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» so macht man es richtig ! «
Hallo Jasper,
wann eine Beschlagnahme möglich ist, kann man im §53 Glücksspielgesetz nachlesen.
[URL]www.rechtsverlag.at/Gesetze/006/00E/GSpG.pdf[/URL]
Da diese Kontrollbehörden aber bereits so viele Beschlagnahmen wieder aufheben mussten, habe ich persönlich an den tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten meine Zweifel.
VG
Meike
Gepostet am 03.07.2011 um 08:48 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62527#post62527
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