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» Flaschenbierabgabe gegen Spende - Erlaubnis erforderlich? «

Guten Tag,

ich habe jetzt länger im Internet gesucht und auch hier im Forum, aber bin mir immer noch nicht 100%ig sicher, was die Lösung für die folgenden Sachverhalte ist:

1. Ein Freundeskreis macht gelegentlich Veranstaltungen (Weihnachtsfeier, Flohmarkt, gemeinsames Fußballgucken) für Freunde und Nachbarschaft im Hinterhof eines Hauses. Dabei wird ein Kühlschrank aufgestellt, der mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gefüllt ist. Aus dem Kühlschrank kann sich jeder bedienen und oben drauf steht ein Sparschwein in das man, wenn man möchte, etwas einwerfen kann. Braucht man dafür eine Genehmigung? Und ändert sich etwas am Sachverhalt, wenn man aus dem Freundeskreis einen Verein gründet?

2. Wie sieht es mit der Abgabe von Falschenbier gegen Spende aus, wenn man tagsüber ein öffentliches Café betreibt, das mit einem Gemeinschaftsbüro verbunden ist. In dem Café wird kein Alkohol ausgeschenkt - also keine Konzession. Was aber, wenn man in unregelmäßigen Abständen abends öffentliche Veranstaltungen macht (z.B. Party, Vortrag, Ausstellung) und zu diesen Anlässen Flaschenbier gegen Spende ausgibt? D.h. im normalen Tagesbetrieb wird kein Alkohol ausgeschenkt, sondern nur bei unregelmäßigen Abendveranstaltungen und dann gegen Spende.

Ich freue mich schon auf kompetente Antworten. Bin mir sicher, dass ich hier im richtigen Forum gelandet bin. Herzlichen Dank.

P.S.: Ich schreibe immer Flaschenbier, aber macht es überhaupt einen Unterschied, ob man Falschenbier oder gezapftes Bier ausgibt?



Gepostet am 01.11.2011 um 12:27 von:
Benutzer: rudifuchs
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66606#post66606


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