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Hallo Jasper,

wann eine Beschlagnahme möglich ist, kann man im §53 Glücksspielgesetz nachlesen.

[URL]www.rechtsverlag.at/Gesetze/006/00E/GSpG.pdf[/URL]

Da diese Kontrollbehörden aber bereits so viele Beschlagnahmen wieder aufheben mussten, habe ich persönlich an den tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten meine Zweifel.

VG
Meike



Gepostet am 03.07.2011 um 08:48 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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