werbung eines ausländischen glücksspielanbieters in deutschland
"Ein in London ansässiger Anbieter von Online-Glücksspielen darf nicht mehr auf deutschen Internetseiten werben. Das LG Hannover gab damit einer Klage der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH statt, weil sich der Beklagte mit seinem Internetauftritt zielgerichtet und gewollt auch an Spieler aus Deutschland gerichtet habe." (Az. 25 O 98/10)
RE: werbung eines ausländischen glücksspielanbieters in deutschland
War das wohl dieser hier....
Grüße
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