hits: 4.759
30.04.2007 11:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein freundlichen Moin aus dem sonnigen, aber doch kühlen Kamen an alle.
Zunächst einmal Danke für die freundlichen Unterstüzung, mit der wir den Discobetreiber davon überzeugen konnte, daß er doch eine Erlaubnis nach § 33a benötigt.
Durch seine Antragstellung hat er mich vor einer Nachtschicht (obwohl diese bestimmt ein wenig angenehmer gewesen wäre als die sonstigen) und sich von einem ordentlichen Bußgeld bewahrt. Applaus
Ich wünsche noch einen schönen Tag und sage noch einmal Dank
Frank
Thema: Erlaubnis nach § 33a nur bei völliger Entkleidung?
Der Kamener

Antworten: 4
Hits: 4.759
Erlaubnis nach § 33a nur bei völliger Entkleidung? 24.04.2007 10:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein freundliches Moin an die gesammt Forengemeinde.

Wir haben hier in Kamen ein kleineres Problem, bei dem ich um eure Meinung bitte.

Wir haben hier eine Disco, die keine Erlaubnis nach § 33 a GewO hat, und die folgende Werbung macht:
"Tanz in den Mai!!!
Discothek H******** presents
Strip Tease
Apr. 30 2007"
Der Eintritt soll 6,- € und offene Getränke die ganze Nacht 1,- € kosten.

Bezüglich des Getränkepreises haben wir erst einmal keine Bedenken, da wir davon ausgehen, daß auch nichtalkoholische Gertränke zu dem Preis von 1,- € verkauft werden.

Mit dem Inhaber wurde telefoniert und er war der Meinung, daß er für den Strip Tease keine Erlaubnis nach § 33 A GewO benötige, da sich die betreffende Person nicht völlig entkleiden würde, sondern immer noch den Slip anbehalten würde; außerdem würden solche Veranstaltungen auch in anderen Kneipen zu Karneval und auch sonst stattfinden.

Unabhängig des unsinnigen Verweises auf andere, stellt sich hier nun die Frage, ob die Erlaubnis nach § 33 a GewO wirklich erst dann notwendig ist, wen sich der/die Strippende völlig entkleidet, oder nicht.

Wir sind der Auffassung, daß es auf das völlige entkleiden nicht ankommt und eine Erlaubnis nach § 33a GewO notwendig ist, die auch bei vorliegen der sonstigen Voraussichtungen erteilt werden würde.
Wiir denken uns, daß sich der Betreiber der Disco nur vor den Erlaubnisgebühren in Höhe von 100,- € je Veranstaltungstag, max. jedoch 1.500,- € drücken will.

Was meint ihr dazu.

Vorab schonmal ein herzliches Danke
Thema: Domina-Studio
Der Kamener

Antworten: 4
Hits: 24.267
Domina-Studio 31.01.2007 10:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Zusammen,
nach dem ich schon häufiger als Gast im Forum war, bin ich nun seit heute dabei - nicht ganz ohne Grund, da ich eine Frage habe:
Bei uns ist eine Person erschienen, die gerne eine Gewerbeanmeldung für den Betreib eines Domina-Studios vornehmen möchte. Das Domina-Studio soll in einem bestehenden Bordell betrieben werden.
Da Prostitution kein Gewerbe im Sinne der GewO darstellt, und damit auch nicht anmeldefähig ist, stellt sich hier die Frage, ob der Betrieb eines Domina-Studios ebenfalls nicht anmeldefähig ist.
Ich dage jetzt schon ein herzliches Danke
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