Aufstellung von Unterhaltungsautomaten |
Kewi
Routinier
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Aufstellung von Unterhaltungsautomaten |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe da mal eine Frage, die wahrscheinlich für die geübten Gewerbeleute unter Ihnen viel zu einfach ist. Aber ich habe sonst mit Gewerbeanmeldungen nicht mehr so viel am Hut und hatte das vorher auch nie. Hinzu kommt, dass meine Fachleute heute nicht anwesend sind.
Ein Kunde möchte die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten (wie z.B. Flipper, Billard, Dart) anmelden.
Es existiert von ihm allerdings schon eine Gewerbeanzeige "Aufstellung von Geldspielgeräten".
Ist die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten jetzt nur eine Erweiterung bzw. eine ganz normale Gewerbeanzeige? Oder ist hier noch ne spezielle Erlaubnis erforderlich?
Ich habe noch nicht intensiv die GewO studiert, werde das aber gleich noch machen. Ich wollte nur schon mal Ihre fachkundigen Kommentare hören bzw. lesen.
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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)
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1
23.10.2009 10:44 |
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Solon
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Soller
Jungspund
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Hallo Kewi,
bei den von Ihnen aufgezählten Geräten handelt es sich um Unterhaltungsspielgeräte, für deren Aufstellung keine gewerberechtliche Genehmigung erforderlich ist. Ihr Kunde müsste dafür nur seine vorhandene Gewerbeanmeldung erweitern (wenn er will, kann er natürlich auch ein weiteres separates Gewerbe dafür anmelden).
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2
26.10.2009 09:00 |
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