Eine ausländische Firma anmelden |
Jannes
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Eine ausländische Firma anmelden |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive!
Es gibt da eine Firma aus dem amerikanischen Bundesstaat Colorado. Sie hat die Rechtsform "LLC". Diese möchte jetzt in meiner kleinen Stadt eine unselbständige Zweigstelle eröffnen.
Was soll und kann ich da verlangen? Zwar haben die in Colorado so eine Art Internetregister für Firmen, wirklich offiziell vom Staat, da gibt es dann auch eine ID-Nummer, aber der Geschäftsführer steht da nicht mit drin.
Eine frühere Kollegin meinte, ich brauche einen "echten" Handelsregisterauszug mit erkennbarem Geschäftsführer und die erstmalige Gewerbeanmeldung in Colorado. Und das alles ins Deutsche übersetzt.
Der Geschäftsführer vor Ort, meinte es gebe keinen offiziellen Handelsregisterauszug in Colorado.
Was tun?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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1
24.02.2012 08:21 |
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Solon
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
die Gewerbebehörde sollte zumindest die Identität des Gewerbetreibenden prüfen, d. h. ob die anzumeldende Gesellschaft auch tatsächlich existiert. Auch sollte sie sich nachweisen lassen, dass die Person, die als Vertretungsberechtigter auftritt, auch berechtigt ist, im Namen der Gesellschaft zu handeln.
Grundsätzlich ist auch § 15 Abs. 2 Satz 2 GewO noch in Kraft und kann für Gesellschaften aus dem nichteuropäischen Ausland von Bedeutung sein; insofern sind die Gewerbebehörden auch weiterhin mit "im Boot". Die Rechtsfähigkeit US-amerikanischer Gesellschaften wird nach dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487) allerdings anerkannt.
Die LLC (Limited Liability Company) ist eine Kapitalgesellschaft, ähnlich der GmbH. Das Gesellschaftsrecht in den USA ist in den einzelnen Bundesstaaten zwar unterschiedlich und mehr oder weniger liberal geregelt, aber ich gehe davon aus, dass man auch in Colorado einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag benötigt und ein gesetzlicher Vertreter nicht nur per Handschlag bestellt wird. Deshalb sollte es dem „Geschäftsführer“ durchaus möglich sein, nachzuweisen dass
a) die Gesellschaft, die er anmelden will, auch tatsächlich existiert und
b) er berechtigt ist, diese Gesellschaft zu vertreten.
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3
01.03.2012 07:59 |
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Jannes
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Themenstarter
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Oweh, mir fehlt es glaube ich manchmal an der nötigen Härte. Der Verbindungsmann, wir können ihn auch Vertreter oder Geschäftsführer für Deutschland nennen, hat mir jetzt per Mäil ein Schreiben geschickt, auf dem steht, dass die in Colorado gemeldete Firma nun auch in Virginia gemäß der Gesetze von Virginia tätig werden darf.
Aber es ist halt nur ein schnödes Schreiben das per Dateianhang dabei war. Wie müsste man nun dessen Echtheit bestätigen lassen? Vom Standesamt her kenne ich die Apostille. Gibt es für Geschäftsbriefe ein ähnliches Instrument?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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4
22.03.2012 08:11 |
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