Speiseresteverwertung + Gewerbeanmeldung |
feuerpapa
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Speiseresteverwertung + Gewerbeanmeldung |
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Ein fröhliches Hallo an´s Forum
folgender Sachverhalt. Ein landwirtschaftlicher Unternehmer hat bis dato Speiseabfälle aus Großküchen usw. abgeholt, mit behördlicher Genehmigung im Betrieb abgekocht und an seine Schweine verfüttert. Diese Verfahrensweise ist jetzt seit 01.11.2006 verboten. Er würde jetzt folgendes machen, Speiseabfälle weiter abholen, einer Biogasanlage übergeben und das Abfallprodukt Gülle, zurück auf seine landwirtschaftlichen Flächen bringen. Hierbei werden keine Gelder bewegt. Jetzt wurde er vom Finanzamt aufgefordert eine Gewerbemeldung abzugeben. Leider fehlt mir hier das Verständnis, wo handelt er jetzt gewerbsmäßig ? oder wo liegt hier der Hund begraben ? Schaut man das Ganze global an hat er nur die Verwerter ausgetauscht. Anstelle seiner Schweine steht jetzt die Biogasanlage.
Was haltet ihr davon ?
Herzlichen Gruß
Gerhard Dippel
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1
13.12.2006 08:21 |
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Solon
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Antonia Thien
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RE: Speiseresteverwertung + Gewerbeanmeldung |
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Hi,
eine Rückfrage:
Gehört die Biogasanlage dem Landwirt?
Der Betrieb einer Biogasanlage kann nämlich u.U. Gewerbe sein, wenn sie als eigenständiges Unternehmen geführt wird und sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich eine eigenständige Einheit bildet. In diesem Fall entfällt die Privilegierung als landwirtschaftliches Unternehmen.
Viele Grüße
A. Thien
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2
13.12.2006 08:37 |
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Solon
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feuerpapa
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Aber Hallo das geht aber schnell,
jetzt aber die Ergänzung,
nein, die Biogasanlage gehört einem anderen Landwirt.
Gruß
Gerhard Dippel
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3
13.12.2006 08:41 |
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Schwarzer
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zusammen. Dann ist der Landwirt also so eine Art Speiserestespediteur. Das hat für sich genommen nichts mehr mit Urproduktion zu tun. Das ist für meine Begriffe Gewerbe.
Auch der Betrieb einer Biogasanlage, die ja durchaus gewaltige Ausmaße annehmen kann und nicht mehr nur den heimischen Hof und Stall versorgt, kann schon oftmals eine eigene Unternehmung nach sich ziehen. Etwas anders kann in Betracht kommen, wenn die Betätigung sich nur auf einen untergeordneten Umfang beschränkt. Vielleicht kann man mal bei der Landwirtschaftsverwaltung nachhören, ob es da Informationen für die Landwirte gibt.
Das Thema wird wohl boomen.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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4
13.12.2006 08:52 |
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Antonia Thien
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Hi,
nachdem das Thema "Biogasanlage" erledigt ist, sehe ich im Gegensatz zu Herrn Schwarzer (sorry, Herr Schwarzer) keinen Grund für eine Gewerbeanmeldung. "Speiserestespediteur"???
Wo handelt der gute Mann denn gewerbsmäßig? Bekommt er etwa Geld dafür?
M. E. liegt hier kein Gewerbe vor.
Viele Grüße
A. Thien
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5
13.12.2006 09:14 |
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Schwarzer
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Hi Frau Thien,
Speiseresteentsorgung ist ein ernstes Geschäft. In guten alten Zeiten sind von den Großmästern tonnenweise die Speisereste rumgekarrt worden.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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6
13.12.2006 09:16 |
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Antonia Thien
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Okay, Herr Schwarzer, das mag sein (kannte ich bislang nicht aus der Landwirtschaft).
Aber, der gute Mann holt Speisereste unentgeltlich ab und verwertet sie auf dem eigenen Hof. Mag ja sein, dass ich heute Morgen ein Brett vor dem Kopf habe, aber wo ist jetzt da die Gewerbsmäßigkeit?
Viele Grüße
A. Thien
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7
13.12.2006 09:24 |
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Schwarzer
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ob unentgeltlich weiß ich nicht. Ist ja eine Entsorgung.
Die Biogasanlage gehört ihm nicht und er wird sicherlich eine Entlohnung für die Tätigkeit erhalten.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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8
13.12.2006 09:28 |
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Antonia Thien
König
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So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, läuft das alles unentgeltlich. Und dann kann man doch nicht von Gewerbsmäßigkeit sprechen.
Viele Grüße
A. Thien
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9
13.12.2006 09:51 |
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Schwarzer
König
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Wenns unentgeltlich ist, haben Sie natürlich recht. Aber weshalb sollte man sich die Arbeit machen (Lebensmittelbetriebe etc. anfahren, die "Biotonne" dort lehren und das ganze in einen Fermenter der Biogasanlage schaffen, das ist schon Arbeit)? Aber gut, im Zweifel für den Angenagten.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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10
13.12.2006 09:56 |
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feuerpapa
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Hallo,
also so ganz unentgeltlich läuft das nicht. Er bekommt natürlich Geld von den Betrieben bei denen er die Speiseabfälle abholt. Nur war es vor dem Verbot eben so dass er das Zeug mit behördlicher Genehmigung abgekocht seinen Schweinen verfüttert hat. Jetzt darf er das nicht mehr, darum der Umweg über die Biogasanlage. Was am Ende entsteht ist das fast selbe Produkt.
Allem Anschein nach war das Abholen und verfüttern unter der Landwirtschaft abgedeckt. Jetzt soll das jedoch nicht mehr so sein. Ich kann´s nicht nachvollziehen.
Gruß
Gerhard Dippel
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11
13.12.2006 10:12 |
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Schwarzer
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naja, dasselbe Produtk?. Alles Mist
Die Schweinzüchter haben für Ihr Gehöft Speisereste abgeholt und dieses Zeug zu Futtersuppe verarbeitet (unter Hitze und Druck wurden Keime gekillt, die die Schweinchen hätten verseuchen können). Manche haben das dann im großen Stil aufgezogen. Da gabs insbesondere eine Fa. im Thüringischen, die ein paar tausend Wutze versorgen mußte. Die sind ganz schön weit rumgekommen. Wird in NRW ähnlich gewesen sein.
Wenn die Wutzchen im eigenen Betrieb waren, dann könnte ich mir das als Annex zur landwirtschaftlichen Betätigung vorstellen.
Das Zeug, das jetzt das energiereiche Biogas produziert ist eine leckere Brühe, die keine Sau zu fressen bekommt. Da landet manchmal auch Gülle oder Grünmaterial drin. Das Zeug wird gut durchgerührt und die Hauptarbeit machen die Bakterien. Diese produzieren Biogas, das zu Zwecken der Erzeugung von Wärme u. Elektrizität verfeuert wird. Das Endprodukt wird wohl als Dünger auf den Feldern enden. Der Gewinn besteht als in den Einnahmen aus der Energieeinspeisung bzw. durch die Einsparungen, weil Fremdenergie nicht oder nicht mehr soviel benötigt wird.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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12
13.12.2006 10:24 |
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feuerpapa
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genau so funktioniert, nur mit dem Unterschied dass unser Landwirt für seine Speiseabfälle die er der Biogasanlage anliefert kein Geld bekommt sondern die bereits vorhandene Gülle mitnimmt.
Gruß
Grünschnabel
Gerhard Dippel
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13
13.12.2006 10:29 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Jetzt muss ich doch auch mal was schreiben.
also wenn der Landwirt bei den z.b. Gaststätten, wo er die Speisereste abholt, Geld bekommt, dann ist es ein Entsorgung und im Prinzip ein Entsorgungsunternehmen, meiner ansicht nach eine gewerbliche Tätigkeit.
Wie er das Zeug nun verwendet, ist doch eigentlich egal, d.h. vom Prinzip lag auch schon eine gewerbliche Tätigkeit vor, als er es noch an die Schweine verfüttert hat.
Da hat das Finanzamt die Tätigkeit einfach mal falsch zugeordnet.
Man könnte natürlich auch sagen, dass es sich hier um einen geringfügigen Nebenerwerb des Landwirtschaftsbetriebes handelt und die Einkünfte aus Gründen der Vereinfachung als Einkünfte aus der Landwirtschaft sehen, die es aber im SAinne des EStG mit Sicherheit nicht sind.
Also Anmeldung!
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14
13.12.2006 10:42 |
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Antonia Thien
König
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Aha! Jetzt sieht das ja schon ganz anders aus!
Aus dem Eingangsposting "es werden keine Gelder bewegt" habe ich entnommen, dass alles unentgeltlich über die Bühne geht.
Dem ist aber nicht so. Der Landwirt erhält Geld für die Abholung der Speisereste, bringt sie zur Biogasanlage und "tauscht" die Abfälle gegen Gülle, oder?!
Das sehe ich nicht mehr als Annex zur Urproduktion und schließe mich in dem Fall Herrn Schwarzer an.
@Herrn Schwarzer: Was sind Wutze? Sind das Schweine?
Viele Grüße
A. Thien
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15
13.12.2006 10:48 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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, Frau Thien!
"Wutze" sind süddeutsche Schweine. Kommt aus dem Lied "Da wird die Wutz geschlacht....!"
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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16
13.12.2006 11:04 |
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Schwarzer
König
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Genau Herr Kramer!
Deswegen bei Verfehlungen in Modefragen (bei verfehlter Farbkombination):
"Grün und blau, macht die Wutz zur Sau".
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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17
13.12.2006 11:10 |
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feuerpapa
Foren As
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Genau Frau Thien,
so geht´s genau zu. Die Gelder die bewegt werden sind nur bei der Abholung.
Der Mist beschäftigt mich schon länger deshalb kam das vielleicht nicht in der Deutlichkeit rüber
Gruß
Gerhard Dippel
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18
13.12.2006 11:12 |
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pmcolonia
Routinier
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Also:
der Mann erhält nicht nur Geld. Der erhält auch einen geldwerten Vorteil. Aufgrund der Tatsache, dass er Biodünger gratis bekommt, braucht er auch keinen Dünger kaufen. Auch hier denke ich, könnte das FA partizipieren wollen.
Wenn denn die Essensreste jetzt Abfall sind, darf man die einfach so in Deutschland transportieren, oder benötigt man da auch eine Erlaubnis für.
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19
13.12.2006 11:40 |
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