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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Novellierung Gaststättenrecht gestorben » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Novellierung Gaststättenrecht gestorben 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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großes Grinsen Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Hallo! ....... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg mit einem ganz, ganz breiten großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen !!

Soeben habe ich eine Mail des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes erhalten, mit der mitgeteilt wurde, dass nach einer Information des Nds. MW von seiten des BMWI mitgeteilt wurde, dass das Projekt "Novellierung des Gaststättenrechts" seitens des Bundes nicht mehr fortgesetzt wird.

Hintergrund dieser Entscheidung sei wohl der Umstand, dass von Seiten des Bundes keine Rechtsbereiche mehr geändert werden sollen, die nach der Föderalismusgesetzgebung künftig in die Länderkompetenz fallen sollen. geschockt

Also, was habe ich immer gesagt, als viele behauptet haben, das Gaststättengesetz sei schon beerdigt:

Abwarten!!!!! großes Grinsen

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1 27.02.2006 10:03 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Guten Morgen an alle, und ganz besonders nach Cloppenburg!

Das klingt zumindest erstmal gut.

Leider steigen in mir die Befürchtungen hoch, dass bei der Föderalisierung jedes Land seinen "eigenen Stiefel" baut und, wie bei so vielem, die Gewerbetreibenden bei Expansion in's "Ausland" von den Regeln Ihres Wohnsitzlandes ausgehen und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn sie auf die Unterschiede in den Ländergesetzen aufmerksam gemacht werden.

Gerade die Berliner, die ins brandenburgische Umland expandieren, sind immer "begeistert", wenn sie erfahren, dass das Ordnungsrecht hier anders ist als in Berlin.

Trotzdem, Kopf hoch . . .

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2 27.02.2006 10:32 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Freundinnen und Freunde des Gewerberechts,

an eine Beerdigung der "Reform" des Gaststättenrechts glaube ich erst, wenn dies vom BMWI kommt. Nachdem sich die "Entbürokratisierung" des Gaststättenrechts zuerst sehr zaghaft entwickelte und auch die Vorschläge aus den Bundesländern im Bundestag "zurückgestellt" wurden, hat man anschließend den verunglückten Schnellschuss der letzten Reform aus dem Hut gezaubert.

An eine Berdigung der "Reform" glaube ich daher erst, wenn ich mit schwarzer Krawatte am Sarg stehe.

Im Übrigen scheint mir der Begriff "Förderalismusreform" für jeden Blödsinn herhalten zu müssen. Als Bayer bin ich zwar ein Anhänger des Föderalismus, aber nur dort, wo er sinnvoll auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nimmt und eine gewisse horizontale Gewaltenteilung sinnvoll erscheint.

Wenn man jetzt das Geweberecht "förderalisiert" hat dies nichts mit regionalen Eigenheiten wie z.B. den Straußwirtschaften etc. zu tun, sondern zeigt geschichtliche und staatskundliche Unkenntnis. Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1868 war das erste liberale Gesetz. Es schaffte die Zunft- und Patrizierrechte (Protektionismus) ab und formte einen überregionalen Wirtschaftsraum über die Grenzen von vielen deutschen Zwergstaaten hinaus. Die Erweiterung der Gewerbeordnung auf das ganze deutsche Reich ab dem 1. 1. 1873 schuf wohl erst die Basis für die Entwicklung Deutschlands zu dem Staat, den wir heute kennen.

Eine "Regionalisierung" des Gewerberechts wäre daher ein Rückschritt in die Kleinstaaterei des Heiligen Römischen Reiches vor der Auflösung durch Napoleon. Es würde nur die Macht der "Regionalfürsten" gestärkt und wäre eine weitere Etappe des Wirtschafsraumes Deutschland auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit.

Statt losgelöst von fachübergreifenden Zusammenhängen politischen Aktionismus zur Erfüllung politischer Schlagworte wie "Entbürokratisierung" zu betreiben, sollte man sich auf Sinn und Zweck des staatlichen Handelns besinnen und danach die Entscheidungen treffen. Ansonsten kann die Entbürokratisierung um ihrer Selbst willen, zur Auflösung des Staates führen (Anarchie).

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Thomas Kirchhammer
3 27.02.2006 11:32 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

hallo aus dem verschneiten Oberberg !

Endlich mal eine gute Nachricht. Applaus

Da sag einer unsere Politiker seien nicht flexibel !!!


Mit einem karnevalistischen Gruß
M.Wirths
4 27.02.2006 11:36 Manfred Wirths ist offline E-Mail an Manfred Wirths senden Beiträge von Manfred Wirths suchen
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Hallo, nochmals!!!

Bevor ich hier missverstanden werde, mein breites Grinsen sollte auf keinen Fall eine Zustimmung dazu ausdrücken, dass ich eine föderalistische Regelung und Zerstückelung des Gaststättenrechts wünsche. Insofern stimme ich mit dem Kollegen Ingolstadt vollständig überein: Stück- und Stückelungswerk und (absolut überflüssige) kleinstaatliche (Fehl-)Entscheidungen haben wir schon genug und brauchen keine weiteren. Hierzu also auch von mir nicht nur Zustimmung sondern einen kräftigen Applaus

Mein breites Grinsen zielt auch mehr in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen, die bei verschiedenen Wettangeboten meinerseits, ob und wann denn das Gaststättengesetz abgeschafft wird, gekniffen und mir eine gewisse Blauäugigkeit attestiert haben. Dieses insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Fußballweltmeisterschaft. Augenzwinkern

Was mich vor allem aber freut, ist dass man die Entscheidung wohl überdacht und ausgesetzt hat und nicht wieder im Rahmen einer nicht zu Ende gedachten Überlegung im Rahmen einer "Hau-Ruck Aktion" vollendete Tatsachen geschaffen hat. Auch wenn mir die Begründung hierfür ein wenig dürftig erscheint!!

Und selbstverständlich ist es auch zwingend und dringend erforderlich, das mit der Änderung zum 01.07.2005 vorgenommene "Stückwerk" wieder zu kitten und in eine vernünftige Rechtsnorm umzusetzen, die dann bitteschön auch bundesweit Geltung haben sollte. Aber hierzu haben neben vielen Kollegen vor allem auch der Kollege R.L. aus C. und ich an anderer Stelle nicht nur unsere Meinung kundgetan sondern auch schon entsprechende Änderungsnormen, die man quasi nur noch umsetzen und verabschieden müsste, im geschlossenen Bereich im Forum eingestellt. Lesen

Nach einem entsprechenden Studium dieser Abhandlungen wird man dann auch das immer noch vorhandene breite Grinsen meinereiner verstehen können. Dieses insbesondere auch deshalb, weil jetzt endlich der verdammte "Klos", (wie schreibt man den eigentlich in Sachsen, mit G??) der mir im Halse stecken geblieben war, seit heute morgen wie von Geisterhand verschwunden ist. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Und selbstverständlich, lieber Kollege aus Ingolstadt, glauben bzw. wissen kann man diese traurige Nachricht erst dann, wenn man am Sarg steht. Aber die schwarze Krawatte und den Anzug würde ich schon mal rausholen und aufbügeln. Denn es könnte ja sein, das diese Dinge kurzfristig bei der Verabschiedung der "Novellierung des Gaststättenrechts" gebraucht werden!

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5 27.02.2006 13:16 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Lieber Kollege aus Cloppenburg,

die Nachricht, die Novellierung des Gaststättengesetzes sei gestorben, ist keine traurige Nachricht, sondern ein Schritt in die richtige Richtung. Offenbar ist dies die Reaktion auf die einhellige Ablehnung des bisherigen Vorschlages von den Praktikern. Vielleicht hören "die da Oben" doch noch auf uns.

Die Beerdigung der Novelle sollte aber erst mit einem Leichenschmaus gefeiert werden, wenn amtlich der Tod festgestellt wurde.

Eine Novellierung des derzeitigen Gaststättengesetzes sollte trotzdem, aber besser vorbereitet erfolgen. Der unüberlegte Schnellschuss muss auf jeden Fall bereinigt werden. Es genügt nicht, einige Bestimmungen zu streichen, nur weil man den Betrieb von Bäckerei- Cafes nach einigen tendeziösen Berichten im Fernsehen erleichtern wollte und die Schausteller-Gastronomen keine Gebühren für Gestattungen mehr zahlen wollen. Es ist hirnrissig, von einem Gastwirt eine Unterrichtung über das Lebensmittelrecht zu verlangen, obwohl nur der Ausschank von alkoholischen Getränken erlaubnispflichtig ist.

Es gibt also einiges zu verbessern (Reformieren ist das falsche Wort, denn Mist bleibt Mist, egal welche Form dieser nach der Re-Form annimmt).

Meinen Beitrag zur letzten Novellierung habe ich im Vorjahr an unser Wirtschaftsministerium geschickt, ich werde diesen etwas überarbeiten und in Kürze ins entsprechende Forum stellen.

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Thomas Kirchhammer
6 27.02.2006 13:55 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Lieber Kollege Kramer!

OK, ich hab's verstanden! Ich werde auch nicht mehr bei Wettangeboten kneifen.

Das die Änderungsidee fallen gelassen wurde, finde ich gut, teile aber die Bedenken, dass dann evtl. eine Kleinstaaterei im Gaststättenrecht entsteht. Auch hier sind wir wieder gefragt (hoffentlich).

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Jörg Wiesemeier
7 01.03.2006 07:19 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Manfred Milbrodt
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Hallo aus Raisdorf,


den Vorrednern kann ich mich nur anschließen.


Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Auch hier sind wir wieder gefragt (hoffentlich).


Wenn das Forum so weiter wächst, hoffe ich, dass unsere (fundierte) Meinung zu "Deregulierungen u. ä." mehr in´s Gewicht fällt, ohne zugleich als permanente Bedenkenträger angesehen zu werden.

P.S.
Einen habe ich noch:
Wie bereits an anderer (passender) Stelle gesagt - kloppt die graue Pappe endlich in die Tonne, das wär´Spitze! !

Gruß
Manfred Milbrodt
8 01.03.2006 08:02
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Hallo und guten Morgen aus Neuss,

bei allen Bedenken überwiegt hier doch ein Gefühl der Erleichterung. Schließlich hängt in Neuss zumindest eine ganze Stelle am Gaststättenrecht. Ich habe den Kollegen bereits im Urlaub angerufen und hoffe jetzt, dass die Nachricht auch offiziell bestätigt wird.

Allerdings befürchte ich auch, dass die Landesregierung NRW sich nach der Übertragung
der Zuständigkeit beim Thema Gaststättenrecht aus"Thoben" wird. Heul


Jürgen Schmitz

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9 01.03.2006 08:13 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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Novellierung Gaststättengesetz

Ein nicht ganz so fröhliches Moin aussem Sauerland,

denn ich denke, wir freuen uns zu früh. Ich habe beim BMWI nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

"Als wichtigen Schritt auf dem Weg des Bürokratieabbaus und damit der Entlastung des Mittelstandes und der Förderung von Existenzgründungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie in enger Abstimmung mit den Ländern und den Bundesressorts einen kabinettreifen Entwurf zur Neuordnung des Gaststättenrechts vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der seit 1.7.05 geltenden Rechtslage scheint eine Reform des Gaststättenrechts dringend geboten.

Im Hinblick auf die voranschreitende Förderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht auf die Länder übertragen wird, hat der Bund nun jedoch auf die kurzfristige Reform verzichtet. Wir wissen das Thema Bürokratieabbau und Mittelstandsentlastung bei den Ländern in guten Händen und sehen den Landesentwürfen im Bereich Gaststättenrecht mit großer Erwartung entgegen."

Kopfkratz

So wie ich das sehe heißt das doch, dass das bundeseinheitliche Gaststättenrecht aufgegeben wird und jedes Land für sich diesen Bereich selbst zurecht mauschelt. Oder wie? Applaus

Na denn Prost
10 01.03.2006 09:24 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
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..... und schon wieder mein Kommentar: "Abwarten!!"""" großes Grinsen

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11 01.03.2006 10:03 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Gaststättenrecht in Länderhand

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

grundsätzlich könnte das Gaststättenrecht mit Landesrecht geregelt werden, da der Bereich des Wirtschaftsrechts nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört. Die Abgrenzung zwischen Bund und Lande ergibt sich aus

Artikel 72 (Konkurrierende Gesetzgebung)

(1) Im Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Der Abs. 2 wurde bisher im Bereich des Gewerberechtes eher so gesehen, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist (einheitlicher Wirtschaftsraum), andererseits die Länder spezifische Abweichungen aufgrund Tradition etc. regeln können.

Im Gaststättenrecht wäre eine landesrechtliche Lösung zwar möglich, da Gaststätten an den Ort der Gewerbeausübung gebunden sind, die Strategen in Ministerium und Politik haben aber das Reisegewerbe vergessen. Es wäre schon seltsam, wenn bundesweit tätige Festzeltbetreiber, Caterer etc. in jedem Land andere Regeln vorfinden. Das gleiche gilt für bundesweit agierende Restaurant- und Hotelketten. Die sind das zwar gewohnt, z.B. im Baurecht, aber ob es sinnvoll ist, sei vorerst dahingestellt.

Da es für eine Rechtszersplitterung keinen anderen Grund geben dürfte, als ein Beschäftigungsprogramm für Bund-Länder-Kommissionen, Interministerielle Arbeitsgruppen, Landesparlamente, Fraktionen, Lobbyisten und Parteigremien aufzulegen, wird mit einer angeblichen Föderalismusreform nur noch mehr Bürokratie erzeugt. Mir scheint, im öffentlichen Sektor Deutschlands fehlt es nicht am Geld, sondern am Gehirn der Entscheidungsträger.

Eine echte Föderalismusreform wäre eine Neugliederung des Bundesgebiet, mit dem Ziel, die Zahl der Bundesstaaten zu verringern. Aber diese "Reform" würde wohl eher zu weiteren Bundesstaaten führen (Baden, Württemberg, Hohenzollern, Schaumburg-Lippe, Hannover, Mecklenburg, Oldenburg, Kurfürstentum Koln und Mainz, Bundesland Franken. Die Bundesländer könnten dann in einigen Regionen die Funktion der bisherigen Landkreise übernehmen.

Es wäre daher sinnvoll, bevor mit der "Föderalismusreform" begonnen wird, sich erst einmal zu vergegenwärtigen, was Föderalismus bedeutet und warum er sinnvoll ist.

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Thomas Kirchhammer
12 01.03.2006 10:57 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Gaststättenrecht in Länderhand

Hallo aus Alzenau,

wenn es tatsächlich Sache der Länder wird, das Gaststättengewerbe zu regulieren, hätten wir wieder ein paar verständnislose Bürger mehr. Alzenau liegt in Bayern, aber inder unmittelbaren Nähe zu Hessen. Und heute schon kommt der sehr häufig der Kommentar: " In Hessen geht das aber..."

Zu 90% stimmt das natürlich nicht, denn bisher war es ja Bundeseinheitlich organisiert. so konnte manchem Bürger der Wind aus den Segeln genommen werden.

Außerdem ist es bei uns gar nicht möglich auf landesspezifische Eigenheiten einzugehen. Es sieht dann nämlich so aus, dass in München eine Entscheidung getroffen wird, was auf München gut passt. Wir sind allerdings sehr weit Weg von unserer Landeshauptstadt (5-6 Landeshauptstädte anderer Bundesländer sind deutlich dichter) entfernt.

Aber Herr Kramer hat schon recht: Abwarten

Gruß aus Alzenau

Felix Krämer
13 01.03.2006 11:17 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
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RE: Gaststättenrecht in Länderhand

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Zitat:
"Als wichtigen Schritt auf dem Weg des Bürokratieabbaus und damit der Entlastung des Mittelstandes und der Förderung von Existenzgründungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie in enger Abstimmung mit den Ländern und den Bundesressorts einen kabinettreifen Entwurf zur Neuordnung des Gaststättenrechts vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der seit 1.7.05 geltenden Rechtslage scheint eine Reform des Gaststättenrechts dringend geboten.

Nun für mich klingt das sehr nach: "Da haben wir wohl Mist gemacht und sind echt froh, den schwarzen Peter weitergeben zu können. Am liebsten hätten wir das ganze Gesetz abgeschafft, damit keiner mehr in der Praxis merkt, wie unausgegoren unser gesetzgeberischer Schnellschuss war."

Aber vielleicht sehe ich das Ganze ja zu emotional.Heul

Grüße aus Neuss


Jürgen Schmitz

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14 01.03.2006 11:55 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Novellierung Gaststättenrecht gestorben

Zitat:
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Trotzdem, Kopf hoch . . .


Also wenn ich mir das so recht anschaue, dann ist es doch genau das, was die Dienstherren wollen.

Wir reformieren den öffentlichen Dienst und machen aus ihm einen den volkswirtschaftlichen Gesetzen unterliegenden Dienstleistungsbetrieb.

Und dazu gehört der freie Wettbewerb, welches Bundesland kann am betsen mit seinem Gaststättengesetz auf dem Markt bestehen. großes Grinsen großes Grinsen

Das Wort zum Mittwoch vom Baldeneysee

Markus Kox

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15 03.05.2006 20:27 silberheim ist offline E-Mail an silberheim senden Beiträge von silberheim suchen
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Damit wäre aber das befürchtete "Race to the bottom" eröffnet. Auf EU-Ebene soll's vermieden werden - Stichwort: Harmonisierung; und in unserer Kleinstaaterei kocht jeder sein eigenes Süppchen!

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16 04.05.2006 08:50 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
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