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Zum Ende der Seite springen Eine ausländische Firma anmelden
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Eine ausländische Firma anmelden

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive!

Es gibt da eine Firma aus dem amerikanischen Bundesstaat Colorado. Sie hat die Rechtsform "LLC". Diese möchte jetzt in meiner kleinen Stadt eine unselbständige Zweigstelle eröffnen.
Was soll und kann ich da verlangen? Zwar haben die in Colorado so eine Art Internetregister für Firmen, wirklich offiziell vom Staat, da gibt es dann auch eine ID-Nummer, aber der Geschäftsführer steht da nicht mit drin.
Eine frühere Kollegin meinte, ich brauche einen "echten" Handelsregisterauszug mit erkennbarem Geschäftsführer und die erstmalige Gewerbeanmeldung in Colorado. Und das alles ins Deutsche übersetzt.
Der Geschäftsführer vor Ort, meinte es gebe keinen offiziellen Handelsregisterauszug in Colorado.

Was tun?

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1 24.02.2012 08:21 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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LKWittenberg   Zeige LKWittenberg auf Karte LKWittenberg ist männlich
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RE: Eine ausländische Firma anmelden

Inwieweit die Firma in der Rechtsform hier tätig werden kann oder nicht ist doch Sache des Handelsregisters.

Seitens der Gewerbebehörde ist doch "nur" zu prüfen, ob die Tätigkeit ein Gewerbe ist und ob ggf. eine Erlaubnis noch erforderlich ist.

Mit der Gewerbeanzeige soll ja dann eine Gewerbeüberwachung aus Sicht der Gewerbebehörden gewährleistet werden. Ob es in der Rechtsform oder bei steuerlichen Sachen Probleme gibt, ist m.E. Sache der zuständigen Behörden und nicht der Gewerbebehörden.

Auf alle Fälle ist die Echtheit des Auszuges zu überprüfen. M.E. würde es ausreichen wenn dies ein Steuerberater bescheinigt.

Der Geschäftsführers vor Ort ist m.E. auch der richtige Adressat, der in der Gewerbeanzeige auch aufzunehmen ist. Wie oben gesagt, die Gewerbeanzeige dient der Gewerbeüberwachung, etwaigige ordnungsbehördliche Maßnahmen richten sich sowieso gegen ihn und nicht gegen irgendwelche Geschäftsführer in der USA, also ist in diesem Fall auch er einzutragen.

Sollte sich im nachhinnein beim Handesregister was anderes rausstellen kann man die Daten immer noch aktualisieren.

Mag sein, dass ich total falsch liege aber ich würde es so machen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKWittenberg: 27.02.2012 09:29.

2 27.02.2012 09:29 LKWittenberg ist offline E-Mail an LKWittenberg senden Beiträge von LKWittenberg suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

die Gewerbebehörde sollte zumindest die Identität des Gewerbetreibenden prüfen, d. h. ob die anzumeldende Gesellschaft auch tatsächlich existiert. Auch sollte sie sich nachweisen lassen, dass die Person, die als Vertretungsberechtigter auftritt, auch berechtigt ist, im Namen der Gesellschaft zu handeln.

Grundsätzlich ist auch § 15 Abs. 2 Satz 2 GewO noch in Kraft und kann für Gesellschaften aus dem nichteuropäischen Ausland von Bedeutung sein; insofern sind die Gewerbebehörden auch weiterhin mit "im Boot". Die Rechtsfähigkeit US-amerikanischer Gesellschaften wird nach dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487) allerdings anerkannt.

Die LLC (Limited Liability Company) ist eine Kapitalgesellschaft, ähnlich der GmbH. Das Gesellschaftsrecht in den USA ist in den einzelnen Bundesstaaten zwar unterschiedlich und mehr oder weniger liberal geregelt, aber ich gehe davon aus, dass man auch in Colorado einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag benötigt und ein gesetzlicher Vertreter nicht nur per Handschlag bestellt wird. Deshalb sollte es dem „Geschäftsführer“ durchaus möglich sein, nachzuweisen dass
a) die Gesellschaft, die er anmelden will, auch tatsächlich existiert und
b) er berechtigt ist, diese Gesellschaft zu vertreten.
3 01.03.2012 07:59 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Oweh, mir fehlt es glaube ich manchmal an der nötigen Härte. Der Verbindungsmann, wir können ihn auch Vertreter oder Geschäftsführer für Deutschland nennen, hat mir jetzt per Mäil ein Schreiben geschickt, auf dem steht, dass die in Colorado gemeldete Firma nun auch in Virginia gemäß der Gesetze von Virginia tätig werden darf.

Aber es ist halt nur ein schnödes Schreiben das per Dateianhang dabei war. Wie müsste man nun dessen Echtheit bestätigen lassen? Vom Standesamt her kenne ich die Apostille. Gibt es für Geschäftsbriefe ein ähnliches Instrument?

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Gewerbeamt Zweibrücken
4 22.03.2012 08:11 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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