Mal wieder: freiberuflich od. Gewerbe?? |
Roesje
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Mal wieder: freiberuflich od. Gewerbe?? |
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Hallo und noch nachträglich frohe Weihnachten!
Habe mal wieder eine Frage bzgl. der Freiberuflichkeit!
Habe vor kurzem erst eine Gewerbeanmeldung für folgende Tätigkeiten entgegengenommen:
- Unternehmensberatung und
- IT-Dienstleistungen
Nun möchte der Gewerbetreibende wieder abmelden da das Finanzamt sagt > freiberufliche Tätigkeit.
Nun, Unternehmensberatung ist ja so ein Grenzwert...von mir aus soll das freiberuflich sein wenns denn alles abgeklärt ist mit dem Finanzamt..alles gut.
Aber bei IT-Dienstleistungen wüsste ich nicht warum die freiberuflich sein sollten. Für mich ist das eine normale gewerbliche Tätigkeit...und dann kann man Unternehmensberatung ja auch gleich angemeldet lassen oder?
Wie seht ihr das?
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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28.12.2009 10:11 |
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Solon
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
in einer ähnlichen Angelegenheit durfte ich vor einiger Zeit einmal einen Unternehmensberater über die Rechtslage aufklären. Ich zitiere der EInfachheit halber mal aus dem betreffenden Schreiben:
"Freie Berufe im Sinne des Gewerberechts sind freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2002 - 4 Bf 439/00 - ). Wegen der nicht einheitlichen Definition des Begriffes „Gewerbe“ im Gewerbe- und Steuerrecht hat die steuerrechtliche Einordnung einer Tätigkeit als freier Beruf für die gewerberechtliche Beurteilung Indiziencharakter, ist aber letztlich für das Gewerberecht nicht bindend.
Die „persönlichen Dienstleistungen höherer Art“ werden dadurch gekennzeichnet, dass sie eine höhere Bildung im dargelegten Sinne objektiv voraussetzen. Unter „höherer Bildung“ ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Unerheblich ist demgegenüber, ob und in welcher Weise sich der Betreffende die Fähigkeiten angeeignet hat und welche formale Ausbildung er überhaupt besitzt (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 - ).
Der Unternehmensberater übt eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn diese sich nach einem abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium auf eine breit gefächerte Beratungstätigkeit in einem oder mehreren der anerkannten Hauptgebiete der Betriebswirtschaftslehre erstreckt. Zu diesen Hauptgebieten gehören die Bereiche der Führung, der Produktion, der Materialwirtschaft, des Vertriebs und des Verwaltungs- und Rechungswesens. Die Tätigkeit muss sich auf beratende Funktionen beschränken und darf keine geringfügige Randtätigkeit darstellen (OLG Celle, Beschl. v. 26.04.1996, Az.: 2 Ss (OWi) 95/96). ..."
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28.12.2009 13:00 |
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