Bei einer aus 2 Gesellschaftern bestehenden OHG ist ein Gesellschafter ausgetreten. Der weitere (bisherige) Gesellschafter führt den Betrieb als Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann) weiter.
Welche Anzeigen sind hier erforderlich?
2x GewAbm bzgl. der OHG und 1x GewAnm für den Einzelunternehmer
oder geht auch
1x GewAbm für den ausscheidenden Gesellschafter der OHG und 1x GewUmm für den verbleibenden wg. Wechsel der Rechtsform?
Also ich würde hier die zweite Variante bevorzugen.
1x GewA3 für den ausscheidenden Gesellschafter und 1x GewA2 für den Wechsel der Rechtsform.
__________________ "Es gibt nur zwei Wege, um auf der Welt vorwärtszukommen: Durch seine eigenen Fähigkeiten oder durch die Dummheit der Anderen." (Bruyere)
M.E. ist nur eine Abmeldung des ausgeschiedenen Gesellschafters erforderlich. Alles Andere ist nur intern (nachrichtlich) zu machen. Da die OHG keine juristische Person ist, wird kein nach § 14 GewO anzeigepflichtiger Tatbestand verwirklicht.
Viele Grüße, Regina Runge
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