Gbr wird zu Einzelunternehmen und später zur UG |
Sonnenschein82
Jungspund
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Gbr wird zu Einzelunternehmen und später zur UG |
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Ich habe hier gerade wieder einen Fall, wo wir uns nicht ganz einig sind.
Ursprünglich gab es eine Gbr, hier hat sich allerdings inzwischen einer der beiden Gesellschafter abgemeldet. Somit war der zweite Gesellschafter der GbR ein Einzelunternehmen. Dieser will nun eine UG gründen. Liegen wir da richtig, dass wir erst einmal die GbR von Amts wegen (Berichtigung der Daten) abmelden und die Einzelfirma anmelden müssen und der Inhaber anschließend die Einzelfirma abmelden und die UG anmelden muss???
Sprich, der Inhaber muss 2 Gewerbemeldungen vorlegen?
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22.10.2010 11:07 |
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Solon
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Nauki
Grünschnabel
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RE: Gbr wird zu Einzelunternehmen und später zur UG |
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Hallo,
da sich ein Gesellschafter abgemeldet hat, existiert die GbR nicht mehr,
der andere Gesellschafter wurde doch sicherlich mittels Ummeldung in ein EU umgewandelt.
Demzufolge ist dieses EU abzumelden und für die UG eine Anmeldung
zu tätigen.
Schönes Wochenende und viele liebe Grüße aus der Bachstadt
Köthen (Anhalt)
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2
22.10.2010 11:48 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen.
Die GbR wird nicht abgemeldet. Es handelt sich hierbei um zwei Einzelunternehmen. Nur der Gesellschafter der aus der Gesellschaft ausgetreten ist, ist dazu verpflicht abzumelden. Wenn danach nur noch ein Gesellschafter übrig bleibt, wird dies automatisch zum Einzelunternehmen. Dieser nicht anzeigepflichtige Vorgang sollte durch Sie korrigiert werden. Am einfachsten macht sich eine Ummeldung "Ummeldung einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen (wegen Ausscheiden des letzten Gesellschafters)".
Ach ja, der Gewerbetreibende kann auch neben der UG sein Einzelunternehmen weiter führen. Diese Konstellation kommt auch ganz gern mal vor.
Schönes Wochenende
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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3
22.10.2010 12:58 |
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