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Thema: GmbH & Co. KG ohne GmbH |
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Hallo,
ich hab da ein kleines Problem und komme einfach nicht weiter:
Ein Autohandel ist in meiner Gemeinde als GmbH & Co KG tätig, ohne überhaupt gemeldet zu sein. Information über die GmbH & Co. KG habe ich durch das Handelsregister erhalten. Die phG, also die GmbH war bei mir gemeldet und ist mittlerweile abgemeldet und aufgelöst. Die GmbH & Co. KG ist jedoch weiterhin tätig.
Wen ziehe ich jetzt zur weiteren Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder anderen Maßnahmen heran?
Stehe total auf dem Schlauch ... für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Thema: Hauptniederlassung wird Betriebsstätte |
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Hallo ins Forum,
ich bin mir über die Verfahrensweise für folgenden Sachverhalt nicht sicher und würde gern wissen, wie ihr diesen Sachverhalt behandelt.
Eine UG hat ein stehendes Gewerbe angemeldet. Nach 2 Monaten erfolgt eine Änderung mit dem Inhalt: Änderung Hauptniederlassung & alte Anschrift bleibt Betriebsstätte.
Beide Anschriften befinden sich im selben Ortsteil einer Einheitsgemeinde.
Meine Frage:
Muss ich jetzt nur die Hauptniederlassung ändern und gleichzeitig die Anschrift der Betriebsstätte angeben, oder muss für die Betriebsstätte ein eigener Vorgang angelegt werden?
Für Verfahrensvorschläge wäre ich dankbar.
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Thema: Lieferservice als weiteres Angebot |
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Guten Morgen aus Sachsen-Anhalt,
meines Erachtens nach besteht hier keine Ummeldungspflicht. Die Einführung eines Lieferservices stellt in meinen Augen lediglich eine Service-Erweiterung dar.
Die Erweiterung stellt auch keinen Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Gewerbes dar. Das Angebot zur Veräußerung von Speisen und Getränken war ja schon vorher gegeben.
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Thema: Aus 2 mach 1! Abmelden oder ummelden??? |
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Hallo,
ich würde rein rechtlich gesehen auch für 2 Ummeldungen plädieren, da es sich, wie schon der Kollege Schuster erklärte, um jeweils eine Verlegung innerhalb des Meldebezirks handelt.
Für die zwei identischen Zweigniederlassungen würde ich dann den Betreiber befragen, welche der beiden rein registertechnisch weitergeführt werden soll und dann eine Zusammenführung über das Gewerbeprogramm durchführen.
Grüße aus Sachsen-Anhalt
Martin Böhm
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Thema: Security = Bewachungsgewerbe? |
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Hallo.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Bei mir hat jemand ein Gewerbe mit der Tätigkeit "Sicherheitsdienst (Security)" angemeldet und mir gleichzeit eine Bescheinigung der IHK nach § 34a GewO vorgelegt. Diese ist jedoch nur als Unselbstständiger gültig.
Also hierzu meine Frage:
Zählt die angemeldete Tätigkeit zum Bereich des 34a GewO, und wenn ja, muss die Bescheinigung neu ausgestellt werden oder reicht hier eine Erweiterung?
im Voraus
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