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Zum Ende der Seite springen Flaschenbierabgabe gegen Spende - Erlaubnis erforderlich?
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rudifuchs rudifuchs ist männlich
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Flaschenbierabgabe gegen Spende - Erlaubnis erforderlich?

Guten Tag,

ich habe jetzt länger im Internet gesucht und auch hier im Forum, aber bin mir immer noch nicht 100%ig sicher, was die Lösung für die folgenden Sachverhalte ist:

1. Ein Freundeskreis macht gelegentlich Veranstaltungen (Weihnachtsfeier, Flohmarkt, gemeinsames Fußballgucken) für Freunde und Nachbarschaft im Hinterhof eines Hauses. Dabei wird ein Kühlschrank aufgestellt, der mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gefüllt ist. Aus dem Kühlschrank kann sich jeder bedienen und oben drauf steht ein Sparschwein in das man, wenn man möchte, etwas einwerfen kann. Braucht man dafür eine Genehmigung? Und ändert sich etwas am Sachverhalt, wenn man aus dem Freundeskreis einen Verein gründet?

2. Wie sieht es mit der Abgabe von Falschenbier gegen Spende aus, wenn man tagsüber ein öffentliches Café betreibt, das mit einem Gemeinschaftsbüro verbunden ist. In dem Café wird kein Alkohol ausgeschenkt - also keine Konzession. Was aber, wenn man in unregelmäßigen Abständen abends öffentliche Veranstaltungen macht (z.B. Party, Vortrag, Ausstellung) und zu diesen Anlässen Flaschenbier gegen Spende ausgibt? D.h. im normalen Tagesbetrieb wird kein Alkohol ausgeschenkt, sondern nur bei unregelmäßigen Abendveranstaltungen und dann gegen Spende.

Ich freue mich schon auf kompetente Antworten. Bin mir sicher, dass ich hier im richtigen Forum gelandet bin. Herzlichen Dank.

P.S.: Ich schreibe immer Flaschenbier, aber macht es überhaupt einen Unterschied, ob man Falschenbier oder gezapftes Bier ausgibt?
1 01.11.2011 12:27 rudifuchs ist offline E-Mail an rudifuchs senden Beiträge von rudifuchs suchen
Solon
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Hallo,

zu 1. strittig, käme drauf an.

zu 2. wäre mE eine Konzession erforderlich.

Unterschied zwischen Flaschenbier und Zapfbier besteht nur darin, dass ungeöffnete Flaschen zur Mitnahme konzessionslos abgegeben werden dürfen.

Ansonsten, also wenn das Flens vor Ort getrunken werden soll, gibts den Unterschied nicht.
2 01.11.2011 14:20 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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Danke schon mal!

Zu 1: wäre nett, wenn ich noch genauer erfahren könnte, auf was es ankommt? Gibt es da einen Ermessensspielraum der Behörde oder hängt es von der Häufigkeit oder der Menge des Alkohols ab? Oder der Leute, die daran teilnehmen (exklusiv vs. öffentlich)?
3 01.11.2011 14:50 rudifuchs ist offline E-Mail an rudifuchs senden Beiträge von rudifuchs suchen
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Das Problem in beiden Fällen ist zum einen der Personenkreis, dem die Veranstaltungen zugänglich gemacht werden und zum anderen das Thema "Spenden".

Was ist der Sinn der Spende?

1. Spende für ein soziales Projekt?
2. Spende für den Veranstalter ("gebt was ihr wollt und könnt")?
3. Spende, um die Kosten zu decken?

Letzteres ist ein Indiz für eine Erlaubnsipflicht.

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
4 01.11.2011 15:06 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
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Öffentlich zugänglich oder eindeutig vorher bestimmbarer abgegrenzter Personenkreis?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 01.11.2011 15:18.

5 01.11.2011 15:18 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Personenkreis: Im Moment sind es meist noch Veranstaltungen mit Einladung. Aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass die Veranstaltungen öffentlich zugänglich werden. Das heißt, das wäre automatisch ein Grund für eine Erlaubnispflicht?

Spenden: Bei den Spenden geht es darum Geld für die nächste Veranstaltung zu haben, d.h. es geht schon um Kostendeckung, aber sollten die Kosten nicht gedeckt werden, dann übernehmen wir den Rest einfach privat. Unser Ziel ist es im Moment lediglich die Nachbarschaft zusammen zu bringen und die Beziehungen zu pflegen. Ist doch viel schöner, wenn man seine Nachbarn kennt und sich auf der Straße grüßen und ein kleines Pläuschchen halten kann. :-)
6 01.11.2011 15:31 rudifuchs ist offline E-Mail an rudifuchs senden Beiträge von rudifuchs suchen
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Zitat:
Aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass die Veranstaltungen öffentlich zugänglich werden. Das heißt, das wäre automatisch ein Grund für eine Erlaubnispflicht?


In der Gesamtschau käme ich zu einer erlaubnispflichtigen Geschichte, ähnlich den zahlreichen Tennisheimen, des Sportlerheimen etc. in denen dann auch Bälle, Feiern usw. stattfinden an welchen dann das halbe Dorf beteiligt ist.

Sicher ist da die Grenze fließend....
7 02.11.2011 06:44 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Ok, das heißt über kurz oder lang kommt man an einer Erlaubnis nicht vorbei. Ich habe mal die Bedingung für eine Konzession überflogen und stelle mir das etwas langwierig vor. Gibt es denn temporäre Genehmigungen, die kurzfristig zu bekommen sind? Und mit welchen Kosten muss man in etwa rechnen? Danke.
8 02.11.2011 17:40 rudifuchs ist offline E-Mail an rudifuchs senden Beiträge von rudifuchs suchen
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Es gibt noch die Möglichkeit der Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Kostet in HH 115,00 Euro, in Ihrem Fall wahrscheinlich sogar nur 50,00 EUR.

Es kommt hier wie so oft auf den Einzelfall an. Sie sollten das mit den für Sie zuständigen Kollegen vor Ort klären.

Gruß
aus HH

__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

9 03.11.2011 10:30 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Herzlichen Dank für all die Antworten! Das hat mir geholfen, die Lage schnell udn unkompliziert einzuschätzen. Weiteres werde ich dann wohl vor Ort mit den Behörden klären.
10 03.11.2011 11:13 rudifuchs ist offline E-Mail an rudifuchs senden Beiträge von rudifuchs suchen
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