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Zum Ende der Seite springen so macht man es richtig !
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petergaukler petergaukler ist männlich
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so macht man es richtig !

Heuer schon mehr als 240 Glücksspielgeräte beschlagnahmt
Utl.: LR Schwärzler: Kontrollen werden konsequent fortgesetzt =

Bregenz (OTS/VLK) - Weiter kein Pardon gibt es in Vorarlberg beim
illegalen Glücksspiel. Im ersten Halbjahr 2011 wurden von den
zuständigen Bezirkshauptmannschaften - teilweise im Rahmen
gemeinsamer Schwerpunktkontrollen mit Polizei und Finanzpolizei - 243
illegale Automaten beschlagnahmt. Im vergangenen Jahr waren es
insgesamt 215 Geräte.

Die Strafe für den illegalen Betrieb der Geräte beträgt bis zu
22.000 Euro. Die Strafverfahren richten sich gegen die Pächter der
betreffenden Lokale bzw. Räumlichkeiten sowie gegen Betreiber und
Eigentümer der Glücksspielgeräte. Die meisten Geräte wurden im Bezirk
Dornbirn (94) beschlagnahmt, gefolgt vom Bezirk Bregenz (54), dem
Bezirk Bludenz (52) und dem Bezirk Feldkirch (43). Landesrat
Schwärzler kündigt an, dass das Glücksspielverbot sowie die
Spielapparate von den zuständigen Behörden, der Sicherheitsexekutive
sowie der Finanzpolizei weiterhin verstärkt kontrolliert werden.

Rückfragehinweis:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...e-beschlagnahmt
1 02.07.2011 21:46 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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jasper
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RE: so macht man es richtig !

Zitat:
Original von petergaukler
Heuer schon mehr als 240 Glücksspielgeräte beschlagnahmt
Utl.: LR Schwärzler: Kontrollen werden konsequent fortgesetzt =

Bregenz (OTS/VLK) - ............

Landesrat Schwärzler kündigt an, dass das Glücksspielverbot sowie dieSpielapparate von den zuständigen Behörden, der Sicherheitsexekutive
sowie der Finanzpolizei weiterhin verstärkt kontrolliert werden.

Rückfragehinweis:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110701_OTS0160/heuer-schon-mehr-al
s-240-gluecksspielgeraete-beschlagnahmt


Welche Möglichkeiten haben denn die zuständigen Behörden, der Sicherheitsexekutive sowie der Finanzpolizei um die Spielapparate verstärkt zu kontrollieren?
2 02.07.2011 22:12 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Meike
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Hallo Jasper,

wann eine Beschlagnahme möglich ist, kann man im §53 Glücksspielgesetz nachlesen.

www.rechtsverlag.at/Gesetze/006/00E/GSpG.pdf

Da diese Kontrollbehörden aber bereits so viele Beschlagnahmen wieder aufheben mussten, habe ich persönlich an den tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten meine Zweifel.

VG
Meike
3 03.07.2011 08:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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