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Zum Ende der Seite springen Mal wieder: freiberuflich od. Gewerbe??
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Roesje Roesje ist weiblich
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Mal wieder: freiberuflich od. Gewerbe??

Hallo und noch nachträglich frohe Weihnachten!

Habe mal wieder eine Frage bzgl. der Freiberuflichkeit!

Habe vor kurzem erst eine Gewerbeanmeldung für folgende Tätigkeiten entgegengenommen:

- Unternehmensberatung und
- IT-Dienstleistungen

Nun möchte der Gewerbetreibende wieder abmelden da das Finanzamt sagt > freiberufliche Tätigkeit.

Nun, Unternehmensberatung ist ja so ein Grenzwert...von mir aus soll das freiberuflich sein wenns denn alles abgeklärt ist mit dem Finanzamt..alles gut.

Aber bei IT-Dienstleistungen wüsste ich nicht warum die freiberuflich sein sollten. Für mich ist das eine normale gewerbliche Tätigkeit...und dann kann man Unternehmensberatung ja auch gleich angemeldet lassen oder?

Wie seht ihr das?

__________________
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1 28.12.2009 10:11 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
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Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Moin

entscheidend ist, wie die Tätigkeit genau aussieht und welche berufliche Qualifikation vorgewiesen werden kann. In der Regel dürfte ein Gewerbe vorliegen, insbesondere im Fall von Programmiertätigkeiten geht das Ganze eher in Richtung Freiberuf. Evtl. kann ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2004 weiterhelfen: http://www.jasper-steuerberater.de/Infoservice/Branchen/Informatiker/edv_be
rater.html
.

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

__________________
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 28.12.2009 12:08.

2 28.12.2009 12:05 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

in einer ähnlichen Angelegenheit durfte ich vor einiger Zeit einmal einen Unternehmensberater über die Rechtslage aufklären. Ich zitiere der EInfachheit halber mal aus dem betreffenden Schreiben:

"Freie Berufe im Sinne des Gewerberechts sind freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2002 - 4 Bf 439/00 - ). Wegen der nicht einheitlichen Definition des Begriffes „Gewerbe“ im Gewerbe- und Steuerrecht hat die steuerrechtliche Einordnung einer Tätigkeit als freier Beruf für die gewerberechtliche Beurteilung Indiziencharakter, ist aber letztlich für das Gewerberecht nicht bindend.
Die „persönlichen Dienstleistungen höherer Art“ werden dadurch gekennzeichnet, dass sie eine höhere Bildung im dargelegten Sinne objektiv voraussetzen. Unter „höherer Bildung“ ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Unerheblich ist demgegenüber, ob und in welcher Weise sich der Betreffende die Fähigkeiten angeeignet hat und welche formale Ausbildung er überhaupt besitzt (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 - ).
Der Unternehmensberater übt eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn diese sich nach einem abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium auf eine breit gefächerte Beratungstätigkeit in einem oder mehreren der anerkannten Hauptgebiete der Betriebswirtschaftslehre erstreckt. Zu diesen Hauptgebieten gehören die Bereiche der Führung, der Produktion, der Materialwirtschaft, des Vertriebs und des Verwaltungs- und Rechungswesens. Die Tätigkeit muss sich auf beratende Funktionen beschränken und darf keine geringfügige Randtätigkeit darstellen (OLG Celle, Beschl. v. 26.04.1996, Az.: 2 Ss (OWi) 95/96). ..."
3 28.12.2009 13:00 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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