Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle bei Filialen von Sonnenstudios etc.? |
roki
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Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle bei Filialen von Sonnenstudios etc.? |
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ins Forenland,
ich stelle aus gegebenem Anlaß folgende Frage in den Raum:
Ich habe in dieser Woche zwei Anmeldungen von Gewerbebetreiben erhalten, die in meiner Gemeinde jeweils eine "Filiale" eines Sonnenstudios und eines Reste- und Ramschladens angemeldet haben. Beide haben in der Gewerbeanmeldung "unselbstständige Zweigstelle" angekreuzt.
Nun frage ich mich, ob es sich bei solchen Betrieben nicht viel eher um einen selbstständigen Betrieb oder eine Zweigniederlassung handelt.
Der Blick in den Landmann/Rohmer hat mich auch nicht viel schlauer gemacht: Eine Zweigniederlassung kann demnach dann angenommen werden, wenn ein von der Hauptniederlassung räumlich getrennter Betrieb mit selbstständiger Organisation, besonderem Geschäftsvermögen und gesonderter Buchführung besteht, dessen Leiter Geschäfte derselben Art wie in der Hauptniederlassung selbstständig abzuschließen und durchzuführen befugt ist. Eine unselbstständige Zweigstelle umfasst demgegenüber jede feste örtliche Anlage oder selbstständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. Auslieferungslager und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen. (Landmann/Rohmer § 14 Rn. 44).
Zumindest bei dem Sonnenstudio weiß ich, dass die "Hauptniederlassung" ein rein verwaltungstrechnisches Büro ist und der "Filalleiter" für mehrere Sonnstudios gleichzeitig zuständig ist. Bei dem Ramschladen gehe ich davon aus, dass die ebenfalls einen "Filialleiter" haben, der die Belange seiner Filiale betreut und den Warenbestand eigenständig verwaltet. Die Läden haben eine Kasse, die Kunden können sich beraten lassen und bekommen auh Quittungen etc.
Was für eine "Qualität" haben denn solche Betriebe nun?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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17.03.2011 10:36 |
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