EuGH: Bestandskraft von Verwaltungsentscheidungen? |
gmg
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EuGH: Bestandskraft von Verwaltungsentscheidungen? |
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@ alle
Kommt da die nächste Erstattungswelle auf die Finanzämter zu ?
EuGH: Bestandskraft von Verwaltungsentscheidungen? - Entscheidender Fingerzeig vom EuGH
Mit heutigem Urteil bestätigt der EuGH die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung nach den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz zu stellen.
Nationale gerichtliche Rechtsbehelfe stehen einer Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung welche auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht, nicht entgegen.
Die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung zu stellen, wird durch das Gemeinschaftsrecht nicht in zeitlicher Hinsicht beschränkt.
Mit Datum vom 12. Februar 2008 hat der EuGH in der Rechtssache C-2/06 Willy Kempter KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas für Recht erkannt:
Urteilstenor Zitat:
1. Im Rahmen eines Verfahrens vor einer Verwaltungsbehörde, das der Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung dient, die infolge eines Urteils eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts bestandskräftig geworden ist, das, wie eine nach seinem Erlass ergangene Entscheidung des Gerichtshofs zeigt, auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht, verlangt das Gemeinschaftsrecht nicht, dass sich der Betroffene im Rahmen des gerichtlichen Rechtsbehelfs des innerstaatlichen Rechts, den er gegen die Verwaltungsentscheidung eingelegt hat, auf das Gemeinschaftsrecht berufen hat.
2. Die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung zu stellen, wird durch das Gemeinschaftsrecht in zeitlicher Hinsicht nicht beschränkt. Die Mitgliedstaaten können jedoch im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz.
Quelle:http://www.isa-guide.de/articles/19719_e...g_vom_eugh.html
Urteil:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo...0&Submit=Suchen
Urteil C-2/06
Wird dann aus diesen eventuellen Erstattungen die nächste Generation der GSG in den Spielstätten bezahlt werden ?
Grüße
__________________ gmg
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12.02.2008 21:54 |
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Solon
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eric
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RE: EuGH: Bestandskraft von Verwaltungsentscheidungen? |
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Hallo, jetzt hast Du aber den vielleicht entscheidenen (Halb-)Satz des Tenors weggelassen, hier nochmal der vollständige Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:
1.Im Rahmen eines Verfahrens vor einer Verwaltungsbehörde, das der Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung dient, die infolge eines Urteils eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts bestandskräftig geworden ist, das, wie eine nach seinem Erlass ergangene Entscheidung des Gerichtshofs zeigt, auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht, verlangt das Gemeinschaftsrecht nicht, dass sich der Betroffene im Rahmen des gerichtlichen Rechtsbehelfs des innerstaatlichen Rechts, den er gegen die Verwaltungsentscheidung eingelegt hat, auf das Gemeinschaftsrecht berufen hat.
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2.Die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung zu stellen, wird durch das Gemeinschaftsrecht in zeitlicher Hinsicht nicht beschränkt. Die Mitgliedstaaten können jedoch im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz angemessene Rechtsbehelfsfristen festlegen.
Wenn Fachleute sich erst einmal darüber auslassen, was das Unterstrichene für die Branche bedeutet und zu einem "solchem" Schluss kommen, dann wird es interessant, ja.
Allerdings wäre dann Linneweber (rechnerisch) potentiell nur ein Vorspiel gewesen...
Was sagst Du denn als ausgewiesener Fachmann dazu ?
Waren Rechtsbehelfsfristen nach 2005 gesetzt ?
Wenn ja, welche ?
Wenn nein, Folgen ?
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 12.02.2008 22:22.
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12.02.2008 22:17 |
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Solon
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gmg
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RE: EuGH: Bestandskraft von Verwaltungsentscheidungen? |
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Danke für die Richtigstellung eric !
War nicht beabsichtigt, sondern nur ein Kopierfehler.
Du hast das Wichtige zutreffend unterlegt.
Zu Deinen berechtigten Fragen möchte ich hier im forum-gewerberecht keine Stellung beziehen.
Nur soviel:
Das Urteil muß ich mir noch einige Male durchlesen und dann hoffen, dass ich demnächst die monatliche Alimentation von meinem Arbeitgeber noch erhalte....
Insofern bitte nicht böse sein, aber alle Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Urteil stehen, werden sicherlich demnächst hochkarätige Rechtsanwälte und sonstige Spezialisten besprechen. Ich würde mich schon einmal nach einer Luftpumpe umsehen. Damit der Druck auf dem Reifen der Schubkarre ordentlich hoch ist. Wenn es ans Geldabholen geht !
Grüße
__________________ gmg
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13.02.2008 17:37 |
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