Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
Kramer-Cloppenburg
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Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Hallo! ....... und ein freundliches
aus Cloppenburg mit einem ganz, ganz breiten
!!
Soeben habe ich eine Mail des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes erhalten, mit der mitgeteilt wurde, dass nach einer Information des Nds. MW von seiten des BMWI mitgeteilt wurde, dass das Projekt "Novellierung des Gaststättenrechts" seitens des Bundes nicht mehr fortgesetzt wird.
Hintergrund dieser Entscheidung sei wohl der Umstand, dass von Seiten des Bundes keine Rechtsbereiche mehr geändert werden sollen, die nach der Föderalismusgesetzgebung künftig in die Länderkompetenz fallen sollen.
Also, was habe ich immer gesagt, als viele behauptet haben, das Gaststättengesetz sei schon beerdigt:
Abwarten!!!!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
27.02.2006 10:03 |
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Solon
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Menschel
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Guten Morgen an alle, und ganz besonders nach Cloppenburg!
Das klingt zumindest erstmal gut.
Leider steigen in mir die Befürchtungen hoch, dass bei der Föderalisierung jedes Land seinen "eigenen Stiefel" baut und, wie bei so vielem, die Gewerbetreibenden bei Expansion in's "Ausland" von den Regeln Ihres Wohnsitzlandes ausgehen und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn sie auf die Unterschiede in den Ländergesetzen aufmerksam gemacht werden.
Gerade die Berliner, die ins brandenburgische Umland expandieren, sind immer "begeistert", wenn sie erfahren, dass das Ordnungsrecht hier anders ist als in Berlin.
Trotzdem, Kopf hoch . . .
__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.
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2
27.02.2006 10:32 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Freundinnen und Freunde des Gewerberechts,
an eine Beerdigung der "Reform" des Gaststättenrechts glaube ich erst, wenn dies vom BMWI kommt. Nachdem sich die "Entbürokratisierung" des Gaststättenrechts zuerst sehr zaghaft entwickelte und auch die Vorschläge aus den Bundesländern im Bundestag "zurückgestellt" wurden, hat man anschließend den verunglückten Schnellschuss der letzten Reform aus dem Hut gezaubert.
An eine Berdigung der "Reform" glaube ich daher erst, wenn ich mit schwarzer Krawatte am Sarg stehe.
Im Übrigen scheint mir der Begriff "Förderalismusreform" für jeden Blödsinn herhalten zu müssen. Als Bayer bin ich zwar ein Anhänger des Föderalismus, aber nur dort, wo er sinnvoll auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nimmt und eine gewisse horizontale Gewaltenteilung sinnvoll erscheint.
Wenn man jetzt das Geweberecht "förderalisiert" hat dies nichts mit regionalen Eigenheiten wie z.B. den Straußwirtschaften etc. zu tun, sondern zeigt geschichtliche und staatskundliche Unkenntnis. Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1868 war das erste liberale Gesetz. Es schaffte die Zunft- und Patrizierrechte (Protektionismus) ab und formte einen überregionalen Wirtschaftsraum über die Grenzen von vielen deutschen Zwergstaaten hinaus. Die Erweiterung der Gewerbeordnung auf das ganze deutsche Reich ab dem 1. 1. 1873 schuf wohl erst die Basis für die Entwicklung Deutschlands zu dem Staat, den wir heute kennen.
Eine "Regionalisierung" des Gewerberechts wäre daher ein Rückschritt in die Kleinstaaterei des Heiligen Römischen Reiches vor der Auflösung durch Napoleon. Es würde nur die Macht der "Regionalfürsten" gestärkt und wäre eine weitere Etappe des Wirtschafsraumes Deutschland auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit.
Statt losgelöst von fachübergreifenden Zusammenhängen politischen Aktionismus zur Erfüllung politischer Schlagworte wie "Entbürokratisierung" zu betreiben, sollte man sich auf Sinn und Zweck des staatlichen Handelns besinnen und danach die Entscheidungen treffen. Ansonsten kann die Entbürokratisierung um ihrer Selbst willen, zur Auflösung des Staates führen (Anarchie).
__________________ Thomas Kirchhammer
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3
27.02.2006 11:32 |
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Manfred Wirths
Mitglied
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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hallo aus dem verschneiten Oberberg !
Endlich mal eine gute Nachricht.
Da sag einer unsere Politiker seien nicht flexibel !!!
Mit einem karnevalistischen Gruß
M.Wirths
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4
27.02.2006 11:36 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, nochmals!!!
Bevor ich hier missverstanden werde, mein breites Grinsen sollte auf keinen Fall eine Zustimmung dazu ausdrücken, dass ich eine föderalistische Regelung und Zerstückelung des Gaststättenrechts wünsche. Insofern stimme ich mit dem Kollegen Ingolstadt vollständig überein: Stück- und Stückelungswerk und (absolut überflüssige) kleinstaatliche (Fehl-)Entscheidungen haben wir schon genug und brauchen keine weiteren. Hierzu also auch von mir nicht nur Zustimmung sondern einen kräftigen
Mein breites Grinsen zielt auch mehr in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen, die bei verschiedenen Wettangeboten meinerseits, ob und wann denn das Gaststättengesetz abgeschafft wird, gekniffen und mir eine gewisse Blauäugigkeit attestiert haben. Dieses insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Fußballweltmeisterschaft.
Was mich vor allem aber freut, ist dass man die Entscheidung wohl überdacht und ausgesetzt hat und nicht wieder im Rahmen einer nicht zu Ende gedachten Überlegung im Rahmen einer "Hau-Ruck Aktion" vollendete Tatsachen geschaffen hat. Auch wenn mir die Begründung hierfür ein wenig dürftig erscheint!!
Und selbstverständlich ist es auch zwingend und dringend erforderlich, das mit der Änderung zum 01.07.2005 vorgenommene "Stückwerk" wieder zu kitten und in eine vernünftige Rechtsnorm umzusetzen, die dann bitteschön auch bundesweit Geltung haben sollte. Aber hierzu haben neben vielen Kollegen vor allem auch der Kollege R.L. aus C. und ich an anderer Stelle nicht nur unsere Meinung kundgetan sondern auch schon entsprechende Änderungsnormen, die man quasi nur noch umsetzen und verabschieden müsste, im geschlossenen Bereich im Forum eingestellt.
Nach einem entsprechenden Studium dieser Abhandlungen wird man dann auch das immer noch vorhandene breite Grinsen meinereiner verstehen können. Dieses insbesondere auch deshalb, weil jetzt endlich der verdammte "Klos", (wie schreibt man den eigentlich in Sachsen, mit G??) der mir im Halse stecken geblieben war, seit heute morgen wie von Geisterhand verschwunden ist.
Und selbstverständlich, lieber Kollege aus Ingolstadt, glauben bzw. wissen kann man diese traurige Nachricht erst dann, wenn man am Sarg steht. Aber die schwarze Krawatte und den Anzug würde ich schon mal rausholen und aufbügeln. Denn es könnte ja sein, das diese Dinge kurzfristig bei der Verabschiedung der "Novellierung des Gaststättenrechts" gebraucht werden!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
27.02.2006 13:16 |
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Ingolstadt
König
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Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Lieber Kollege aus Cloppenburg,
die Nachricht, die Novellierung des Gaststättengesetzes sei gestorben, ist keine traurige Nachricht, sondern ein Schritt in die richtige Richtung. Offenbar ist dies die Reaktion auf die einhellige Ablehnung des bisherigen Vorschlages von den Praktikern. Vielleicht hören "die da Oben" doch noch auf uns.
Die Beerdigung der Novelle sollte aber erst mit einem Leichenschmaus gefeiert werden, wenn amtlich der Tod festgestellt wurde.
Eine Novellierung des derzeitigen Gaststättengesetzes sollte trotzdem, aber besser vorbereitet erfolgen. Der unüberlegte Schnellschuss muss auf jeden Fall bereinigt werden. Es genügt nicht, einige Bestimmungen zu streichen, nur weil man den Betrieb von Bäckerei- Cafes nach einigen tendeziösen Berichten im Fernsehen erleichtern wollte und die Schausteller-Gastronomen keine Gebühren für Gestattungen mehr zahlen wollen. Es ist hirnrissig, von einem Gastwirt eine Unterrichtung über das Lebensmittelrecht zu verlangen, obwohl nur der Ausschank von alkoholischen Getränken erlaubnispflichtig ist.
Es gibt also einiges zu verbessern (Reformieren ist das falsche Wort, denn Mist bleibt Mist, egal welche Form dieser nach der Re-Form annimmt).
Meinen Beitrag zur letzten Novellierung habe ich im Vorjahr an unser Wirtschaftsministerium geschickt, ich werde diesen etwas überarbeiten und in Kürze ins entsprechende Forum stellen.
__________________ Thomas Kirchhammer
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6
27.02.2006 13:55 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Lieber Kollege Kramer!
OK, ich hab's verstanden! Ich werde auch nicht mehr bei Wettangeboten kneifen.
Das die Änderungsidee fallen gelassen wurde, finde ich gut, teile aber die Bedenken, dass dann evtl. eine Kleinstaaterei im Gaststättenrecht entsteht. Auch hier sind wir wieder gefragt (hoffentlich).
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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7
01.03.2006 07:19 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Hallo aus Raisdorf,
den Vorrednern kann ich mich nur anschließen.
Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Auch hier sind wir wieder gefragt (hoffentlich). |
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Wenn das Forum so weiter wächst, hoffe ich, dass unsere (fundierte) Meinung zu "Deregulierungen u. ä." mehr in´s Gewicht fällt, ohne zugleich als permanente Bedenkenträger angesehen zu werden.
P.S.
Einen habe ich noch:
Wie bereits an anderer (passender) Stelle gesagt - kloppt die graue Pappe endlich in die Tonne, das wär´
!
Gruß
Manfred Milbrodt
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8
01.03.2006 08:02 |
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Hallo und guten Morgen aus Neuss,
bei allen Bedenken überwiegt hier doch ein Gefühl der Erleichterung. Schließlich hängt in Neuss zumindest eine ganze Stelle am Gaststättenrecht. Ich habe den Kollegen bereits im Urlaub angerufen und hoffe jetzt, dass die Nachricht auch offiziell bestätigt wird.
Allerdings befürchte ich auch, dass die Landesregierung NRW sich nach der Übertragung
der Zuständigkeit beim Thema Gaststättenrecht aus"Thoben" wird.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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9
01.03.2006 08:13 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Novellierung Gaststättengesetz |
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Ein nicht ganz so fröhliches
aussem Sauerland,
denn ich denke, wir freuen uns zu früh. Ich habe beim BMWI nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
"Als wichtigen Schritt auf dem Weg des Bürokratieabbaus und damit der Entlastung des Mittelstandes und der Förderung von Existenzgründungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie in enger Abstimmung mit den Ländern und den Bundesressorts einen kabinettreifen Entwurf zur Neuordnung des Gaststättenrechts vorgelegt.
Vor dem Hintergrund der seit 1.7.05 geltenden Rechtslage scheint eine Reform des Gaststättenrechts dringend geboten.
Im Hinblick auf die voranschreitende Förderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht auf die Länder übertragen wird, hat der Bund nun jedoch auf die kurzfristige Reform verzichtet. Wir wissen das Thema Bürokratieabbau und Mittelstandsentlastung bei den Ländern in guten Händen und sehen den Landesentwürfen im Bereich Gaststättenrecht mit großer Erwartung entgegen."
So wie ich das sehe heißt das doch, dass das bundeseinheitliche Gaststättenrecht aufgegeben wird und jedes Land für sich diesen Bereich selbst zurecht mauschelt. Oder wie?
Na denn
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10
01.03.2006 09:24 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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..... und schon wieder mein Kommentar: "Abwarten!!""""
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11
01.03.2006 10:03 |
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Ingolstadt
König
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Gaststättenrecht in Länderhand |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
grundsätzlich könnte das Gaststättenrecht mit Landesrecht geregelt werden, da der Bereich des Wirtschaftsrechts nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört. Die Abgrenzung zwischen Bund und Lande ergibt sich aus
Artikel 72 (Konkurrierende Gesetzgebung)
(1) Im Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.
(2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
(3) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.
Der Abs. 2 wurde bisher im Bereich des Gewerberechtes eher so gesehen, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist (einheitlicher Wirtschaftsraum), andererseits die Länder spezifische Abweichungen aufgrund Tradition etc. regeln können.
Im Gaststättenrecht wäre eine landesrechtliche Lösung zwar möglich, da Gaststätten an den Ort der Gewerbeausübung gebunden sind, die Strategen in Ministerium und Politik haben aber das Reisegewerbe vergessen. Es wäre schon seltsam, wenn bundesweit tätige Festzeltbetreiber, Caterer etc. in jedem Land andere Regeln vorfinden. Das gleiche gilt für bundesweit agierende Restaurant- und Hotelketten. Die sind das zwar gewohnt, z.B. im Baurecht, aber ob es sinnvoll ist, sei vorerst dahingestellt.
Da es für eine Rechtszersplitterung keinen anderen Grund geben dürfte, als ein Beschäftigungsprogramm für Bund-Länder-Kommissionen, Interministerielle Arbeitsgruppen, Landesparlamente, Fraktionen, Lobbyisten und Parteigremien aufzulegen, wird mit einer angeblichen Föderalismusreform nur noch mehr Bürokratie erzeugt. Mir scheint, im öffentlichen Sektor Deutschlands fehlt es nicht am Geld, sondern am Gehirn der Entscheidungsträger.
Eine echte Föderalismusreform wäre eine Neugliederung des Bundesgebiet, mit dem Ziel, die Zahl der Bundesstaaten zu verringern. Aber diese "Reform" würde wohl eher zu weiteren Bundesstaaten führen (Baden, Württemberg, Hohenzollern, Schaumburg-Lippe, Hannover, Mecklenburg, Oldenburg, Kurfürstentum Koln und Mainz, Bundesland Franken. Die Bundesländer könnten dann in einigen Regionen die Funktion der bisherigen Landkreise übernehmen.
Es wäre daher sinnvoll, bevor mit der "Föderalismusreform" begonnen wird, sich erst einmal zu vergegenwärtigen, was Föderalismus bedeutet und warum er sinnvoll ist.
__________________ Thomas Kirchhammer
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12
01.03.2006 10:57 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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RE: Gaststättenrecht in Länderhand |
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Hallo aus Alzenau,
wenn es tatsächlich Sache der Länder wird, das Gaststättengewerbe zu regulieren, hätten wir wieder ein paar verständnislose Bürger mehr. Alzenau liegt in Bayern, aber inder unmittelbaren Nähe zu Hessen. Und heute schon kommt der sehr häufig der Kommentar: " In Hessen geht das aber..."
Zu 90% stimmt das natürlich nicht, denn bisher war es ja Bundeseinheitlich organisiert. so konnte manchem Bürger der Wind aus den Segeln genommen werden.
Außerdem ist es bei uns gar nicht möglich auf landesspezifische Eigenheiten einzugehen. Es sieht dann nämlich so aus, dass in München eine Entscheidung getroffen wird, was auf München gut passt. Wir sind allerdings sehr weit Weg von unserer Landeshauptstadt (5-6 Landeshauptstädte anderer Bundesländer sind deutlich dichter) entfernt.
Aber Herr Kramer hat schon recht: Abwarten
Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
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13
01.03.2006 11:17 |
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Gaststättenrecht in Länderhand |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Zitat: |
"Als wichtigen Schritt auf dem Weg des Bürokratieabbaus und damit der Entlastung des Mittelstandes und der Förderung von Existenzgründungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie in enger Abstimmung mit den Ländern und den Bundesressorts einen kabinettreifen Entwurf zur Neuordnung des Gaststättenrechts vorgelegt.
Vor dem Hintergrund der seit 1.7.05 geltenden Rechtslage scheint eine Reform des Gaststättenrechts dringend geboten.
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Nun für mich klingt das sehr nach: "Da haben wir wohl Mist gemacht und sind echt froh, den schwarzen Peter weitergeben zu können. Am liebsten hätten wir das ganze Gesetz abgeschafft, damit keiner mehr in der Praxis merkt, wie unausgegoren unser gesetzgeberischer Schnellschuss war."
Aber vielleicht sehe ich das Ganze ja zu emotional.
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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14
01.03.2006 11:55 |
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silberheim
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
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Zitat: |
Original von Menschel
Guten Morgen an alle, und ganz besonders nach Cloppenburg!
Das klingt zumindest erstmal gut.
Leider steigen in mir die Befürchtungen hoch, dass bei der Föderalisierung jedes Land seinen "eigenen Stiefel" baut und, wie bei so vielem, die Gewerbetreibenden bei Expansion in's "Ausland" von den Regeln Ihres Wohnsitzlandes ausgehen und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn sie auf die Unterschiede in den Ländergesetzen aufmerksam gemacht werden.
Gerade die Berliner, die ins brandenburgische Umland expandieren, sind immer "begeistert", wenn sie erfahren, dass das Ordnungsrecht hier anders ist als in Berlin.
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Also wenn ich mir das so recht anschaue, dann ist es doch genau das, was die Dienstherren wollen.
Wir reformieren den öffentlichen Dienst und machen aus ihm einen den volkswirtschaftlichen Gesetzen unterliegenden Dienstleistungsbetrieb.
Und dazu gehört der freie Wettbewerb, welches Bundesland kann am betsen mit seinem Gaststättengesetz auf dem Markt bestehen.
Das Wort zum Mittwoch vom Baldeneysee
Markus Kox
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15
03.05.2006 20:27 |
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