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Zum Ende der Seite springen Von der OHG zum eingetragenen Kaufmann
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Ingo Hupens   Zeige Ingo Hupens auf Karte Ingo Hupens ist männlich
Tripel-As


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Von der OHG zum eingetragenen Kaufmann

Moin zusammen!

Bei einer aus 2 Gesellschaftern bestehenden OHG ist ein Gesellschafter ausgetreten. Der weitere (bisherige) Gesellschafter führt den Betrieb als Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann) weiter.

Welche Anzeigen sind hier erforderlich?

2x GewAbm bzgl. der OHG und 1x GewAnm für den Einzelunternehmer
oder geht auch
1x GewAbm für den ausscheidenden Gesellschafter der OHG und 1x GewUmm für den verbleibenden wg. Wechsel der Rechtsform?

MfG
Ingo Hupens
1 16.01.2012 12:10 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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M. Böhm M. Böhm ist männlich
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RE: Von der OHG zum eingetragenen Kaufmann

Also ich würde hier die zweite Variante bevorzugen.
1x GewA3 für den ausscheidenden Gesellschafter und 1x GewA2 für den Wechsel der Rechtsform.

__________________
"Es gibt nur zwei Wege, um auf der Welt vorwärtszukommen: Durch seine eigenen Fähigkeiten oder durch die Dummheit der Anderen." (Bruyere)
2 16.01.2012 12:37 M. Böhm ist offline E-Mail an M. Böhm senden Beiträge von M. Böhm suchen
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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M.E. ist nur eine Abmeldung des ausgeschiedenen Gesellschafters erforderlich. Alles Andere ist nur intern (nachrichtlich) zu machen. Da die OHG keine juristische Person ist, wird kein nach § 14 GewO anzeigepflichtiger Tatbestand verwirklicht.
Viele Grüße, Regina Runge
3 16.01.2012 12:57 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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