PtB selektiert bei Entscheidungen des BVerwG |
Meike
Foren Gott
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PtB selektiert bei Entscheidungen des BVerwG |
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Hallo zusammen,
die neue Zulassungsdatenbank der PtB ist wirklich sehr hilfreich, da man nun Recherchemöglichkeiten hat.
http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/ab...enbank-854.html
Nett sind auch die Hinweise auf Urteilslagen des Bundesverwaltungsgerichts.
Bsp.:
ADP 1121
Bauartnummer:2524
Datum der Zulassung: 22.06.2011
Checksummen-Datei: G-2524-CS
Zulassungsinhaber:
adp Gauselmann GmbH
32339 Espelkamp, Deutschland
Informationen:Bezüglich der Aufstellung ist jede Spielstelle als ein Gerät zu betrachten (siehe Urteil des BVerwG vom 5.3.1968 I C 21/67 - (OVG Berlin bzw. SpielVwV 1.3.1.2 c))
Aber bei der Auswahl der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen selektiert die PtB augenscheinlich erheblich, denn
bei derartigen Veröffentlichungen
"ADP 1181
Bauartnummer:2258
Datum der Zulassung: 05.06.2009
Letzter Nachtrag: 10.12.2010
Checksummen-Datei: G-2258-CS
Zulassungsinhaber:
Spiel Tech 66 GmbH
53937 Schleiden, Deutschland
Informationen:Achtung: Ältere Softwareversionen sind ungültig! Bitte Zulassungsschein und Checksummendatei beachten! "
kommt es nicht nur zu einer rechtlichen Irreführung von Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden, die denken, dass dies einen rechtlich bindenden Charakter hat, sondern es wurde auch der Hinweis auf das entgegen lautende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.1973, I C 9 73 "vergessen".
Zur Frage der Zulassung umgebauter Geldspielgeräte hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich ganz klar und leicht nachlesbar "NEIN" geurteilt.
VG
Meike
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1
10.07.2011 07:15 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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@Meike
Wenn man das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.1973 zu Grunde legt, dann dürfte so manches Handeln der PTB in Frage zu stellen sein.
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2
10.07.2011 21:25 |
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Solon
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Carlo
Routinier
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RE: PtB selektiert bei Entscheidungen des BVerwG |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
die neue Zulassungsdatenbank der PtB ist wirklich sehr hilfreich, da man nun Recherchemöglichkeiten hat.
http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/ab...enbank-854.html
Nett sind auch die Hinweise auf Urteilslagen des Bundesverwaltungsgerichts.
Bsp.:
ADP 1121
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Datum der Zulassung: 22.06.2011
Checksummen-Datei: G-2524-CS
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Informationen:Bezüglich der Aufstellung ist jede Spielstelle als ein Gerät zu betrachten (siehe Urteil des BVerwG vom 5.3.1968 I C 21/67 - (OVG Berlin bzw. SpielVwV 1.3.1.2 c))
Aber bei der Auswahl der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen selektiert die PtB augenscheinlich erheblich, denn
bei derartigen Veröffentlichungen
"ADP 1181
Bauartnummer:2258
Datum der Zulassung: 05.06.2009
Letzter Nachtrag: 10.12.2010
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kommt es nicht nur zu einer rechtlichen Irreführung von Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden, die denken, dass dies einen rechtlich bindenden Charakter hat, sondern es wurde auch der Hinweis auf das entgegen lautende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.1973, I C 9 73 "vergessen".
Zur Frage der Zulassung umgebauter Geldspielgeräte hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich ganz klar und leicht nachlesbar "NEIN" geurteilt.
VG
Meike |
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3
18.07.2011 13:23 |
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