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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Evaluation der SpielV 2010: Vorschlag Nr. 2 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Evaluation der SpielV 2010: Vorschlag Nr. 2 6 Bewertungen - Durchschnitt: 2,506 Bewertungen - Durchschnitt: 2,506 Bewertungen - Durchschnitt: 2,50
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Evaluation der SpielV 2010: Vorschlag Nr. 2

Ausgehend von der "überschäumenden Innovationskraft" der geräteherstellende Industie (Geldspielgeräte zugelassen nach TR 3.X - Höchstgewinne im (umgerechneten) fünfstelligen Eurobereich)
wurde

- zum Schutz des Spielers
- zur Zügelung der Industrie

der Erlaß des BMWi an die PTB vom 17.10.2007 zur Änderung der Zulassungsvoraussetzungen herausgegeben.

Das BMWi hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) angewiesen, die Zulassungsvoraussetzungen gem. §§ 12, 13 SpielV zu verschärfen. Unter anderem ist die Höhe der Geld- und Punktegewinne auf 1.000 EUR begrenzt werden (Erlaß vgl. Anlage).

Unter Berücksichtigung dieser Anweisung hat die PTB die Technische Richtlinie (TR) für Geldspielgeräte geändert und die TR 4.X veröffentlicht. Seit dem 1.7.2008 werden neue Gerätebauarten nur noch gemäß der TR 4.X zugelassen.

Die wertige Begrenzung der nach TR 4.X zugelassenen Geldspielgeräte - Geld- und Punktgewinne nur noch iHv. 1.000 € / 100000Punkte anzuzeigen - basiert ausschließlich auf dem o. a. Erlaß.

Damit dieser Erlaß auf Verordnungsstatus gebracht wird, schlage ich vor die Spielverordnung wie folgt entsprechend zu ergänzen:

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf in 24 Stunden 1000 Euro nicht übersteigen.

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Woche 3.000 Euro nicht übersteigen.

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf eines Monats 10.000 Euro nicht übersteigen.


Grüße

Dateianhang:
pdf BMWi 2007-10-17.pdf (188,39 KB, 86 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
1 18.02.2010 21:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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So sähe die Umsetzung dann aus:

Wenn also ein Spieler den Höchstgewinn von 1000€ erzielt bedeutet dies, daß dessen Nachfolger 24 Stunden lang das Gerät füttern müssen ohne dabei einen einzige Chance auf einen Gewinn zu haben - da das Tageslimit bereits erreicht ist!!!
Schon mal was von Chancengleichheit bzgl. der Spvo gehört ???

Kann ich davon ausgehen daß du noch Nachwehen vom Rosenmontag hattest, als dir dieser geniale Einfall gekommen ist großes Grinsen

Man sollte die viel zu undurchsichtige und komplizierte Spvo eher vernünftig entwirren, anstatt zu verkomplizieren.

ZB: 20ct einsatz, Mindestspieldauer 3sek, Höchstgewinn 1000€ ,85% Auszahlquote nach 100000 Spielen +-1%(nicht mehr und nicht weniger) Punkte abschaffen -nur Geldanzeige am Gerät, von mir aus noch eine Pause (die die Welt nicht braucht)
Das wären klare Regeln die jeder kapiert!
2 19.02.2010 08:40 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
Solon
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Zitat:
Original von John-Lautner
So sähe die Umsetzung dann aus:

Wenn also ein Spieler den Höchstgewinn von 1000€ erzielt bedeutet dies, daß dessen Nachfolger 24 Stunden lang das Gerät füttern müssen ohne dabei einen einzige Chance auf einen Gewinn zu haben - da das Tageslimit bereits erreicht ist!!!



Falscher Denkansatz !

Meine o.a. Ergänzung baut auf § 13 Abs. 1 Nr 4 SpielV auf.

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen.

Lösung.
Es werden bei den - ich nenne sie mal TR 5.X GSG - nur noch Höchstgewinne von 500 € erlaubt.


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 19.02.2010 10:13.

3 19.02.2010 10:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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dann gewinnt einer eben 2x500 und dann ist fertig, genauso bescheuert...
macht also 0 Unterschied
Fazit: absoluter Blödsinn, Spieler für dumm verkaufen !
4 19.02.2010 11:01 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
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Alles eine Frage der Programmierung.

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5 19.02.2010 11:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Alles eine Frage der Programmierung.

Grüße


und wer kontrolliert diese "Programmierung" an etwa 200.000 ungeprüften Nachbaugeräte?


Kopfkratz Danke
6 19.02.2010 11:40 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hochgewinnansichten an Geldspielgeräten TR 3.X

Noch einmal zur Erinnerung einige Hochgewinnansichten von Geldspielgeräten, die nach den TR 3.X zugelassen worden sind, und sich aktuell auch noch in der Aufstellung befinden:

ADP 10.000 € / 1.000.000 Punkte


Novomatic Gerät 13.678 € / 1.367.800 Punkte
Bei diesem Gerät fand ich den Zettel auf dem Bildschirm ( Zeitfenster ca. 10 Sekunden) "nett".


Diese Geräteentwicklungen wurden durch den Schönleitner-Erlaß gestoppt.

Grüße

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gmg
7 19.02.2010 18:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Evaluation der SpielV 2010: Vorschlag Nr. 2

Zitat:
Original von gmg
Ausgehend von der "überschäumenden Innovationskraft" der geräteherstellende Industie (Geldspielgeräte zugelassen nach TR 3.X - Höchstgewinne im (umgerechneten) fünfstelligen Eurobereich)
wurde

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Das BMWi hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) angewiesen, die Zulassungsvoraussetzungen gem. §§ 12, 13 SpielV zu verschärfen. Unter anderem ist die Höhe der Geld- und Punktegewinne auf 1.000 EUR begrenzt werden (Erlaß vgl. Anlage).

Unter Berücksichtigung dieser Anweisung hat die PTB die Technische Richtlinie (TR) für Geldspielgeräte geändert und die TR 4.X veröffentlicht. Seit dem 1.7.2008 werden neue Gerätebauarten nur noch gemäß der TR 4.X zugelassen.

Die wertige Begrenzung der nach TR 4.X zugelassenen Geldspielgeräte - Geld- und Punktgewinne nur noch iHv. 1.000 € / 100000Punkte anzuzeigen - basiert ausschließlich auf dem o. a. Erlaß.

Damit dieser Erlaß auf Verordnungsstatus gebracht wird, schlage ich vor die Spielverordnung wie folgt entsprechend zu ergänzen:

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf in 24 Stunden 1000 Euro nicht übersteigen.

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Woche 3.000 Euro nicht übersteigen.

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf eines Monats 10.000 Euro nicht übersteigen.


Grüße


Wie haste Dir verändert .....

Grüße

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gmg
8 11.12.2010 18:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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RE: Hochgewinnansichten an Geldspielgeräten TR 3.X

Obwohl ichden Schönleiter Erlass schon in Ordnung finde, sollte man bei den ganzen 'politischen' Entscheidungen zur Abgenzung der gewerblichen Geldspielgeräte zu denen in ' staatlichen ' Casinos bedenken :

Den meisten geht es doch nicht um den Spielerschutz , sondern darum die maroden Casinos wieder voll zu bekommen.

Der Spielerschutz ist oft nur vorgeschobenes Argument.
9 12.12.2010 06:35 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
rosebud rosebud ist männlich
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RE: Evaluation der SpielV 2010: Vorschlag Nr. 2

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf eines Monats 10.000 Euro nicht übersteigen. [/B][/SIZE]

Grüße[/quote]

Wie haste Dir verändert .....

Grüße[/quote]


hi,

im Sinne eines sinnvollen Aufstellerschutzes darf die Summe der Gewinne die Summe der Einsätze bei Einsätzen von € 10.000.- nicht übersteigen.

grüsse
10 12.12.2010 12:20 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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