Forum-Gewerberecht

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Inwieweit die Firma in der Rechtsform hier tätig werden kann oder nicht ist doch Sache des Handelsregisters.

Seitens der Gewerbebehörde ist doch "nur" zu prüfen, ob die Tätigkeit ein Gewerbe ist und ob ggf. eine Erlaubnis noch erforderlich ist.

Mit der Gewerbeanzeige soll ja dann eine Gewerbeüberwachung aus Sicht der Gewerbebehörden gewährleistet werden. Ob es in der Rechtsform oder bei steuerlichen Sachen Probleme gibt, ist m.E. Sache der zuständigen Behörden und nicht der Gewerbebehörden.

Auf alle Fälle ist die Echtheit des Auszuges zu überprüfen. M.E. würde es ausreichen wenn dies ein Steuerberater bescheinigt.

Der Geschäftsführers vor Ort ist m.E. auch der richtige Adressat, der in der Gewerbeanzeige auch aufzunehmen ist. Wie oben gesagt, die Gewerbeanzeige dient der Gewerbeüberwachung, etwaigige ordnungsbehördliche Maßnahmen richten sich sowieso gegen ihn und nicht gegen irgendwelche Geschäftsführer in der USA, also ist in diesem Fall auch er einzutragen.

Sollte sich im nachhinnein beim Handesregister was anderes rausstellen kann man die Daten immer noch aktualisieren.

Mag sein, dass ich total falsch liege aber ich würde es so machen.



Gepostet am 27.02.2012 um 09:29 von:
Benutzer: LKWittenberg
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